Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-21
Die DGRL gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Übersetzung zu verlangen und folglich auch restriktive Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird. Hersteller, Händler und Importeure sollten sich über diese Anforderung im Klaren sein. Wenn die nationalen Rechtsvorschriften eine Übersetzung verlangen, muss dem entsprochen werden. Wenn das Druckgerät nicht im Mitgliedstaat des Endbenutzers auf […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-22
Die DGRL Artikel 17 Abs. 2 fordert, dass die EU-Konformitätserklärung „in die Sprache bzw. Sprachen“ übersetzt wird, „die von den dem Mitgliedsstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem das Druckgerät oder die Baugruppe in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt das Druckgerät bereitgestellt wird.“
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-23
Von Druckgeräten und Baugruppen, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, wird vermutet, dass sie den Anforderungen der DGRL entsprechen und eine EU-Konformitätserklärung haben. Daher ist bei Prüfungen vor der Inbetriebnahme dieser Produkte nach innerstaatlichem Recht nicht zulässig, dass: Anmerkung 1Die erwähnten Prüfungen können z. B. den Nachweis dafür erbringen, ob die Druckgeräte oder Baugruppen Transportschäden davongetragen haben, […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-24
Anmerkung 1Diese Frage ist von besonderer Relevanz für die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Flüssiggas-, Erdgas- und Wasserstoffanlagen. Anmerkung 2Die DGRL-Bestimmungen über die Risikoanalyse und die Kategorien der Konformitätsbewertung berücksichtigen die explosionsgefährlichen/entzündbaren Stoffeigenschaften des Fluids. Anmerkung 3Innerstaatliche Anforderungen können sich jedoch mit Aufstellungs- bzw. Installationsvoraussetzungen für Druckgeräte oder Baugruppen befassen, z. B. um das Bedienungspersonal, die Umwelt […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-02
Gemäß Anhang I Nr. 3.2.2 müssen Druckgeräte im Zuge der Abnahme einer Druckfestigkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Druckfestigkeitsprüfung soll in der Regel in Form eines hydrostatischen Druckversuchs durchgeführt werden. Sofern dies nicht möglich oder nachteilig ist, sind andere Verfahren zulässig. Für den hydrostatischen Druckversuch muss ein Druckwert gewählt werden, der eine Prüfung der Druckfestigkeit des Druckgeräts […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-03
Wenn Druckgeräte in Verkehr gebracht werden, muss der Hersteller gemäß DGRL sicherstellen, dass eine Betriebsanleitung beiliegt, die bestimmte Sicherheitsinformationen enthält; diese Informationen sind obligatorisch. Zusätzliche Informationen können vom Benutzer angefordert oder vom Hersteller empfohlen und im Rahmen der Bestellung oder des Vertrags vereinbart werden; diese Informationen sind keine DGRL-Anforderung und daher optional. Im Folgenden werden […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-04
In einem ersten Schritt muss der Hersteller die Eigenschaften, den Umfang, die Umgebung sowie die Umstände der bestimmungsgemäßen Verwendung des Druckgeräts oder der Baugruppe bestimmen und dokumentieren. In einem nächsten Schritt werden Gefährdungen bzw. Gefährdungssituationen, die während der Lebensdauer des Druckgeräts oder der Baugruppe unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen auftauchen könnten, ermittelt. Der Hersteller […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-05
Die Festigkeit der Fundamente gehört nicht zu den Details, die von den notifizierten Stellen in den Modulen B Baumusterprüfung (Entwurfsmuster), G etc. zu prüfen sind. Jedoch ist der Hersteller durch Nr. 3.4 des Anhangs I der DGRL verpflichtet, die maßgeblichen Informationen (Stützkräfte etc.) zu liefern, sodass die für die Montage der Druckgeräte zuständige Stelle den […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-06
Die besonderen quantitativen Anforderungen aus Anhang I Nr. 7 beziehen sich auf besondere Versagensmöglichkeiten. Wenn unterschiedliche Werte verwendet werden, müssen die entsprechenden Versagensmöglichkeiten und ihre Kombination ermittelt werden, und die Maßnahmen, die ergriffen werden, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten, sind mit den entsprechenden Begründungen in den technischen Unterlagen anzuführen. Das Erreichen eines „gleichwertigen Gesamtsicherheitsniveaus” kann […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-07
Es müssen alle nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen berücksichtigt werden, die beim Betrieb (Inbetriebnahme, Betrieb, Außerbetriebnahme) und bei der Bereitstellung (Lagerung, Transport, Wartung, Entleeren, Überdeckung oder Inertisierung) auftreten. Anmerkung 1In der Betriebsanleitung sind die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren, durch unsachgemäße Verwendung entstehenden Gefahren aufzuführen, die nicht im Zuge der Auslegung beseitigt werden konnten (siehe Anhang […]