Fallen Gasflaschen, die zur Verwendung in ortsfesten Feuerlöschanlagen in Verkehr gebracht werden, unter die Druckgeräterichtlinie (DGRL) oder die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)?
Ist ein Atemschutzgerät, wie zum Beispiel ein SCBA (self-contained breathing apparatus [zu Deutsch: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät], in der Regel bestehend aus einer Flasche, einem Regler, einem flexiblen Schlauch und einem Mundstück oder einer Gesichtsmaske), im Anwendungsbereich der DGRL?
Welche Druck- und Volumenwerte müssen verwendet werden, um die Kategorie der Behälter, die als gasgefüllte Akkumulatoren genutzt werden oder sonstige Behälter mit einer flexiblen oder nicht fixierten Membran zu bestimmen, wenn man davon ausgeht, dass sich die Behälter aus zwei Kammern mit unterschiedlichen Fluiden zusammensetzen?
Wenn ein Behälter ein Fluid enthält, das die Voraussetzungen des einleitenden Absatzes zu Artikel 4 Abs. 1 a) (i) erfüllt (z. B. Luft), und eine Flüssigkeit, die die Voraussetzungen des einleitenden Absatzes zu Artikel 4, Abs. 1(a)(i) erfüllt (z. B. Wasser) – wie ist der Behälter dann einzustufen?
Gelten zwei geschlossene Bauteile, die zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt sind und eine gemeinsame Begrenzung (z. B. Trennwand) haben, als zwei Behälter oder als zwei Kammern ein- und desselben Behälters?
Welche Anforderungen werden an ein solches Druckgerät gestellt?