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[ Wesentliche Sicherheitsanforderungen (WSA) | Konformitätsvermutung ]

[WSA Unbefeuerte Druckgeräte | WSA Dampfkessel | WSA Rohrleitung ]


Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Wesentliche Sicherheitsanforderungen legen die notwendigen Elemente für den Schutz des öffentlichen Interesses fest.

Die Einhaltung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen ist obligatorisch. Es dürfen nur Druckgeräte in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, die diese Anforderungen erfüllen.

Die Anwendung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfolgt in Abhängigkeit der von einem Druckgerät ausgehenden Gefahren.


Ein Grundgedanke des Konzepts ist es, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf die wesentlichen Anforderungen zu beschränken, die von Allgemeininteresse sind. Diese Anforderungen betreffen vor allem den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Benutzer (im allgemeinen Verbraucher und Arbeitnehmer) und mitunter auch andere wichtige Anforderungen (z. B. Schutz des Eigentums und der Umwelt).
Die Wesentlichen Sicherheitsanforderungen sollen ein hohes Schutzniveau bieten und gewährleisten. Sie leiten sich aus bestimmten mit dem Druckgerät zusammenhängenden Gefahren her (z. B. mechanische Festigkeit, chemische Beständigkeit, Temperaturen, Druck, usw.) und enthalten Bestimmungen (z. B. zu Werkstoffen, Entwurf, Konstruktion, Fertigung). Wenn für ein gegebenes Produkt gleichzeitig mehrere Richtlinien gelten, müssen die wesentlichen Anforderungen dieser Richtlinien gleichzeitig angewendet werden, um alle einschlägigen öffentlichen Interessen abzudecken.

Die Anwendung der wesentlichen Anforderungen erfolgt in Abhängigkeit der von einem gegebenen Druckgerät ausgehenden Gefahren. Daher müssen die Hersteller Gefahren- und Risikenanalysen durchführen, um die für das jeweilige Druckgerät zutreffenden wesentlichen Anforderungen zu bestimmen. Diese Analysen sind zu dokumentieren und in die technischen Unterlagen aufzunehmen.

Wesentliche Anforderungen definieren die zu erzielenden Ergebnisse oder die abzuwendenden Gefahren, ohne jedoch die technischen Lösungen dafür festzulegen oder vorauszusagen. Dieser flexible Ansatz erlaubt es den Herstellern, selbst zu bestimmen, wie sie die Anforderungen erfüllen wollen. Außerdem ist es auf diese Weise möglich, Werkstoffwahl und Produktgestaltung dem technologischen Fortschritt anzupassen. Die Harmonisierungsrichtlinien bedürfen also keiner regelmäßigen Anpassung an den technischen Fortschritt, da sich die Bewertung, ob die Anforderungen erfüllt wurden oder nicht, auf den Stand der Technik zu einem gegebenen Zeitpunkt gründet.

Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen sind im Anhang I der Druckgeräterichtlinie dargelegt und enthalten keine detaillierten Herstellungsbeschreibungen.

Sie sind so abgefasst sein, dass bei der Umsetzung in nationale rechtrechtsverbindliche durchsetzbare Verpflichtungen entstehen und dass die Beauftragung der europäischen Normungsorganisationen durch die Kommission mit der Erarbeitung harmonisierter Normen erleichtert wird. Sie sind zudem so formuliert, daß die Bewertung der Konformität mit diesen Anforderungen selbst dann möglich ist, wenn keine harmonisierten Normen vorhanden sind oder wenn der Hersteller beschließt, diese nicht anzuwenden.

Druckgerät Harmonisierter Normen



Leitlinien
Zur Druckgeräterichtlinie gibt es Leitlinien, die die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie konkretisieren, damit diese konsistent (einheitlich) angewendet werden.
Leitlinien der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zum Entwurf
Leitlinien der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zur Herstellung
Leitlinien der grundlegenden Sicherheitsanforderungen zu Werkstoffen
Leitlinien zu anderen grundlegenden Sicherheitsanforderungen

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