Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Die letzten Fachbeiträge

DGRL Kategorie: Klassifizierung von Dampferzeuger

Unter Dampferzeuger sind befeuerte Druckbehälter oder anderweitig beheizte Druckgeräte, bei denen die Gefahr einer Überhitzung besteht gemeint. Sie werden gemäß Anhang II der Druckgeräterichtlinie in Kategorien mit steigendem Gefahrenpotenzial eingeteilt.

Die Kategorie wird nach dem unten aufgeführten Verfahren bestimmt. Die ermittelte Kategorie legt die möglichen Konformitätsbewertungsverfahren fest.

Druckgeräte mit nur geringem Risiko werden keiner Kategorie zugeordnet. Für sie gilt die gute Ingenieurpraxis (SEP) nach Artikel 3 Absatz 4 der DGRL. 
siehe Fachbeitrag: Was bedeutet „Gute Ingenieurpraxis (SEP)“ gemäß Druckgeräterichtlinie?

Verfahren zur Bestimmung der Kategorie für befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsgefahr

Die Dampferzeuger werden auf der Grundlage folgender Kriterien klassifiziert:

  • ihr höchstzulässiger Druck PS [bar],
  • ihr Volumen V [l],
  • Wasser und Dampf als Fluid

Anmerkung 1:
Verwendet ein befeuertes oder anderweitig beheiztes Druckgerät ein anderes Fluid als Wasser, muss es als Behälter nach den Diagrammen 1 bis 4 klassifiziert werden; besteht Überhitzungsgefahr, gelten die grundlegenden Anforderungen gemäß DGRL Anhang I Abschnitt 5.

Anmerkung 2:
Nicht befeuerte Behälter für überhitztes Wasser (TS > 110 °C): Es gilt Druckgeräterichtlinie Anhang II Diagramm 2.

Anmerkung 3:
Nicht befeuerte Rohrleitungen für überhitztes Wasser (TS > 110 °C): Es gilt Druckgeräterichtlinie Anhang II Diagramm 7.

Ablaufdiagramm zur Kategorieeinstufung von befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte, bei denen die Gefahr einer Überhitzung besteht

Werbung

HIER

könnte Ihre Werbung stehen