Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Indikator (aber kein Beweis) für die Konformität eines Druckgerätes mit den EU-Rechtsvorschriften und ermöglicht den freien Verkehr von Druckgeräten innerhalb des EU-Binnenmarktes (EWR), unabhängig davon, ob sie im EWR oder in einem anderen Land außerhalb des EWR hergestellt wurden.
Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Hinweis (aber kein Beweis) dafür, dass ein Produkt allen geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften, z. B. EU-Richtlinien/Verordnungen, entspricht und somit den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt (EWR) ermöglicht.
Die CE-Kennzeichnung
- Zeigt an, dass das Druckgerät oder die Baugruppe den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht.
- Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Bevollmächtigte auf der Grundlage der EU-Konformitätserklärung, dass das Druckgerät allen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht und das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.
- Die CE-Kennzeichnung ist eine rechtsgültige Konformitätskennzeichnung und nicht ein Qualitätszeichen noch ein Marketinginstrument, sondern bedeutet, dass die Druckgeräte, die im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, auf die Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen geprüft wurden.
- Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hergestellt wurde.
- Die CE-Kennzeichnung zeigt die Konformität mit den Anforderungen ALLER für dieses Produkt relevanten EU-Rechtsvorschriften an.
- Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung (und unabhängig davon, ob ein Dritter am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war), dass das Produkt alle rechtlichen Anforderungen für die CE-Kennzeichnung erfüllt.
Für welche Druckgeräte besteht die Pflicht zur Kennzeichnung?
Die Pflicht zur Anbringung der CE-Kennzeichnung erstreckt sich auf alle Druckgeräte die die Anforderungen der DGRL erfüllen und die für den EU-Binnenmarkt bestimmt sind, d.h. für
- alle neuen Druckgeräte (unabhängig ob sie innerhalb des EWR oder in einem Drittstaat hergestellt wurden
- wesentlich veränderte Druckgeräte, die als neue Druckgeräte unter der Druckgeräterichtlinie fallen.
Nicht mit dem CE-Kennzeichnung dürfen Druckgeräte nach der DGRL versehen sein, wenn
- die Druckgeräte nach Artikel 4 Absatz 3 der Druckgeräterichtlinie, nach der geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt wurden.
- die Druckgeräte deren Komfortät durch eine Betreiberprüfstelle bewertet wurden
- Druckgeräte von der DGRL ausgeschlossen sind
- dadurch Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden können.
Zeitpunkt der Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung darf erst angebracht werden, wenn das Druckgerät fertiggestellt ist oder sich in einem Zustand befindet, der die Abnahmeprüfung ermöglicht und das Konformitätsbewertungsverfahren abgeschlossen ist.
Anbringung der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller oder sein in der EU ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden.
Die CE-Kennzeichnung muß folgendes Schriftbild aufweisen:

Bei Verkleinerungen oder Vergrößerungen der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen beibehalten werden.
Die Kennzeichnung muß gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft auf das Druckgerät oder auf dem daran befestigten Schild angebracht werden. Eine Mindesthöhe von 5 mm ist zur Gewährleistung der notwendigen Leserlichkeit erforderlich.
Die Kennnummer der notifizierten Stelle
Nur wenn die notifizierte Stelle während der Produktionsphase eingeschaltet war, steht die Kennnummer hinter der CE-Kennzeichnung. Dies ist der Fall wenn die Module A2, C2, D, D1, E, E1, F, G, H, H1 angewendet werden.
Beispiel:

Die CE-Kennzeichnung und die Kennnummer der notifizierten Stelle müssen nicht unbedingt innerhalb der EU angebracht werden. Die Anbringung kann auch in einem Drittland erfolgen, wenn das Druckgerät dort hergestellt wird und die notifizierte Stelle die Konformitätsbewertung in diesem Land durchgeführt hat.
Wenn für die Druckgeräte oder die Baugruppen auch andere EU-Rechtsvorschriften gelten die andere Aspekte behandeln z. B. Explosionsschutz, Niederspannung oder andere Produkte in denen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, bedeutet diese Kennzeichnung, dass von der Konformität des Druckgerätes mit den Bestimmungen aller dieser EU-Rechtsvorschriften auszugehen ist.
Weitere Kennzeichnungen zusammen mit der CE-Kennzeichnung
Gemäß der DGRL kann ein Druckgerät hinter der CE-Kennzeichen mit zusätzlichen Zeichen das ein besonderes Risiko (z.B. Explosionsgefährdung) oder eine besondere Verwendung angibt. Solche Zeichen dürfen angebracht werden, sofern sie die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigen
Es ist allerdings untersagt, Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften an einem Druckgerät anzubringen, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann.