Werkstoffe unterscheiden sich von Bauteilen dadurch, dass sie von qualifizierten und zertifizierten Werkstoffherstellern hergestellt werden, die entsprechende Werkstoffnachweise vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen der harmonisierten Werkstoffnorm oder Werkstoffspezifikation erfüllt sind.
Verfügt ein Werkstoffhersteller über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem, das von einer in der Union ansässigen zuständigen Stelle zertifiziert wurde und einer spezifischen Bewertung für Werkstoffe unterzogen wurde, so wird davon ausgegangen, dass die vom Hersteller ausgestellten Zeugnisse die Konformität mit den einschlägigen Anforderungen dieses Abschnitts bescheinigen.
Für die wichtigsten druckführenden Teile von Anlagen der Kategorien II, III und IV muss dies in Form einer Bescheinigung über die spezifische Produktprüfung erfolgen, z. B. 3.1 EN 10204.
Werkstoffe
Bleche, Schmiedeteile (einschließlich geschmiedeter Flansche), Gussteile sowie nahtlose Rohre und nahtlose Formstücke gelten im Allgemeinen als Werkstoffe. Formstücke, die aus diesen „Werkstoffen“ hergestellt werden, ohne dass anschließend ein Schweißvorgang oder ein anderer Prozess erfolgt, der die Werkstoffeigenschaften verändern könnte, gelten ebenfalls als Werkstoffe.
Kontinuierlich maschinengeschweißte Rohre, d. h. Rohre, die in einem automatisierten Verfahren aus Coils als Ausgangsmaterial hergestellt und in der Regel nach dem Schweißen wärmebehandelt werden, gelten im Sinne der Zertifizierungsverfahren als Werkstoffe, sofern die grundlegenden Sicherheitsanforderungen (ESRs) von Anhang I Abschnitt 4 „Werkstoffe“ sowie die anwendbaren ESRs von Anhang I Abschnitt 3 „Herstellung“ (insbesondere 3.1.2 und 3.1.3) erfüllt sind.
Bauteile (Komponenten)
Geschweißte Bauteile oder andere Bauteile aus „Werkstoffen“, deren Eigenschaften sich durch Erwärmung oder Umformung verändern, gelten als Bauteile und nicht als Werkstoffe; dies gilt beispielsweise für aus Blechen hergestellte geschweißte Rohre, geschweißte Böden, geschweißte Rohrformstücke, Rohrbündel von Wärmetauschern oder andere geschweißte Bauteile wie Ringe und Flansche.
Bauteile, die aus Werkstoffen wie Blechen, Coils und Stangen hergestellt werden, müssen alle relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, die sich auf den Herstellungsprozess beziehen, z. B. Schweißen, Biegen, Umformen. Werden die Bauteile durch einen Unterauftragnehmer hergestellt, z. B. durch Schweißen, Umformen und/oder Wärmebehandlung, ist der Hersteller der Druckgeräte dafür verantwortlich, dass die Anforderungen der DGRL erfüllt werden.
Weiterführende Informationen
Fachbeitrag: Welche Prüfbescheinigungen nach EN 10204 sind für Druckgeräte erforderlich?