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Was bedeutet „technisch dicht“ bei Flanschverbindungen?

Anlagentechnik
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Technisch dichte Flanschverbindungen

Bei einer technisch dichten Flanschverbindungen wird eine Dichtheit angenommen, gleichzeitig eine gewisse Undichtheit in Kauf genommen.

Der Begriffe „technisch dicht“ ist ein synonym für eine relativ hohe Dichtheitsanforderung, ohne dass hierfür eine allgemein verbindliche Definition existiert. Damit ist zwar eine „Dichtheit“ angenommen, gleichzeitig wird aber eine gewisse Undichtheit (Leckage) in Kauf genommen, die jedoch für die meist technische Anwendungen aus der Sicht des Anwenders bzw. des Regelwerksetzers nicht von Bedeutung ist. Diese Betrachtungsweise kann jedoch ggf. anderen Zielen wie Umweltschutz und Klimaschutz entgegenstehen. In einigen Regelwerken und Vorschriften gibt es den Begriff „technisch dicht“, ohne dass es hierfür irgendwelche Vorgaben oder Erläuterungen gibt. Es gibt jedoch auch Regelwerke und Vorschriften, die hierzu jeweils spezifische Angaben machen. Eine allgemein gültige Definition zu „technisch dicht“ gibt es also nicht.

Auch gibt es keine absolute Dichtheit. Die Anforderungen „dicht“ kann über vereinbarte Leckageraten definiert werden. Mit der TA-Luft wurde über eine definierte Leckagerate an Normflanschverbindungen die Anforderungen hinsichtlich der „technischen Dichtheit“ von Flanschverbindungen festgelegt. Auf verschiedene Fachbeiträgen wird hier auf diesem Portal über die Beurteilung der technischen Dichtheit von Flanschverbindungen an Druckgeräten wie Druckbehälter, Rohrleitungen und chemischen Apparaten informiert. Auch die VDI Richtlinie informiert darüber, wie man bei technisch dichte Flanschverbindungen die Dichtheitsklassen  bzw. Leckageraten ermittelt, damit der Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der TA-Luft durchgeführt werden kann.

FACHBEITRAG: Begriffe in Zusammenhang mit „dicht“ bei Flanschverbindingen

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