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DGRL Diagramm 9

DGRL Diagramm 9

- Kategoriebestimmung -

Rohrleitung
Gas
Flüssigkeit
Fluidgr. 1
Fluidgr. 2
Fluidgr. 1
Fluidgr. 2

Gemäß der Definition ist eine Rohrleitung „ein zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden sind;

Zu den Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere Teile;

Wärmetauscher aus Rohren zum Kühlen oder Erhitzen von Luft sind Rohrleitungen gleichgestellt;“

 

Gase, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und diejenigen Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1 013 mbar) liegt.

Gase können als reine Phase als auch als Gemische auftreten. Sie können auch eine Suspension von festen Stoffen enthalten.

Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck (1 013 mbar) liegt.

Flüssigkeiten können als reine Phase als auch als Gemische auftreten. Sie können auch eine Suspension von festen Stoffen enthalten.

GHS 02 Gefahren SymbolFluidgruppe 1 sind alle in Artikel  13 der DGRL genannten Stoffen und Gemische, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale haben und deshalb als gefährlich eingestuft sind.

Außerdem umfasst Fluidgruppe 1 Stoffe und Gemische, deren maximal zulässige Temperatur TS über dem Flammpunkt des Fluid liegt.

Befinden sich unterschiedliche Fluide in einer Kammer, so erfolgt die Einstufung nach jenem Fluid, welches die höchste Kategorie fordert.

Fluidgruppe 2 sind alle Stoffe und Gemische, die nicht der Fluidgruppe 1 zugehören.

Befinden sich unterschiedliche Fluide in einer Kammer, so erfolgt die Einstufung nach jenem Fluid, welches die höchste Kategorie fordert.

Diagramm 9

Rohrleitung

Flüssigkeit

Fluidgruppe 2

Das DGRL Diagramm 9 ist eins von insgesamt 9 Diagrammen gemäß Anhang II der DGRL. Diagramm 9 enthält Abgrenzungskurven für die Einstufung der Druckgeräte nach zunehmenden Gefahrenpotential in die Kategorie I bis max. Kategorie II.

Maßgebend für die Einstufung von Rohrleitungen sind

  • ihr maximal zulässiger Druck PS [bar]
  • dass für sie maßgebliche Nennweite DN [ – ]
  • die Gruppe der Fluide, für die sie bestimmt sind.

siehe auch [ Leitlinie A-38 ]

Mit den Abgrenzungskurven in den nachstehenden Diagramm wird der Höchstwert für jede Kategorie angegeben.

Die römischen Ziffern in dem Diagramm entsprechen die Druckgeräte Kategorien.

Drucktragende Ausrüstungsteile wie Ventile, Druckregler, Kompensatoren usw. werden ebenfalls auf Basis Ihrer Nennweite DN mit den Diagrammen 6 bis 9 eingestuft.

In einigen Fällen kann für diese Produktgruppe auch das Volumen des Gehäuses nach den Diagrammen 1 bis 4 geeignet für die Einstufung sein. Die höchste Kategorie für beide Varianten ist maßgebend.

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion z. B. Sicherheitsventile oder Berstscheiben fallen unter die Kategorie IV. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Druckgeräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Druckgerät eingestuft werden (auch wenn diese Bestandteil einer Baugruppe sind).

DGRL Diagramm 9

Ausnahme

Keine

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