Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Ja, ein solcher LPG- oder CNG-Behälter fällt in den Anwendungsbereich der DGRL und muss entsprechend seinem maximal zulässigen Druck und Volumen bewertet werden.

Begründung
Ein motorbetriebener Gabelstapler ist kein Kraftfahrzeug im Sinne der Richtlinie des Rates 2007/46/EU, sodass die Ausnahmebestimmung in Artikel 1 Abs. 2 e) keine Anwendung findet.

Anmerkung 1
Ortsbewegliche Gasflaschen, die auch für Gabelstapler eingesetzt werden können, unterliegen dem Anwendungsbereich des ADR und fallen insofern aufgrund von Artikel 1 Absatz 2 s) nicht in den Anwendungsbereich der DGRL.

Anmerkung 2
Dasselbe gilt für ähnliche Maschinen, die nicht von der Richtlinie 2007/46/EU erfasst sind.