Es ist das Qualitäts(sicherungs)system des Werkstoffherstellers, dass in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen werden muss (und nicht die zuständige Stelle).
Anmerkung
Siehe auch Leitlinie G-02.
Home » DGRL-Leitlinien » Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-07
Antwort:
Es ist das Qualitäts(sicherungs)system des Werkstoffherstellers, dass in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen werden muss (und nicht die zuständige Stelle).
Anmerkung
Siehe auch Leitlinie G-02.