Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-30
Diese Einstufung muss soweit verfügbar die Gruppe des Fluides und die Gruppe des Feststoffes und die Gruppe des Gemisches berücksichtigen. Wenn die Gruppe der Gemische auf der Basis ihrer Klassifizierung nach der CLP-Verordnung bestimmt werden kann, bekannt ist, wird diese Gruppe für die Einstufung verwendet. Wenn dies nicht der Fall ist, basiert die Einstufung auf […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-32
Nein, nach der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziff. 4 ist ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion dazu bestimmt, dass es Druckgeräte gegen das Überschreiten der maximal zulässigen Grenzen schützt. Anmerkung 1Mit diesen Geräten sind jedoch wichtige Sicherheitsfragen verbunden, die von der grundlegenden Sicherheitsanforderung des Anhangs I Nr. 2.3 der DGRL erfasst werden. Der Hersteller muss sich im […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-33
Die einzelnen Druckgeräte sind nach ihren inhärenten Eigenschaften (PS, V, DN, …) einzustufen. Ihre Integration in die Sicherheitskette erfolgt unter Verwendung eines Konformitätsbewertungsverfahrens der Kategorie IV oder einem Verfahren, welches der Kategorie der Ausrüstung entspricht, für die die Sicherheitskette speziell konzipiert ist. Wenn Druckgeräte in eine Sicherheitskette eingebunden sind, werden sie als Teile dieser Sicherheitskette […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-34
Hermetisch verschlossene Kältekompressoren sind Druckbehälter. Gewöhnlich besteht ein Kompressor aus zwei Kammern: der Niederdruckkammer PS1, mit dem Volumen V1, und der Hochdruckkammer PS2 mit dem Volumen V2. Der Ausgleichsdruck im Stillstand wird als PS3 bezeichnet (er ist immer höher als PS1). Es gilt jeweils die höhere Kategorie, die sich aus den Niederdruckkammern (ausgehend von PS3 […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-35
Diese Doppelummantelungen sind als Bestandteil der Rohrleitungen zu betrachten, wenn die Funktion dieser Doppelummantelungen nicht losgelöst von der innen liegenden Rohrleitung gesehen werden kann, deren Zweck im Transport von Fluiden besteht. BegründungDie technischen Regeln für den Entwurf und die Herstellung dieser Doppelummantelungen sind in der Regel mit denjenigen für Rohrleitungen identisch. Anmerkung 1Es gibt zwei […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-36
Ja, sie sind ausgenommen. BegründungZwar funktionieren Rekuperatoren und Winderhitzeranlagen unterschiedlich, indem im ersteren Fall die einströmende Kaltluft durch Wärmeaustausch mit einem anderen heißen Gas erfolgt und im zweiten Fall durch das Befeuern mittels einer alternativen Wärmequelle, sie können aber für die Zwecke der Ausnahmeregelung nach diesem Artikel als ähnlich angesehen werden. Diese Winderhitzeranlagen sollten von […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-37
Der Zweck eines Kondensatabscheiders besteht im Sammeln von Kondensat. Daher ist er als druckhaltendes Ausrüstungsteil zu betrachten, das ggf. mit einer CE-Kennzeichnung versehen In-Verkehr gebracht wird. Ein Kondensatabscheider, der jedoch speziell als Bestandteil einer vorgegebenen Rohrleitung entworfen und hergestellt wird, kann als Bestandteil der gesamten Rohrleitung betrachtet werden und muss in diesem Fall nicht mit […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-38
Diese Ausnahmeregelung betrifft nur Auspuff- und Einlassschalldämpfer, die einem Gegendruck von kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen. Im Allgemeinen stehen diese Geräte in unmittelbarem Kontakt mit der Atmosphäre. Schalldämpfer, die einem Gegendruck von mehr als 0,5 bar aufweisen (z. B. Auslassschalldämpfer eines Boosters) unterliegen als druckhaltende Ausrüstungsteile der Richtlinie.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-40
Das druckhaltende Ausrüstungsteil wird durch das Zusammenfügen beider Ausrüstungsteile nicht zu einem Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion. Die Kombination der einzelnen Teile führt nicht zu einer Erweiterung ihrer unterschiedlichen Funktionen. Beide Ausrüstungsteile müssen jeweils einer entsprechenden Konformitätsbewertung und Kennzeichnung unterzogen werden. Anmerkung 1Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil, das mit einem Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion versehen ist, stellt keine Baugruppe dar, […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-41
Ab dem 1. Juni 2015 stützt sich die Einstufung von Fluiden auf Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU. In Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a sind die Klassen und Kategorien physikalischer Gefahren und Gesundheitsgefahren für Stoffe und Gemische der Gruppe 1 aufgeführt. Die Einstufung basiert auf der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die nachstehende Tabelle gibt einen […]