Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-56

Nein. BegründungDie Einstufung nach der DGRL basiert auf dem maximal zulässigen Druck (PS) unter normalen oder vorhersehbaren Betriebsbedingungen. Charakterisiert der Hersteller eine Explosion als einen vom (vorhergesehen) Betrieb abweichenden Zwischenfall, bestimmt der Explosionsdruck nicht die Einstufung nach DGRL. Wird eine Explosion jedoch als Teil des beabsichtigten Betriebs des Geräts betrachtet, unterliegt das Gerät der DGRL, […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-55

Rohrleitungen von Turbinen, definiert als „Verbindungsleitungen zwischen verschiedenen Gehäusen des Turbinenstrangs und Verbindungsleitung zwischen zwei Positionen an einem einzigen Turbinengehäuse und interne Rohrleitungen“, werden wie folgt bewertet: Anmerkung 1Der Hersteller trägt die finale Verantwortung für die Durchführung einer Gefahrenanalyse und die Festlegung der für die Geräte geltenden Richtlinien. Anmerkung 2Zu – und Abgangsrohrleitungen sind nicht […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-54

Diese Ausnahme ist im Zusammenhang des Anwendungsbereichs der DGRL zu betrachten, der sich auf Entwurf, Herstellung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten bezieht. Die Ausnahme findet nur Anwendung, wenn die angeführten Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter Anforderungen für die Auslegung, den Bau und die Konformitätsbewertung der betreffenden Geräte beinhalten. AnmerkungIm Zusammenhang mit den angeführten Vorschriften für […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-53

Ja. BegründungObwohl thermische, dynamische und andere nicht durch Druck verursachte Beanspruchungen bei der Konstruktion von Trockenwalzen eine wichtige Rolle spielen, ist Druck doch meist ein wesentlicher Konstruktionsfaktor bei der Auslegung und Bemessung der Geräte. Anmerkung 1Einige besonders konstruierte Trockenwalzen, z. B. Trockenwalzen, die mit einer Vielzahl kleiner Löcher versehen sind, können aufgrund von Artikel 1, […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-52

Alle elektrischen Schnellkochtöpfe mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar fallen auch in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, ungeachtet ihres Druckvolumenproduktes. BegründungDie druckbedingte Gefährdung durch Schnellkochtöpfe könnte erheblich sein, wenn die Konstruktion nicht angemessen ist. Daher muss ihre Konstruktion einer Konformitätsbewertung unterworfen werden, die mindestens eines der Kategorie III-Module umfasst. Dies gilt […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-51

Hochspannung bedeutet, dass die höchste Spannung unter normalen Bedingungen entweder zwischen den beiden Anschlüssen oder zwischen einem Anschluss und der Erde die folgenden Werte übersteigt: – für Wechselstrom: 1000 V; – für Gleichstrom: 1500 V. BegründungDie Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU besagt in Artikel 1: Als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie gelten Betriebsmittel zur Verwendung bei einer […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-50

Der Fackelkopf fällt in den Geltungsbereich der DGRL, wenn der Innendruck 0,5 bar übersteigt, wobei es sich dann um ein druckhaltendes Ausrüstungsteil handelt. Anmerkung 1Ein Fackelrohr oder Fackelrohrsystem kann als aus zwei Teilen bestehend betrachtet werden: Dem unteren Teil, der im Wesentlichen eine Abflussrohrleitung umfasst und dem oberen Teil am äußersten Ende der Rohrleitung (gewöhnlich […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-49

Nein, diese Akkumulatoren unterliegen dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie. BegründungDie Ausnahmen des Artikels 1 Abs. 2 l) umfassen nur die Gehäuse für elektrische Hochspannungsbetriebsmittel und nicht die Druckgeräte, die mit diesen elektrischen Hochspannungskomponenten ausgerüstet sind. Siehe auch Leitlinie A-19.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-48

Ja, wenn der maximal zulässige Druck PS, dem sie ausgesetzt sein können, über 0,5 bar liegt, fallen Flammsperren und Flammendurchschlagsicherungen in den Geltungsbereich der DGRL und sollten im Allgemeinen als druckhaltende Ausrüstungsteile betrachtet werden. Solche Flammsperren fallen im Allgemeinen auch unter die ATEX Richtlinie; in diesem Falle sind sie vom Geltungsbereich der DGRL ausgeschlossen, wenn […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-47

Nein. BegründungEin Rohrbündelwärmetauscher ist ein Behälter mit zwei Kammern (Leitlinie B-19); es ist nicht erlaubt, eine Kammer eines Behälters getrennt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Ein Bündel ist ein Bauteil eines Wärmetauschers und kein Druckgerät. Siehe auch die Leitlinien A-03, A-22, D-09 und G-19