Betriebsanleitungen sind Informationen des Herstellers an den Benutzer zur sachgerechten und bestimmungsgemäßen Verwendung und zum sicherern Betreiben. Die spezifischen Anforderungen an die Betriebsanleitung sind in der Anlage I, Abschnitt 3.4 der Druckgeräterichtlinie festgelegt. Betriebsanleitungen müssen beim Inverkehrbringen zur Verfügung gestellt werden.
Siehe hierzu auch Leitlinie H-03.
Es ist beabsichtigt, dass die Druckgeräterichtline im Rahmen einer Anpassung hinsichtlich der Digitalisierung die Betriebsanleitung auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden muss.
Die Änderung werden in diesem Fachbeitrag eingearbeitet, sobald die Änderungen der DGRL in Kraft getreten sind.
Inhalt von Betriebsanleitungen
- Alle der alle der Sicherheit dienliche Informationen für
- Benutzung
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Betriebsphasen (Anfahrbetrieb, Normalbetrieb, Abfahrbetrieb, Betriebsstörungen); erforderliche bzw. zulässige Umgebungsbedingungen, erforderliche bzw. zulässige Fluide bzw. Inhaltsstoffe und Hilfsstoffe; Betriebsbedingungen (Grenzwertangaben), Beschreibung der bestimmungsgemäßen Benutzung;
- Wartung
- erforderliche Prüfhandlungen des Benutzers (z. B. Sichtprüfung auf Dichtheit, Funktionsprüfungen); Beschreibung der erforderlichen Wartungsarbeiten; Anleitungen zum Öffnen und Schließen von Besichtigungsöffnungen; Fristen; zulässige Lastwechselzahlen; zulässige Betriebsstunden; Angaben zu wiederkehrenden Prüfungen, insbesondere Wasserdruckprüfungen (Prüfdruck; Einsatz von Prüfmanometern, erforderliches Blindsetzen von Anschlüssen,…); Liste der Verschleiß und Auswechselteile; Hinweise auf wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen
- Inspektion durch den Benutzer
- Angaben zu den erforderlichen Inspektionen; Inspektionsintervalle; Warnhinweise, Verbote
- Vorgehensweise für bestimmte Instandsetzungsmaßnahmen; Hinweise auf Gefahren; Verbote
- Instandsetzungen
- Angaben zur Kennzeichnung
- Hinweise auf Gefahren einer unsachgemäßen Verwendung
- Entwurfsmerkmale (TSmin, TSmax, PS, Volumen,…
- Auf besondere Entwurfsmerkmale hinweisen, die für die Lebensdauer des Druckgerätes von Belang sind z. B.
- für Krichen: Auslegungslebensdauer in Stunden bei spezifizierten Temperaturen
- für Ermüdung: Auslegungszyklenzahl bei spezifizierten Spanungswerten
- für Korrosion:
- Korrosionszuschlag bei der Auslegung
- die Betriebsgrenzen, die für die Sicherheit erforderlich sind
- die Auslegungsbedingungen
- die vorgesehene Lebensdauer
- verwendete Auslegungsregeln
- Verbindungskoeffizienten
- Wanddickenzuschläge gegen Korrosion
- Angaben über austauschbare Teile
- Hinweise auf Restgefahren, die durch Auslegung und durch Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden können (aus der Gefahrenanalyse)
- Hinweise auf Restgefahren, die sich aus der vorhersehbaren unsachgemäßen Verwendung ergeben können
- falls für das bessere Verständnis erforderlich, ergänzt werden mit techn. Dokumenten (Zeichnungen, Diagramme usw.)
- Benutzung
Optional zusätzliche Informationen, die vom Benutzer (Besteller) vertraglich gefordert werden können oder vom Hersteller empfohlen bzw. für erforderlich gehalten werden:
- Gefahrenanalysen
- Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen
- detaillierte Auslegungsberechnungen
- Ausführungszeichnungen
- Unterlagen über Wärmebehandlung
- Schweißprotokolle
- Ergebnisse zerstörungsfreier Prüfverfahren
- Ergebnisse der Maßprüfungen
- umfassende Unterlagen über Druckprüfungen
- Einzelheiten und Ergebnisse spezieller Prüfungen
- Einzelheiten fehlerbehebender Reparaturen oder Änderungen
Gestaltung und Sprachfassungen
Die Druckgeräterichtlinie gibt hinsichtlich der Gestaltung keine besonderen Vorgaben. Wenn auch die Sprachfassung nicht explizit in der Druckgeräterichtlinie vorgeschrieben ist, so sollte die Betriebsanleitung sinnvoller Weise mindestens in der Sprache des jeweiligen Aufstellungslandes vorliegen. Diese Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Gefahrenanalyse, da durch Betriebsanleitungen, die nicht in der jeweiligen Landessprache des Aufstellungslandes vorliegen, Gefahren ausgehen können. Durch nationale Bestimmungen können ggf. die Sprachfassungen verbindlich festgelegt werden. So ist nach der deutschen Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) verbindlich festgelegt, dass die Druckgeräte nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ausreichende Benutzungsanweisungen in deutscher Sprache vorliegen.
Siehe hierzu auch Leitlinie I-21
Prüfung und Bewertung
Eine Betriebsanleitung ist eine grundlegende Sicherheitsanforderung und muss daher Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens sein. Wenn die Durchführung oder Überwachung der Abnahme zu den Aufgaben der benannten Stelle gehört, muss diese prüfen, ob eine Betriebsanleitung vorhanden ist und ob sie der Richtlinie entspricht.
Die Betriebsanleitung muss im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens von der involvierten notifizierten Stelle geprüft werden.
Wenn die benannte Stelle bei der Entwurfsprüfung einbezogen ist, muss diese prüfen, ob die bestimmungsgemäße Verwendung und die Restgefahren beschrieben sind und ob vorgesehen ist, diese in die Betriebsanleitung aufzunehmen. Bei Modulen auf der Grundlage von Qualitätssicherungssystemen (z. B. Modul H) muss im Zuge der Bewertung des Qualitätssystems das Vorhandensein von angemessenen Verfahren zur Festlegung der einzelnen Elemente der Betriebsanleitung geprüft werden.
Siehe hierzu auch Leitlinie D-07
Normen und Spezifikationen
| Norm/Spezifikation | Titel |
|---|---|
| EN 307 | Wärmeaustauscher – Anleitung für die Anfertigung von Einbau- und Betriebsanleitungen und Wartungsanweisungen zum Erhalt der Leistung von Wärmeaustauschern jeglicher Bauart |
| CEN/TR 764-6 | Druckgerät – Teil 6: Aufbau und Inhalt einer Betriebsanleitung |
| EN 12952-18 | Wasserohrkessel und Anlagenkomponentenl – Teil 18: Betriebsanleitungen |
| EN 12953-13 | Großwasserraumkessel – Teil 13: Betriebsanleitungen |
| EN ISO 20607 | Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze |
| IEC IEE 82079-1 | Erstellen von Nutzerinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte – Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen. |
Muster für Betriebsanleitungen
Die nachstehende Muster-Betriebsanleitung ist beispielhaft an einem fiktiven Druckgerät dargestellt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.