Nein, diese Akkumulatoren unterliegen dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie.
Begründung
Die Ausnahmen des Artikels 1 Abs. 2 l) umfassen nur die Gehäuse für elektrische Hochspannungsbetriebsmittel und nicht die Druckgeräte, die mit diesen elektrischen Hochspannungskomponenten ausgerüstet sind.
Siehe auch Leitlinie A-19.