Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-30
Nein, auch wenn die mechanischen Prüfungen in einer Prüfbescheinigung nach EN 10204 erfasst sind, in der das prüfende Unternehmen als Werkstoffhersteller genannt wird. BegründungNach Anhang I Nr. 4.3 der DGRL ist der Werkstoffhersteller verpflichtet, die Einhaltung einer Spezifikation zu bestätigen. Unternehmen, die nicht am Prozess der Werkstoffherstellung beteiligt sind, können nicht als als Werkstoffhersteller gelten.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-29
Nein, nur in den nachstehend beschriebenen Sonderfällen: Der Druckgerätehersteller trägt die volle Verantwortung für alle zusätzlich durchgeführten Prüfungen. Bei einem Zertifikat, das von Werkstoffhersteller mit zertifiziertes Qualitätssicherungssystem, ausgestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es die Konformität mit den Anforderungen bestätigt. Dies gilt jedoch nur für den im Zertifikat bzw. in der Prüfbescheinigung angegebenen Umfang. Für […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-27
Der Gerätehersteller muss in der Lage sein zu bestätigen, dass das Zertifikat über das Qualitätssicherungssystem des Werkstoffherstellers den Anforderungen des dritten Abschnitts von Nr. 4.3 des Anhangs I entspricht (Gültigkeit und Geltungsbereich der Bescheinigung, Umfang und Grenzen der Zertifizierung, Niederlassung der zuständigen Stelle als juristische Person innerhalb der Europäischen Union, Akkreditierung). Der Gerätehersteller sollte die […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-25
Endlos geschweißte Rohre, d. h. Rohre, die aus Coils als Ausgangsmaterial im Rahmen eines automatischen Verfahrens hergestellt werden, und die in der Regel nach dem Schweißvorgang wärmebehandelt werden, gelten im Sinne der Zertifizierungsverfahren als Werkstoffe, vorausgesetzt, dass sowohl die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Nr. 4 „Werkstoffe“ als auch die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-24
Ja, für die im Entwurf des Gerätes verwendeten Werkstoffeigenschaften z. B. Streckgrenze und Kerbschlageigenschaften, sind diejenigen Eigenschaften der Spezifikation zugrunde zu legen, die vom Werkstoffhersteller bescheinigt werden. Anmerkung 1Das bedeutet nicht, dass die Spezifikationswerte in die Bescheinigung eingetragen werden müssen. Es reicht aus, dass in der Bescheinigung des Werkstoffherstellers auf die Spezifikation Bezug genommen wird, […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-19
Für den Einbau in ein Druckgerät müssen Bauteile, die aus Werkstoffen gefertigt werden wie Bleche, Coils und Stäbe allen einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen, die sich auf das angewandte Fertigungsverfahren beziehen; beispielsweise sind bei der Fertigung von geschweißten gewölbten Böden nicht nur Anhang I Nr. 4, sondern auch die Nr. 3.1. und 7.2 relevant. Um die […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-16
In der Praxis ist diese Anforderung erfüllt, wenn der Werkstoffhersteller über ein Qualitätssicherungssystem verfügt, das mindestens der EN ISO 9001 entspricht und von einer in der Europäischen Gemeinschaft als juristische Person niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziert wurde (nach der in Leitlinie G-02 angeführten Definition) und wenn der Gültigkeitsbereich der Zertifizierung die Herstellung von Werkstoffen unter Nennung […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-10
Die Hersteller von Schweißzusatzwerkstoffen haben Prüfbescheinigungen vorzulegen, durch die die Übereinstimmung mit der Anforderung erklärt wird. Auf der Grundlage von Anhang I Nr. 4 und Leitlinie G-05 haben die Hersteller von Schweißzusatzstoffen Werkszeugnisse “2.2” als Prüfunterlage entsprechend der Norm EN 10204 vorzulegen. Die in Anhang I Nr. 3.1.5 vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit gilt auch für Schweißzusatzwerkstoffe. Sie […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-07
Es ist das Qualitäts(sicherungs)system des Werkstoffherstellers, dass in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen werden muss (und nicht die zuständige Stelle). AnmerkungSiehe auch Leitlinie G-02.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-06
Die wichtigsten drucktragenden Teile sind die Teile, welche die drucktragende Wandung bilden, und die Teile, die wesentlich für die Integrität des Geräts sind. Beispiele für die wichtigsten drucktragenden Teile sind Mäntel, Böden, Hauptflansche, Rohrplatten von Wärmetauschern, Rohrbündel. Die Werkstoffe für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II bis IV müssen eine Bescheinigung mit […]