Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-04
Nein. Wie von Modul B (EU-Baumusterprüfung, Bau oder Entwurfsmuster), Anhang III, Nr. 6 und 7 der entsprechenden Module) gefordert, muss im Anhang zur Entwurfsprüfbescheinigung eine Liste der relevanten Teile der technischen Dokumentation sowie sonstigen einschlägigen Angaben enthalten sein, die es erlauben, dass die Anforderungen der Produktionsmodule Anwendung finden. Die auf dem Druckgerät anzubringende Nummer ist […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-06
Ja, unter Anwendung von Artikel 14 Abs. 6 a). Zum Beispiel kann auf die Ventile ein anderes Modul angewandt werden als auf den Behälter oder die Rohrleitungen, an dem/denen sie installiert sind.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-07
Ja. Die DGRL sieht vor, dass der Hersteller eine Betriebsanleitung erstellt (siehe Anhang I Nr. 3.4) und sie zusammen mit dem Gerät ausliefert. Eine geeignete Betriebsanleitung ist eine wesentliche Sicherheitsanforderung und muss daher Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens sein. Wenn die Durchführung oder Überwachung der Abnahme zu den Aufgaben der notifizierten Stelle gehört, muss diese prüfen, ob […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-09
Nein. Bauteile sind keine Druckgeräte und unterliegen daher keinem eigenen Konformitätsbewertungsverfahren. Im Hinblick auf die Anforderungen an Bauteile, die in Druckgeräten Verwendung finden sollen, sei auf Leitlinien A-22 und G-19 verwiesen. Anmerkung 1Die Endabnahme einschließlich der Druckprüfung, findet Anwendung auf das gesamte Druckgerät und nicht auf das Bauteil an sich. Anmerkung 2Wenn das Bauteil nicht nach einer harmonisierten Norm […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-10
Nein. Selbst wenn unterschiedliche Organisationen beteiligt sein können, besagt die Richtlinie eindeutig, dass es nur einen „Hersteller“ geben kann, der für den Entwurf, die Herstellung und die Konformitätsbewertung des Druckgeräts verantwortlich ist. Der „Hersteller“ kann Aufträge in Verbindung mit dem Entwurf und/oder der Fertigung im Untervertrag vergeben, muss aber die übergeordnete Kontrolle ausüben und die […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-11
Nein, die komplette Sicherheitseinrichtung kann nur als Ganzes konformitätsbewertet werden, und es ist nur eine CE-Kennzeichnung anzubringen. Die CE-Kennzeichnung ist am Halter anzubringen, da dieser im Regelfall seltener ausgetauscht werden muss. Berstscheiben-Sicherheitseinrichtungen werden in der Regel als Set mit einer Halterung und mehreren Ersatzscheiben geliefert. Obwohl beide Komponenten Teil einer Sicherheitseinrichtung sind und daher erst […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-12
Das Dokument für alle Qualitätssicherungssystemmodule muss ausreichende Angaben enthalten, die den Produktumfang der von der Zulassung erfassten Produkte und ggf. Einschränkungen oder Beschränkungen eindeutig definieren. Bei der folgenden Beispielliste handelt es sich nicht um eine abschließende Aufstellung: Im Falle der Module D und E muss das Erstzulassungsdokument für das Qualitätssystem eine Auflistung der einschlägigen EU-Baumusterprüfbescheinigungen […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-13
Nein. In den Modulen F und G kann der Hersteller dem Inspektor der notifizierten Stelle die Mittel und Ressourcen zur Durchführung der Schlussprüfung und/oder der Druckprüfung zur Verfügung stellen, aber die notifizierte Stelle muss bei der Schlussprüfung und der Druckprüfung anwesend sein.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-15
Ja, sofern die Abnahme vor Ablauf der Gültigkeit des Systemzertifikats nach dem QS-System erfolgte, das von der notifizierten Stelle „X“ zertifiziert (und überwacht) wurde. Der Hersteller muss dokumentieren im Rahmen welcher Zulassung sein Gerät hergestellt wurde. Eine Lösung besteht darin, die Konformitätserklärung mit einem Datum zu versehen.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-17
Ja, alle nach Modul B (Baumuster) + C2 bewerteten Druckgeräte sind mit der Kennnummer der notifizierten Stelle zu kennzeichnen, die die Beteiligung der notifizierten Stelle an der Phase der Fertigungskontrolle anzeigt.