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Anlage

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EU-Konformitätserklärung für Druckgeräte

Anhang IV

EU-Konformitätserklärung Nr. … (1)

Leitlinie I-22 | Leitlinie J-06 | Leitlinie J-08 ]

1. Druckgerät oder Baugruppe (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer); 

2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten; 

3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller;

4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Druckgeräts oder der Baugruppe zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann, falls zur Identifizierung des Druckgeräts oder der Baugruppe notwendig, ein Bild enthalten): 

  • Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe; 
  • angewandte Konformitätsbewertungsverfahren; 
  • bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren. 

5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union; 

6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der sonstigen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird;

7. Gegebenenfalls Name, Anschrift und Nummer der notifizierten Stelle, die die Konformitätsbewertung vorgenommen hat, Nummer der ausgestellten Bescheinigung und Verweis auf die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Baumuster), die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Entwurfsmuster), die EU-Entwurfsprüfbescheinigung oder die Konformitätsbescheinigung. 

8. Zusatzangaben: 
Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung)  
(Name, Funktion) (Unterschrift)  

(Gegebenenfalls: Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen)

(1) Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.