Konformitätsbewertungsverfahren Modul B (Baumuster) + Modul C2 für Druckgeräte
Das Konformitätsbewertungsverfahren Modul B (Baumuster) + Modul C2 wird in zwei Schritten durchgeführt: Anmerkung 1: Die Verpflichtungen, die sich aufgrund der Bestimmungen für Druckgeräte [mehr …]
Konformitätsbewertungsverfahren für Druckgeräte (Übersicht)

Die Konformitätsbewertung ist der vom Hersteller durchgeführte Prozess, mit dem nachgewiesen wird, ob bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise die Druckgeräterichtlinie in Bezug auf Druckgeräte, erfüllt [mehr …]
Konformitätsbewertungsverfahren Modul D1 für Druckgeräte
Modul D1 – Der Hersteller betreibt von einer notifizierten Stelle zugelassenes Qualitätssicherungssystem für den gesamten Produktionsprozess von Druckgeräten und gewährleistet die Übereinstimmung der Druckgeräte [mehr …]
Anerkannte unabhängige Prüfstellen

Anerkannte unabhängige Prüfstellen übernehmen Aufgaben in Bereichen, die von öffentlichem Interesse sind, und müssen daher den zuständigen nationalen Behörden gegenüber verantwortlich bleiben. Um für [mehr …]
Konformitätsbewertung : Neue ortsbewegliche Druckgeräte

Die Konformitätsbewertung von neuen ortsbeweglichen Druckgeräten ist gemäß § 11 ODV nach den Verfahren durchzuführen wie sie in den Bau- und Prüfvorschriften des ADR/RID [mehr …]
TPED: Verantwortung für Wirtschaftsakteure

TPED „Wirtschaftsakteure“ wie Hersteller, Bevollmächtigter, Vertreiber, Einführer, Betreiber und Eigentümer haben in der Lieferkette unterschiedliche Aufgaben und Pflichten, um ortsbewegliche Druckgeräte auf dem EU-Binnenmarkt [mehr …]
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung – ODV (Text)

Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349)Zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147) geändert. [mehr …]
Verfahren einer Europäischen Werkstoffzulassung

Das EAM Verfahren für eine europäische Werkstoffzulassung ist in Art. 15 der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU festgelegt. Nachstehend der Originaltext zur Europäischen Werkstoffzulassung aus der DGRL: [mehr …]
Richtlinie 2014/29/EU Kennzeichnung und Betriebsanleitung

Die Kennzeichnung von einfachen Druckbehältern ist mit den Angaben gemäß Anhang III Nr. 1 der Richtlinie 2014/29/EU (siehe unten) vorzunehmen sowie zur eindeutigen Identifikation [mehr …]
Richtlinie 2014/29/EU – Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Die in der Richtlinie 2014/29/EU enthaltenen wesentlichen Sicherheitsanforderungen für einfache Druckbehälter definieren allgemeine Mindestanforderungen. Die Anwendung der wesentlichen Anforderungen erfolgt in Abhängigkeit von den [mehr …]