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Was ist mit „technisch dicht“ gemeint?

Leckagen sind ungewollte und ungeplante Austritte von Stoffen (diffuse Emissionen, Leckagen) aus geschlossenen Systemen. Auch wenn Einzelleckagen oft sehr gering erscheinen, kann deren Vielzahl bei großen verfahrenstechnischen, petrochemischen und chemischen Anlagen zu großen Mengen an Stoffaustritten führen, die sicherheitsrelevante und umweltschädliche Auswirkungen haben können.

Ziele zur Vermeidung von Leckagen

Vermeidung bzw. Verringerung von Leckagen, resultieren aus den nachstehend aufgeführten Zielvorgaben: 


  • Arbeitsschutz

  • Anlagensicherheit

  • Geruchsvermeidung

  • Vermeidung umweltschädlicher
  • Emissionen

  • Vermeidung hoher Stoffverluste

Die Anforderungen hierzu werden in arbeitschutz-, umweltschutz- oder auch in klimaschutzrechtlichen Vorschriften meist in allgemeiner Form d. h. ohne konkrete Angaben von Leckagegrenzwerten festgelegt. 


Anforderungen festlegen

Die in allgemeiner Form angegebene Anforderungen sind z. B.

  • Hinweise zur Vermeidung bzw. Verbot von Flanschverbindungen oder Bedingungen für eine zulässige Anwendung
  • Hinweise zu konstruktiven Anforderungen z. B. bestimmte Flanschausführungen bzw. Dichtungsausführungen,
  • besondere Beschaffungsvorschriften für Anlagenteile wie z. B. Druckgeräterichtlinie, EU-Maschinenverordnung, ATEX-Produktrichtlinie
  • Hinweise zum Betrieb wie regelmäßige Überwachung der Dichtheit bzw. der Konzentration der Umgebung
  • Hinweise zur Kontrolle durch Dichtheitsprüfungen vor Inbetriebnahme oder regelmäßige Kontrollen.

Dicht – Was ist gemeint?

Kaum ein technischer Begriff wird so unterschiedlich interpretiert wie „dicht“. Auf den Stoff bezogen werden noch die Begriffe „gasdicht“, „staubdicht“, „bakteriendicht“, „technisch dicht“ oder „ öldicht“ verwendet. Außerdem findet man noch Angaben wie „keine Undichheiten“, „keine Leckagen“, „kein unkontrolliertes Freisetzen“, „Dichtheit sicherstellen“, „keine unzulässigen Undichtheiten“, „auf Dichtheit geprüft“, „dichte Verlegung von Rohrleitungen“, „dichte Konstruktion“, „dichte Ausführung“.

Allen Begriffen gemeinsam ist deren unverbindliche Angabe in Bezug auf eine zulässige Leckagerate.
Eine zul. Leckagerate muss Anforderungen Rechnung tragen, die abhängig von den Stoffeigenschaften (physikalisch, chemisch, gefährlich für Mensch und Tier, …) von den Aufstellungsbedingungen und den in den einzelnen Anlagen ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Eine absolute Dichtheit gibt es nicht und kann daher auch nicht gefordert werden. Eine Physiker mag auf atomarer Ebene die Dichtheit anders beurteilen als ein Betriebsingenieur in einer chemischen Anlage. Die Leckage an einer Flanschverbindung in einer Preßluftanlage muss anders beurteilt werden, als eine Leckage in einer chemischen Anlage mit toxischem Fluid.

Leckageraten festlegen

Die Anforderung „dicht“ kann über vereinbarte Leckageraten definiert werden. Die Leckagerate ist die Stoffmenge, die in einer bestimmten Zeit durch ein Leck von einem höheren zu einem niedrigen Druckbereich strömt.

Die Leckageraten können durch entsprechende Prüfungen nachzuweisen werden.
Wenn die gemessene Leckagerate kleiner ist als die zulässige Leckagerate

qL gemessen < qL zulässig


dann ist die Anforderung „dicht“ erfüllt.

Im Umkehrschluss spricht man von einer Undichtheit, wenn die nachgewiesene Leckagerate größer ist als die zulässige Leckagerate:

qL gemessen > qL zulässig


„Technische Dichtheit“ und „dauerhaft technisch dicht“

Der Begriffe „technisch dicht“ oder „auf Dauer technisch dicht“ sind synonyme für eine relativ hohe Dichtheitsanforderung, ohne dass hierfür eine allgemein verbindliche Definition existiert. Damit wird zwar eine „Dichtheit“ vorausgesetzt, gleichzeitig aber eine gewisse Undichtheit (Leckage) zugebilligt. So gehen einige Regelwerke davon aus, das konstruktive Vorgaben mit regelmäßiger Kontrolle die technische Dichtheit auf Dauer gewährleistet ist. Diese Betrachtungsweise kann jedoch ggf. anderen Zielen wie Umweltschutz und Klimaschutz entgegenstehen. In einigen Regelwerken und Vorschriften wird der Begriff „technisch dicht“ verwendet, ohne dass hierfür irgendwelche Vorgaben oder Erläuterungen angeben werden. Es gibt jedoch auch Regelwerke und Vorschriften, die hierzu jeweils spezifische Angaben machen. Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht.


Nachweisverfahren für Leckageraten

Für den quantitativen Nachweis von Leckageraten stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:

  • Dichtheitsprüfverfahren nach EN 1779 mit unterschiedlichen Nachweisempfindlichkeiten
  • rechnerische Verfahren unter Berücksichtigung von definierten Dichtheitsklassen z. B. Flanschverbindungen nach EN 1591-1
  • Bauartgeprüfte Flanschverbindungen mit definierter Leckagerate z. B. nach VDI 2440/TA Luft


Sonstige Eignung von Flanschverbindungen
Die unter Laborbedingungen ermittelte Leckrate kann nicht alleiniger Maßstab für deren Eignungsbewertung einer Dichtung sein. Hierzu gehören auch eine sachgemäße Auslegung unter Verwendung normgerechter Dichtungskennwerte nach EN 13555, z. B. das Kriech-Relaxionsverhalten.

Darüber hinaus müssen die Beständigkeit gegenüber den Medien bei Betriebsbedingungen, die Ausblasesicherheit, die anwendungsgerechte mechanische Belastbarkeit sowie die Einhalltung der geforderten Lieferbdingungen berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen

Fachbeitrag: Technisch dicht von Flanschverbindungen

Fachbeitrag: Kann mit der Wasserdruckdruckprüfung eine ausreichende Dichtheit nachgewiesen werden?

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