Hochspannung bedeutet, dass die höchste Spannung unter normalen Bedingungen entweder zwischen den beiden Anschlüssen oder zwischen einem Anschluss und der Erde die folgenden Werte übersteigt:
– für Wechselstrom: 1000 V;
– für Gleichstrom: 1500 V.
Begründung
Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU besagt in Artikel 1: Als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie gelten Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V bei Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V bei Gleichstrom.“