Diese Einstufung muss soweit verfügbar die Gruppe des Fluides und die Gruppe des Feststoffes und die Gruppe des Gemisches berücksichtigen.
Wenn die Gruppe der Gemische auf der Basis ihrer Klassifizierung nach der CLP-Verordnung bestimmt werden kann, bekannt ist, wird diese Gruppe für die Einstufung verwendet.
Wenn dies nicht der Fall ist, basiert die Einstufung auf der höheren Gruppe des Fluides und des Feststoffes.
Siehe auch die Leitlinien A-24, B-24, B-26 und B-27.
Anmerkung
Wenn ein Feststoff als Suspension in einem Fluid getragen wird, ist das Risiko der Freisetzung der Feststoffpartikel durch einen druckbedingten Schadensfall wesentlich höher als bei einem als Block vorliegenden Feststoff, der mit einem Fluid überlagert ist. (wie im Fall der Leitlinie B-26). Dies begründet die unterschiedlichen Aussagen der vorliegenden Leitlinie und der Leitlinie B-26.
Wenn die Feststoffpartikel ausreichend groß sind, sodass mit deren Freisetzung bei einem druckbedingten Schadensfall nicht zu rechnen ist, kommt die Leitlinie B-26 zur Anwendung.