Die Druckgeräterichtlinie-Leitlinien sind keine rechtsverbindliche Auslegung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Der rechtsverbindliche Text bleibt der der Druckgeräterichtlinie. Die Druckgeräte-Leitlinien dienen jedoch als Referenz für die einheitliche Anwendung der Druckgeräterichtlinie.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie
C-16
FRAGE:
Was bedeutet in Artikel 14 Abs. 6 b) “entsprechend der höchsten Kategorie der betreffenden Druckgeräte”?
Müssen einzelne Druckgeräte, aus denen eine Baugruppe besteht und die zuvor keiner Bewertung unterzogen wurden und daher gleichzeitig wie die Baugruppe gemäß Artikel 14 Abs. 6 a) bewertet werden, mit den in Anhang I Nr. 3.3 vorgeschriebenen Angaben versehen sein?
Wenn bei der Funktionsprüfung einer Baugruppe, die vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen auf dem Gelände des Nutzers durchgeführt wird, eine Änderung an einem Druckgerät vorgenommen werden muss, gilt für diese Änderung dann die Richtlinie 2014/68/EU?