Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-05

Behälter, auf die in Arti-kel 4 verwiesen wird(Volumen ≤ 0,1 L) Tabelle inAnhang II Kategorie(Volumen ≤ 0,1 L) Abs.1.(a) (i) erster An-strich 1 Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 200 bar beträgt, findet Artikel 4 Abs. 3 Anwendung, anderenfalls siehe Begrün-dung Nummer 3 Abs.1.(a) (i) zweiter An-strich 2 Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 1000 […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-06

Ein Druckmesser lässt sich möglicherweise als Schutzvorrichtung im Sinne von Anhang I, Nr. 2. / Anhang I Nr. 2.10 b) betrachten. Die Richtlinie berücksichtigt diese Ausrüstungsteile, sie stellen jedoch keine Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion im Sinne des Artikel 2, Ziff. 4 dar. Sie sind druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne des Artikels 2 Ziff. 5, die unter die […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-08

Gemäß der Definition (s. Artikel 2 Ziff. 5) sind „druckhaltende Ausrüstungsteile“ Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen – d. h., das Gerät verfügt nicht nur über die Funktion „druckhaltend“, sondern auch über eine zusätzliche Funktion. Das druckhaltende Ausrüstungsteil kann z. B. durch Verschrauben, Hart- oder Weichlöten oder Schweißen mit anderen Druckgeräten verbunden […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-09

Einzelne Leitungsbauteile, wie z. B. ein Rohr oder Rohrsystem, Rohrformteil, Ausrüstungsteile, Kompensatoren, Schläuche oder sonstige druckhaltenden Bauteile sind keine „Rohrleitungen“. Ein einzelnes Rohr oder ein Rohrsystem für eine besondere Anwendung kann jedoch als „Rohrleitung“ klassifiziert werden, falls alle entsprechenden Fertigungsvorgänge wie z. B. Biegen, Formen, Flanschen und Wärmebehandlung beendet worden sind. Einige Leitungsbauteile (z. B. […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-10

Flaschen für Atemschutzgeräte fallen in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie, z. B.: Die folgenden Flaschen für Atemschutzgeräte fallen nicht in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie: Je nach den Transportverhältnissen können auch die Vorschriften von ADR / RID / IMDG / ICAO Anwendung finden. Wenn der Hersteller beabsichtigt, die Flaschen sowohl für Atemschutzgeräte als auch für den Transport […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-12

Anmerkung In Anwendung der Definition von „Volumen“ aus Artikel 2 Ziff. 10 ist das Volumen der Maschinenteile vom zu berücksichtigenden Volumen abzuziehen, nicht jedoch das Volumen des enthaltenen Öls.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-13

Ja. BegründungVakuumhüllen, deren maximal zulässigen Druck 0,5 bar nicht überschreitet, sind keine unabhängigen Druckräume im Sinne der Richtlinie. Als Bauteile, die an druckhaltende Teile angebracht sind, sind sie jedoch Teile des Druckgeräts. Deshalb müssen negative Auswirkungen der Vakuumhülle und der Isolierung auf die drucktragenden Wandungen berücksichtigt und vermieden werden.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-14

Nein. Artikel 1 Abs. 2 s) der DGRL schließt Transporttanks aus, die von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU (ADR, RID) sowie den IMDG- oder ICAO-Übereinkünften erfasst werden. Wenn ein Hersteller erklärt, dass Transporttanks, die entsprechend den ADR-, RID-, IMDG- oder ICAO-Übereinkünften für die Beförderung von gefährlichen Gütern ausgelegt, hergestellt und genehmigt sind, sowohl […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-15

Ja, wenn im Zusammenhang mit der Betriebsfunktion des druckhaltenden Ausrüstungsteils eine druckbedingte Gefährdung festgestellt wird (siehe auch Leitlinie A-08). Beispiel anhand von Ventilen: Der vorgesehene Gebrauch des Ventils ist in der Betriebsanleitung zu beschreiben, wird es als einziges Mittel für die Absperrung benutzt, muss es die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie erfüllen.