Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

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Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Nein, sofern die Übergabe direkt vom Hersteller an den Betreiber erfolgt und in Mitgliedstaat „B“ stattfindet, kann die Betreiberprüfstelle die Tätigkeit der Konformitätsbewertung rechtmäßig in Mitgliedstaat „A“ durchführen.

Begründung
Artikel 16 Abs. 1 lautet: „… können die Mitgliedstaaten zulassen, dass in ihrem Hoheitsgebiet Druckgeräte oder Baugruppen, deren Konformität …von einer Betreiberprüfstelle bewertet wurde, die gemäß Abs. 7 benannt wurde, in Verkehr gebracht und von den Betreibern in Betrieb genommen werden.“

Es ist klar, dass die Inbetriebnahme in Mitgliedstaat „B“ erfolgen wird und daher nach der Richtlinie zugelassen werden kann.

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