Die DGRL schreibt ausdrücklich vor, dass die Qualifikation von Schweißern von anerkannten Stellen zertifiziert werden muss. Die Qualifikation von Schweißern (insbesondere im Bereich des manuellen Schweißens) ist eine wichtige Voraussetzung für die Herstellung von geschweißten Druckgeräten, um die Sicherheit und Langlebigkeit der Verbindungen zu gewährleisten.
DGRL-Anforderungen an die Qualifikation von Schweißern
| DGRL Anforderungen | Umfang | Anmerkungen |
|---|---|---|
| DGRL 2014/68/EU Anhang I Nr. 3.1.2 | Wesentliche Anforderungen an dauerhafte Verbindungen | – |
| Bei Zulassungen durch Dritte müssen Prüfungen und Inspektionen gemäß den einschlägigen harmonisierten Normen oder gleichwertigen Prüfverfahren durchgeführt werden. | Harmonisierte Normen für die Qualifikation von Schweißern: – EN ISO 9606 (manuelle Schweißer) – EN ISO 14732 (Schweißer und Schweißparameter-Einsteller) | Hinweis: Beide Normen liegen derzeit als Entwurf vor (aktueller Stand: 3. Quartal 2026) und haben noch keinen harmonisierten Status. ) |
| Zulassungen durch anerkannte Stellen – notifizierte Stelle – anerkannte unabhängige Organisation | Erforderlich für Druckgeräte der DGRL-Kategorien II, III und IV; Nicht erforderlich für Druckgeräte der DGRL-Kategorie I; | Hinweis: Die notifizierte Stelle, die an der Zertifizierung der vorliegenden Druckgeräte beteiligt ist, muss nicht dieselbe sein wie die notifizierte Stelle für die Zulassung des Schweißers. |
Anforderungen der Norm EN ISO 9606
Die Norm EN ISO 9606 vereint nun alle sechs Normen der EN ISO 9606-Reihe für die jeweilige Werkstoffgruppe. Das Konzept der ursprünglichen EN ISO 9606-1 hinsichtlich der Qualifizierung auf der Grundlage des verwendeten Zusatzwerkstoffs wurde in die anderen Teile übernommen.
2.1 Werkstoffumfang
Die Norm EN ISO 9606 enthält nun alle nach EN ISO 15608 aufgeführten Werkstoffgruppen, die im Folgenden aufgeführt sind:
- Stähle (Werkstoffgruppen 1 bis 11)
- Aluminium und Aluminiumlegierungen (Werkstoffgruppen 21 bis 26)
- Kupfer und Kupferlegierungen (Werkstoffgruppen 31 bis 38)
- Nickel und Nickellegierungen (Werkstoffgruppen 41 bis 48)
- Titan und Titanlegierungen (Werkstoffgruppen 51 bis 54)
- Zirkonium und Zirkoniumlegierungen (Werkstoffgruppen 61 bis 62)
2.2 Schweißverfahren
Die Schweißerqualifikationsprüfung gilt für alle Schweißverfahren, die als manuelles oder halbmechanisiertes Schweißen bezeichnet werden, und gilt daher nicht für vollmechanisierte und automatische Schweißverfahren, die unter die Norm ISO 14732 (Qualifikation von Schweißern und Schweißparametereinstellern) fallen.
Die Norm EN ISO 9606 gilt für folgende Schweißverfahren:
| Schweißprozess Nummer ISO 4063 | Bezeichnung |
|---|---|
| 111 | Lichtbogenhandschweißen (E-Hand) |
| 114 | Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas |
| 121 | Unterpulverschweißen mit Massivdrahtelektrode |
| 125 | Unterpulverschweißen mit Fülldrahtelektrode |
| 131 | Metall-Inertgasschweißen (MIG) mit Massivdrahtelektrode |
| 132 | Metall-Inertgasschweißen mit schweißpulvergefüllter Drahtelektrode |
| 133 | Metall-Inertgasschweißen mit metallpulvergefüllter Drahtelektrode |
| 135 | Metall-Aktivgasschweißen (MAG) mit Massivdrahtelektrode |
| 136 | Metall-Aktivgasschweißen mit schweißpulvergefüllter Drahtelektrode |
| 138 | Metall-Aktivgasschweißen mit metallpulvergefüllter Drahtelektrode |
| 141 | Wolfram-Inertgasschweißen mit Massivdraht- oder Massivstabzusatz |
| 142 | Wolfram-Inertgasschweißen ohne Schweißzusatz |
| 143 | Wolfram-Inertgasschweißen mit Fülldraht- oder Füllstabzusatz |
| 145 | Wolfram-Schutzgasschweißen mit reduzierenden Gasanteilen im ansonsten inerten Schutzgas und Massivdraht- oder Massivstabzusatz |
| 146 | Wolfram-Schutzgasschweißen mit reduzierenden Gasanteilen im ansonsten inerten Schutzgas und Fülldraht- oder Füllstabzusatz |
| 147 | WIG-Schweißen mit aktiven Gasanteilen |
| 15 | Plasmaschweißen |
| 311 | Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme |
| 52 | Laserstrahlschweißen |
Verfahren zur Erstqualifizierung und zur Verlängerung der Qualifikation von Schweißern
Die Fähigkeit des Schweißers, unter bestimmten Bedingungen an einem Prüfstück eine Schweißnaht in definierter Qualität herzustellen, wird einerseits durch die Qualifizierung des Schweißers gemäß dieser Norm nachgewiesen; andererseits muss sichergestellt werden, dass diese Fähigkeit des Schweißers durch dokumentierte Schweißerfahrung aufrechterhalten und durch weitere Verlängerungsprüfungen nachgewiesen wird.
3.1. Fortbestehen der Befähigung des Schweißers
Die für die Schweißarbeiten verantwortliche Person (im selben Unternehmen, in dem der Schweißer beschäftigt ist) oder die Prüfstelle muss bestätigen, dass
- der Schweißer erfolgreich in dem Geltungsbereich
- innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Schweißdatum seines Prüfstücks
gearbeitet hat. Andernfalls verliert die Schweißer-Prüfungsbescheinigung seine Gültigkeit.
3.2. Verfahren zur Verlängerung der Gültigkeit
Das gemäß (a), (b) oder (c) gewählte Verfahren zur Verlängerung des Schweißer-Prüfungsbescheinigung muss zum Zeitpunkt der Ausstellung auf der Prüfungsbescheinigung vermerkt werden. Ein Wechsel des Verlängerungsverfahrens erfordert eine neue Schweißerqualifikation.
(a) Gültigkeitsdauer der Erstqualifikation und der Verlängerung der Schweißer-Prüfungsbescheinigung
Die Schweißer-Prüfungsbescheinigung ist 3 Jahre lang gültig (ab dem Datum des Schweißens seines Prüfstücks), sofern die Schweißfähigkeit (siehe oben3.1) durch eine fortlaufende Bestätigung (alle 6 Monate) auf der Schweißer-Prüfungsbescheinigung dokumentiert ist. Diese Bestätigung kann Praktischerweise auf der Schweißer-Prüfungsbescheinigung tabellarisch festgehalten werden.
Die Erneuerung der Qualifikation alle 3 Jahre muss nach dem gleichen Verfahren erfolgen wie die Erstqualifikation des Schweißers.
(b) Verlängerung der Schweißer-Prüfungsbescheinigung alle 2 Jahre durch zusätzliche Schweißnahtprüfungen
Die Schweißer-Prüfungsbescheinigung des Schweißers kann alle 2 Jahre (ab dem Datum des Schweißens seines Prüfstücks) erneuert werden, vorausgesetzt,
- dass die Schweißfähigkeit (siehe 3.1 oben) durch eine fortlaufende Bestätigung auf der Schweißer-Prüfbescheinigung dokumentiert ist
- alle zwei Jahre zwei Schweißnähte, die in den letzten sechs Monaten der Gültigkeitsdauer hergestellt wurden, wie folgt geprüft werden müssen:
- Stumpfschweißnähte
- Röntgenprüfung oder
- Ultraschallprüfung oder
- zerstörende Prüfung
- Kehlnähte
- Bruchprüfung oder
- makroskopische Prüfung
Die geprüften Schweißnähte müssen die wesentlichen Prüfbedingungen der Schweißnaht widerspiegeln, einschließlich etwaiger ergänzender Kehlnahtprüfungen, mit Ausnahme des Grundwerkstoffs, der Dicke und des Außendurchmessers, die im Zuständigkeitsbereich des Schweißers liegen müssen. Die Schweißnähte müssen die Bewertungsbedingungen für Unregelmäßigkeiten gemäß EN ISO 9606 erfüllen.
(c) Bedingunge bei denen die Die Schweißer-Prüfungsbescheinigung gültig bleibt
Die Schweißer-Prüfungsbescheinigung bleibt gültig, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- die Schweißfähigkeit (siehe 3.1) ist durch eine fortlaufende Bestätigung auf der Schweißer-Prüfungsbescheinigung dokumentiert;
- der Schweißer ist bei demselben Hersteller beschäftigt, für den er qualifiziert ist und der für die Herstellung des Produkts verantwortlich ist;
- das Qualitätsprogramm des Herstellers wurde gemäß ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 überprüft;
- der Hersteller hat dokumentiert, dass der Schweißer Schweißnähte von akzeptabler Qualität gemäß den Anwendungsnormen hergestellt hat;
- die geprüften Schweißnähte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Schweißposition(en),
- Schweißart (FW, BW),
- mit Schweißunterlage (mb) oder ohne Schweißunterlage (nb).