Die angewandten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen (wie nationale technische Normen und Spezifikationen) müssen in der EU-Konformitätserklärung präzise, vollständig und eindeutig angegeben werden; dies bedeutet, dass die Fassung und/oder das Datum der jeweiligen Norm anzugeben sind.
Es ist nicht erforderlich, die vollständige Liste der in Verbindung mit dem maßgeblichen Dokument verwendeten Normen anzugeben.
Bei teilweiser Anwendung einer harmonisierten Norm
Die verschiedenen Teile (Entwurf, Herstellung, Prüfung usw.) einer harmonisierten Norm, eines Regelwerks oder einer Spezifikation für Druckgeräte bilden einen zusammenhängenden Satz von Dokumenten, der befolgt werden sollte.
Die teilweise Anwendung einer harmonisierten Norm, eines Regelwerks oder einer Spezifikation ist jedoch nicht verboten.
Unter diesen Umständen sind die wesentlichen Anforderungen zu benennen, die durch den/die verwendeten Teil(e) der harmonisierten Normen, Regelwerke oder Spezifikationen abgedeckt sind. Die wesentlichen Anforderungen, die nicht durch den/die Teil(e) der harmonisierten Normen, Regelwerke oder Spezifikationen abgedeckt sind, sind einer Analyse zu unterziehen, um die Gültigkeit der gewählten Lösungen zu beurteilen.
Werden mehrere verschiedene Teile harmonisierter Normen, Regelwerke oder Spezifikationen verwendet, ist zu überprüfen, dass zwischen diesen Teilen keine Unvereinbarkeiten oder Unstimmigkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich der Anwendungsdaten (zulässige Beanspruchung, Sicherheitsfaktor, Umfang der Prüfung usw.).
Sprache der Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung muss in die Sprache oder Sprachen übersetzt werden, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben sind, in dem das Produkt in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird. Wurde eine Übersetzung der EU-Konformitätserklärung von einem anderen Wirtschaftsakteur angefertigt und ist diese nicht vom Hersteller unterzeichnet, muss zusätzlich zur übersetzten Fassung eine vom Hersteller unterzeichnete Kopie der Original-EU-Konformitätserklärung vorgelegt werden.