Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-12

Bezieht sich die Richtlinie auf gleichwertige Untersuchungen und Prüfungen, ist es erforderlich, dass geeignete und ausreichende Prüfungen durchgeführt werden, um das gleiche Spektrum an technologischen Eigenschaften wie in den harmonisierten Schweißnormen zu bestimmen. Wurden bereits ähnliche Prüfungen durchgeführt, bei denen eine bestimmte Eigenschaft nachgewiesen wurde, aber die genauen Prüfbedingungen, von denen der oben genannten Norm […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-13

Ja. ZfP-Personal, das nach anderen als den harmonisierten Normen zertifiziert wurde, kann von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zugelassen werden, sofern die Zulassungskriterien, die denen der harmonisierten Normen gleichwertig sind, erfüllt wurden, und dass der Geltungsbereich der Zertifizierung für die Prüfung dauerhafter Verbindungen in Druckgeräten einschlägig ist. Eine anerkannte unabhängige Prüfstelle kann Teile ihrer Arbeit im […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-14

Ja, wenn die Schweißverbindung ein druckbedingtes Risiko auf das drucktragende Bauteil ausüben kann. Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern: Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern, außer wenn die Gefahrenanalyse zeigt, dass kein druckbedingtes Risiko besteht:

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-15

Ja. Die Zulassungsbescheinigung sollte auch die Prüfungen erwähnen, die zusätzlich zu denjenigen durchgeführt wurden, die in dem für die Zulassung verwendeten Dokument angeführt wurden. Wenn die Bescheinigungen nicht auf die DGRL verweisen, ist die Anwendung des letzten Absatzes von Anhang I Nr. 3.1.2 mithilfe der detaillierten Untersuchung der WPQR (Bericht über die Anerkennung des Schweißverfahrens) […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-16

Nein, es sei denn, die Verbindung des temporären Bauteils, zum Beispiel durch Schweißen, beeinträchtigt die Sicherheit des Druckgeräts im zukünftigen Betrieb. Der Hersteller ist jedoch für die Verwendung dieser Bauteile verantwortlich, die über ein angemessenes Sicherheitsniveau verfügt und den nationalen Arbeitsschutzvorschriften entspricht. Beispiele für temporäre Bauteile: temporärere Verschlüsse für Druckprüfungen, Hebeösen, die auf ein zusätzliches […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-17

Ja. AnmerkungDer Hersteller sollte sicherstellen, dass die ausgetauschten Elemente den in den technischen Unterlagen angegebenen gleichwertig sind.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-19

Ja, im Allgemeinen müssen auch die Werte für die Kerbschlagarbeit die angegebenen Mindesteigenschaften der miteinander verbundenen Werkstoffe erfüllen. Anhang I Nr. 4.1 a) bezieht sich auf Nr. 7.5 in Bezug auf spezifische Anforderungen an Werkstoffe. Um eine ausreichende Duktilität für Stahl zu erreichen, muss die Kerbschlagarbeit bei der vorgesehenen tiefsten Betriebstemperatur mindestens 27 J betragen. […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-01

Es ist davon auszugehen, dass AnmerkungModul B: EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) ist nicht anwendbar auf Geräte, die durch experimentelle Auslegung geprüft werden.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-02

Die 1,1•PS Begrenzung gilt nicht für Brände. BegründungDie Anforderung in Anhang I Nr. 2.12 für externe Brände bezieht sich auf die Schadensbegrenzung und dient nicht der Druckbegrenzung im Normalbetrieb.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-03

Ja, wenn interne oder externe Undichtigkeit (d. h. zur Atmosphäre / Umgebung) eine druckbedingte Gefahr ist, fällt sie unter die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der DGRL. Alle druckbedingten Gefahren sind im Hinblick auf die beabsichtigte Verwendung und das/die vorgesehene/n enthaltene/n Fluid/e zu bewerten, und zwar nicht nur die Anforderung der ausreichenden Belastbarkeit, sondern auch interne/externe Undichtigkeiten und […]