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Die letzten Fachbeiträge

Sind Druckregler auch Sicherheitseinrichtung im Sinne der DGRL?

Hersteller muss den Anwendungsfall im Rahmen seiner Risikoanalyse prüfen und bewerten.

1. Allgemeine Hinweise

Druckregler, häufig auch Druckminderer genannt, werden in Rohrleitungssysteme eingesetzt und regeln den Leitungsdruck (Primärdruck auf der Eintrittsseite) auf den gewünschten Arbeitsdruck (Sekundärdruck auf der Austrittsseite) und halten ihn konstant. Die Einstellung des reduzierten Druckes erfolgt meist über eine einstellbare Feder oder über eine gasgesteuerte Membrane. 


2. Einordnung gemäß der DGRL

Im allgemeinen sind Druckregler drucktragende Ausrüstungsteile, da sie in der Regel keine Sicherheitsfunktion haben z. B. den Druck auf der sekundären Seite auf einen max. Druck sicher zu begrenzen.

Wenn ein Druckregler in eine Baugruppe eingebaut wird, und das System auf der sekundären Seite nicht durch eine Sicherheitseinrichtung geschützt ist z.B. durch ein separates Sicherheitsventil, dann muss der Hersteller der Baugruppe sicherstellen, dass er einen Druckregler einbaut, der die Anforderungen an ein Sicherheitsbauteil erfüllt.

Ein Druckregler darf für ein Druckbegrenzung im Sinne einer Sicherheitsfunktion nicht eingesetzt werden, wenn er die speziellen Anforderungen gem. Anhang I Abschnitt 2.11 nicht erfüllt. 

Selbstverständlich kann ein Druckregler eingebaut werden, wenn das System auf der Sekundärseite zusätzlich eine Druckbegrenzung (im Sinne einer Sicherheitsfunktion) enthält. Die Betriebsanleitung des Druckreglers sollten entsprechende Hinweise/Warnungen über die vorgesehene Verwendung enthalten.

3. Anforderungen an Sicherheitsbauteile

Die grundlegenden Anforderungen an Sicherheitsbauteile (Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion) sind in Anhang I Abschnitt 2.11 enthalten.
Sicherheitsbauteile sind grundsätzlich der Kategorie IV einzuordnen und nur hierfür geeignete Konformitätsbewertungsverfahren sind zulässig.

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