Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-02
Die Verwendung wird als sicher befunden, wenn der Werkstoff Um nach Artikel 15 zugelassen zu werden, muss ein solcher Werkstoff die entsprechenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-03
Nein, der Zweck der europäischen Werkstoffzulassung besteht darin, die Übereinstimmung von Werkstofftypen mit den entsprechenden Anforderungen der Richtlinie zu zertifizieren, und nicht darin, einen Werkstoffhersteller zuzulassen.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-04
Nein, siehe Leitlinie I-03. AnmerkungWenn ein Werkstoff, der von einer europäischen Werkstoffzulassung erfasst ist, patentiert oder zum Patent angemeldet ist, sollte diese Information in die europäische Werkstoffzulassung aufgenommen werden.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-16
Der Hersteller von Druckgeräten oder Baugruppen, die mit dem CE -Kennzeichen versehen sind, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Konformitätserklärung den nationalen Behörden auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden muss. Ansonsten wird die Konformitätsvermutung in Zweifel gestellt. Zu diesem Zweck muss der Hersteller oder sein in Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen und […]