Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-16

„Wasser“ bezeichnet: Trinkwasser, Abwässer und vorgereinigte Abwässer. „Netze sowie die die mit ihnen verbundene Ausrüstungsteile“ bezeichnen: komplette Systeme zur Versorgung, Verteilung und für den Abfluss von Wasser. Sie reichen bis zum Entnahmepunkt in Gebäuden, Industrieanlagen und Betrieben und schließen Ausrüstungen ein, die eng mit diesen Netzen zusammenhängen, wie Wasserzähler und Leitungsventile. Druckbehälter, wie Ausdehnungsgefäße, gelten […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-17

Durchleitung von Fluiden ausgelegt und gebaut, sondern ist zur Verwendung in einer Reihe von Anwendungen einschließlich anderer Fernleitung zur Durchleitung von Fluiden oder zum Beispiel für Rohrleitungen in der Industrie vorgesehen. Typische Beispiele für Standarddruckgeräte bei Fernleitungen, Druckregelstationen oder Kompressorstationen sind: Messvorrichtungen, Ventile, Druckregler, Sicherheitsventile, Filter, Wärmeaustauscher, Behälter. Diese Geräte sind von der Richtlinie erfasst.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-18

Nein. Nach Artikel 1 Absatz 2 a) ist „… ein Rohrsystem für die Durchleitung von Fluiden … zu oder von einer (Offshore- oder Onshore-) Anlage …“ von der Richtlinie ausgenommen. Dies umfasst Fernleitungen für die Durchleitung von Fernheizungswasser, während die Standarddruckgeräte z. B. in den Kesselhäusern und Pumpstationen unter die Richtlinie fallen (siehe Leitlinie A-17).

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-20

Ein Messsystem alleine kann nicht als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion betrachtet werden, denn nach der DGRL muss es notwendigerweise: Um ein Regelsystem als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion einzustufen, muss es als letztes entscheidendes Mittel zum Schutz des Druckgeräts vor einem Überschreiten der zulässigen Grenzen konstruiert und in Verkehr gebracht sein und muss daher den entsprechenden wesentlichen Anforderungen […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-22

Wenn diese Bauteile in ein Druckgerät eingebaut sind, finden die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie Anwendung. Diese Bauteile entsprechen jedoch nicht der Definition für Druckgeräte in Artikel 2 Nr. 2, daher dürfen sie nicht die CE-Kennzeichnung tragen. Der Hersteller des Druckgeräts ist dafür verantwortlich und muss sicherstellen, dass die verwendeten Bauteile es ermöglichen, dass das Druckgerät […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-25

Ein Sensor als solcher fällt weder unter die Definition eines druckhaltende Ausrüstungsteils nach Artikel 2 Nummer 5 (vgl. Leitlinie A-08) noch unter die Definition eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion nach Artikel 2 Ziff. 4. Somit darf (nach der DGRL) an dem einzelnen Sensor keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Das Konformitätsbewertungsverfahren und die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie beziehen sich […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-26

Die Druckgeräterichtlinie (DGRL) findet grundsätzlich Anwendung auf Druckgeräte im Sinne von Artikel 2 der DGRL, die Ausnahmen in Artikel 1 Abs. 2 müssen jedoch ebenfalls berücksichtigt werden. Artikel 1 Abs. 2. f) (i) lautet: „Geräte, die nach Artikel 13 dieser Richtlinie höchstens unter die Kategorie I fallen würden und die von einer der folgenden Richtlinien […]