Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-10
Ja.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-11
Ja, und wenn diese in der Leitlinie I-02 angesprochenen Daten für den Nachweis der Übereinstimmung ausreichen, sollten im Prinzip keine zusätzlichen Prüfungen durchgeführt werden. Der Hersteller (und die notifizierte Stelle) sollte die Eigenschaften des tatsächlich gelieferten Werkstoffs berücksichtigen, wenn sie bei einem bestimmten Werkstoff auf die Erfahrung der sicheren Verwendung verweisen, sofern seine Spezifikation eine […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-13
Das PMA beschreibt die Werkstoffeigenschaften in einer präzisen, vollständigen und korrekten Form bezogen auf die geplante Anwendung (vgl. auch DGRL-Leitlinie G-18). Es umfasst qualitative und quantitative Angaben, die belegen, dass die einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen aus Anhang I der DGRL erfüllt sind. Die Verantwortung für die Erstellung eines PMA liegt beim Druckgerätehersteller. Das PMA ist Teil […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-01
Eine harmonisierte Norm kann in diesem Zusammenhang eine harmonisierte Produktnorm für ein Druckgerät oder eine Baugruppe sein, die mit dem CE-Kennzeichen versehen werden darf. Sie könnte auch eine harmonisierte unterstützende Norm sein, die technische Daten enthält, welche den Anwendungsbereich eindeutig festlegen. Im Falle einer harmonisierten unterstützenden Norm für Werkstoffe beschränkt sich die Vermutung der Konformität […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-15
Ja. Sofern alle Grenzwerte eingehalten wurden, die in der harmonisierten EN-Werkstoffnorm für die entsprechende Güteklasse angegeben sind. Überdies muss der Werkstoffhersteller die Übereinstimmung sowohl mit der harmonisierten Norm als auch mit den zusätzlichen Anforderungen bescheinigen, wie dies in Anhang I Nr. 4.3 vorgesehen ist. Siehe auch Leitlinie G-01.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-21
Nein. Wenn der Werkstoffhersteller wünscht, dass sein Werkstoff von einer notifizierten Stelle zugelassen wird, besteht das richtige Verfahren darin, dass eine europäische Werkstoffzulassung nach Artikel 15 beantragt wird, sofern der Werkstoff nicht von einer harmonisierten europäischen Norm nach der DGRL mit entsprechender Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (OJEU) erfasst wird. Anmerkung 1Siehe auch Leitlinie I-13 für […]