Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Wenn sie unter Druck transportiert werden (z. B. zur oder von der Füllstation) fallen sie unter das ADR-Übereinkommen. Solche Gasflaschen sind daher aufgrund von Artikel 1 Abs. 2 s) von der DGRL ausgenommen. Diese Flaschen fallen unter die TPED.

Anmerkung 1
Sie fallen nicht unter die Regelung von Artikel 4 Abs. 1 a) (i) zweiter Anstrich, da dieser sich nur auf tragbare Feuerlöscher bezieht.

Anmerkung 2
Wenn sie nicht unter Druck transportiert werden, sondern am Aufstellungsort befüllt oder wieder befüllt werden, fallen sie unter die DGRL.