Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-41
Ja, ein solcher LPG- oder CNG-Behälter fällt in den Anwendungsbereich der DGRL und muss entsprechend seinem maximal zulässigen Druck und Volumen bewertet werden. BegründungEin motorbetriebener Gabelstapler ist kein Kraftfahrzeug im Sinne der Richtlinie des Rates 2007/46/EU, sodass die Ausnahmebestimmung in Artikel 1 Abs. 2 e) keine Anwendung findet. Anmerkung 1Ortsbewegliche Gasflaschen, die auch für Gabelstapler […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-46
Nach Artikel 1 Abs. 2 e) sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen „Geräte, die zum Betrieb von Fahrzeugen vorgesehen sind, welche durch die folgenden Richtlinien und ihre Anhänge definiert sind: Beispielsweise fallen folgende Teile, die direkt zum Betrieb der Fahrzeuge beitragen, unter diese Ausschlussbestimmung: Behälter, wie z. B. Behälter für Bremsenergiesysteme (die aber unter die […]