Nein, der Zweck der europäischen Werkstoffzulassung besteht darin, die Übereinstimmung von Werkstofftypen mit den entsprechenden Anforderungen der Richtlinie zu zertifizieren, und nicht darin, einen Werkstoffhersteller zuzulassen.
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Antwort:
Nein, der Zweck der europäischen Werkstoffzulassung besteht darin, die Übereinstimmung von Werkstofftypen mit den entsprechenden Anforderungen der Richtlinie zu zertifizieren, und nicht darin, einen Werkstoffhersteller zuzulassen.