Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-16
Der Hersteller von Druckgeräten oder Baugruppen, die mit dem CE -Kennzeichen versehen sind, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Konformitätserklärung den nationalen Behörden auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden muss. Ansonsten wird die Konformitätsvermutung in Zweifel gestellt. Zu diesem Zweck muss der Hersteller oder sein in Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen und […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-23
Von Druckgeräten und Baugruppen, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, wird vermutet, dass sie den Anforderungen der DGRL entsprechen und eine EU-Konformitätserklärung haben. Daher ist bei Prüfungen vor der Inbetriebnahme dieser Produkte nach innerstaatlichem Recht nicht zulässig, dass: Anmerkung 1Die erwähnten Prüfungen können z. B. den Nachweis dafür erbringen, ob die Druckgeräte oder Baugruppen Transportschäden davongetragen haben, […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-24
Anmerkung 1Diese Frage ist von besonderer Relevanz für die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Flüssiggas-, Erdgas- und Wasserstoffanlagen. Anmerkung 2Die DGRL-Bestimmungen über die Risikoanalyse und die Kategorien der Konformitätsbewertung berücksichtigen die explosionsgefährlichen/entzündbaren Stoffeigenschaften des Fluids. Anmerkung 3Innerstaatliche Anforderungen können sich jedoch mit Aufstellungs- bzw. Installationsvoraussetzungen für Druckgeräte oder Baugruppen befassen, z. B. um das Bedienungspersonal, die Umwelt […]