Leitfaden für Anlagen- und Prozesssicherheit
Die OECD hat einen Leitfaden veröffentlicht. Ziel dieses Leitfadens ist die Verbesserung des Verständnisses der leitenden Führungskräfte für das Anlagen- und Prozesssicherheitsmanagement. Der in original englischen Fassung herausgegebene Leitfaden wurde unter Beteiligung des deutschen Minsisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ins deutsche übersetzt.
Zum Download auf der Internetseite des KAS: hier
Anlagensicherheit - Neue überarbeitete TRAS 410
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 20. Dez. 2012 ist die Technische Regel TRAS 410 "Erkennen und Beherrschen exothermer Reaktionen - Ermittlung der Gefahren, Bewertung und zusätzliche Maßnahmen" veröffentlicht worden. Sie gibt den Stand der Sicherheitstechnik im Sinne der Störfallverordnung wieder. Sie wird von der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ermittelt.
Zum Download auf der Internetseite des KAS: hier
Alle Technischen Regeln treten zum 1. Janaur 2013 außer Kraft
Alle bisherigen Technischen Regeln(TRB, TRD, TRG, TRR, TRGL, TRAC) werden zum 1. Januar 2013 außer Kraft treten. Die Rechtgrundlage wurde mit § 27 Abs. 4 der BetrSichV geschaffen. Mit der BetrSichV war beabsichtigt worden, die Technischen Regeln solange beizubehalten, bis sie durch die neuen TRBS abgelöst werden. Inzwischen liegt ein TRBS-Rgelwerk vor und der Klarheit wegen, wurde durch eine Änderung der BetrSichV der 1. Januar 2013 als Zeitpunkt der Außerkraftretung festgelegt. Die TRA für Aufzüge wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft gesetzt.
Mehr Informationen hierzu in einem Fachbeitrag
Neue TRBS 3151 zu Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen
Mit der TRBS 3151 " Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" wurde die erste anlagenbezogene TRBS für den Explosionsschutz sowohl für Tankstelle mit flüssigen Brennstoffen als auch für Füllanlagen für Flüssiggas/Erdgas zusammengeführt. Die TRBS 3151 ersetzt die bisherigen Technischen Regeln TRbF 40 "Tankstellen" und TRG 404 "Füllanlagen für Flüssiggas".
Zum Fachbeitrag über die neue TRBS 3151
Änderung der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen"
Änderungen der TRBS 1201 Teil 4 sind durch Bekanntmachung des BMAS vom 17. Oktober 2012 bekannt gemacht worden. In Nr. 3.2.3 und Nummer 3.3 ist jweils der Abschnitt 12 (einschließlich Anmerkung) gestrichen worden. Die zu streichende Abschnitte haben in der Praxis zu Fehlinterpretationen hinsichtlich des Prüfumfanges von elektrischen Prüfungen an Aufzugsanlagen geführt.
Änderung der TRBS Befähigte Personen
Änderungen der TRBS 1203 "Befähigte Personen" sind im GMBl. 2012 [Nr. 21] veröffentlicht worden. Neben einer redaktionellen Überarbeitung sind die Anforderungen an befähigte Personen, die Prüfungen an Dampfkesseln, Druckbehälter und Rohrleitungen durchführen, ergänzt worden.
Was ist eine Gesamtanlage im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat den Begriff "Anlage" einen besonderen Stellenwert gegeben. Die bisherige Komponentenbetrachtung, die in der Regel nur Teile einer Anlage erfasste, wurde durch eine ganzheitliche Systembetrachtung abgelöst.Gemäß den Begriffsbestimmungen in § 2 BetrSichV setzt sich eine (Gesamt-) Anlage aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die gegenseitig in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb von dieser Wechselwirkung bestimmt wird. Zu den Anlagen gehören auch überwachungsbedürfitge Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes. Anlagen im Sinne der BetrSichV können sowohl kleine Druckbehälteranlagen (z. B. Druckluftanlagen) als auch komplexe verfahrenstechnische Anlagen oder auch komplexe Produktionsanlagen sein.
Fachbeitrag
Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) sind aufgehoben
Alle Betriebsvorschriften in "Technischen Regeln" wie z. B. TRA, TRB, TRD sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bis zur deren Ablösung durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) weiterhin gültig. Mittlerweile sind viele der bisherigen Technischen Regeln durch TRBS's (Betriebsvorschriften) oder durch harmoniserte Normen (Beschaffungsvorschriften) abgelöst worden. Im Bereich Aufzüge wurden die ersten Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) soweit durch neue TRBS und harmonisierte Normen ersetzt, dass sie offiziell aufgehoben werden konnten (siehe GMBl. Nr. 8 vom 2.3.2011). Eine Übersicht der aufgehobenen TRA's wurde von der BAuA veröffentlicht.
Anmerkung: Alle technischen Regelwerke sind gem. BetrSichV spätestens bis zum 31.12.2012 noch gültig.
Übersicht der aufgehobenen TRA.
TRBS 1112 "Instandhaltung"
Die TRBS 1112 "Elektrische Gefährdungen" beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung von Instandhaltungsarbeiten. Sie nennt beispielhafte Maßnahmen, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei der Durchführung der Instanhaltungsarbeiten zu berücksichtigen sind. Sie ist anzuwenden für die Planung und Ausführung von Instandhaltungstätigkeiten, Störungssuche und Erprobung nach Instandsetzung.
Übersicht aller bisher veröffentlichten TRBS hier.
Neue TRBS 1122 zu Änderungen/Veränderungen von Tankstellen, Lageranlagen, Füllstellen und Flugfeldbetankungsanlagen
Die neue TRBS 1122 "Änderung und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV - Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht" konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Maßnahmen bei Änderungen bzw. wesentlichen Änderungen von Tankstellen, Lageranlagen, Füllstellen und Flugfeldbetankungsanlagen. Sie nennt auch Beispiele für solche Maßnahmen, die nicht als Änderungen gelten. Darüberhinaus wird dargelegt, bei welchen Änderungn bzw. wesentliche Veränderungen einer erneuten Erlaubnis erforderlich wird.
TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" aufgehoben
Die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" ist durch die Bekanntmachung vom 1.7.2010 durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales (Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 41 vom 16.7.2010) aufgehoben worden. Sie behandelte die Gefährdungen durch elektr. Schlag, Störlichtbogen, statische Elektrizität sowie elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Diese TRBS war seit dem 12. Nov. 2007 veröffentlicht.
TRBS zu Gefährdungen von Personen durch Absturz
Die TRBS 2121 Teil 2 und Teil 2 gelten für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten gegen Absturz. Teil 2 dieser TRBS 2121 konkretisiert die §§ 10 und 11 und Anhang 2 der BetrSichV hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Teil 4 der TRBS 2121 der Bereitstellung und Benutzung von nicht von Personen vorgesehenen Arbeitsmitteln.
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind seit 29. Dezember 2009 in Kraft
Zum 29. Dezember 2009 sind weitere Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Änderungen beruhen auf eine Verordnung vom 18. Dezember 2008. Es ist die erste größere Änderung seit Inkrafttreten der BetrSichV im Jahre 2003. Schwerpunktmäßig wurden Änderungen vorgenommen zu den Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Druckgeräteanlagen, Aufzugsanlagen, Explosionsschutzanlagen. Neu geregelt wurden die Vorschriften über die Einhaltung der Prüffristen und deren Fälligkeitshandhabung. In einigen Punkten wurde die BetrSichV entschärft und für die Betreiber vereinfacht. Einige Bestimmungen waren bereits zum 24. Dezember 2008 in Kraft getreten. Ein Fachbeitrag informiert über alle wesentlichen Änderungen und gibt hierzu Erläuterungen.
[Fachbeitrag]
Neue TRBS 2141 Teil 3 zu Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien
Die neue TRBS gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen im Bereich Dampf und Druck für Beschäftigte und Dritte, die bei Freisetzung von Medien entstehen können z. B. durch Undichtigkeiten, Öffnen von unter Druck stehenden Anlagenteilen, Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen und Entspannungsleitungen sowie bei Verpuffungen in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen.
Zum 29.12.2009: Mehr Flexibilität zur Einhaltung fristgerechter Prüffristen bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Mit der Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch die Verordnung vom 18. Dezember 2008 ist die Forderungen weggefallen, dass die die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 der Betriebssicherheitsverordnung vom Tag der Inbetriebnahme an laufen und spätestestens innerhalb der ermittelten Prüffrist durchzuführen waren. Eine nicht fristgerechte durchgeführte Prüfung ist eine ordnungswidrige Handlung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a ProdSG. Der § 15 Abs. 18 wurde entsprechend geändert.
[Fachbeitrag]
Neue TRBS zu Gefährdungen durch Dampf und Druck
Druckgeräte bzw. deren drucktragenden Wandungen unterliegen auch "Schäden verursachenden Einflüssen". Eine jetzt veröffentlichte TRBS 2141 Teil 2 gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Dampf und Druck für Beschäftigte und Dritte, die infolge zeitabhängiger Schädigung der drucktragenden Wandung während des Betriebs entstehen können. Sie behandelt zeitabhängige Schädigungen, z. B. durch Korrosion, Zeitstandbeanspruchung, Wechselbeanspruchung (Druck- und/oder Temperaturwechsel, äußere Einwirkungen), die sich aus der bestimmungsgemäßen Betriebsweise oder auch aus Abweichungen von den festgelegten Betriebsparametern ergeben können. Die Technische Regel nennt beispielhaft Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen infolge zeitabhängiger Schädigung der drucktragenden Wandung. Sie enthält auch Hinweise für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und überwachungs-bedürftigen Anlagen unter innerem Überdruck, für die keine Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich des Druckrisikos bestehen.
Eine weitere TRBS zum Explosionsschutz steht zur Verfügung
Mit der veröffentlichten TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" steht jetzt die fünfte TRBS auf dem Gebiet des Explosionsschutzes zur Verfügung. Die bereits im Jahre 2007 verabschiedete TRBS 2153 wurde im GMBl. Nr. 15/16 vom 9. April 2009 veröffentlicht. Sie wurde durch die Übernahme der bisherigen berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR 132) in das neue Regelwerk überführt. Diese TRBS gilt im Wesentlichen
- für die Beurteilung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
- für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
- für die Auswahl der Schutzmaßnahmen sowie
- für die Dürchführung der Schutzmaßnahme.
Die neue TRBS berücksicht den Umgang mit Flüssigkeiten und gasförmigen Stoffen sowie den Umgang mit Schüttgütern. Daneben enthält die TRBS zahlreiche Tabellen wie z. B. die Leitfähigkeit ausgewählter Flüssigkeiten, Mindestzündenergie und Mindestzündladung brennbarer Gase, typische Widerstände von Fußböden und Fußbodenbelägen. Als Hilfe für die Anwendung dieser Regel stehen insgesamt 16 praktische Beispiele zur Verfügung.
Prüfungen nach BetrSichV an tragbare Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher, wie sie in Betriebsstätten zur Anwendung kommen, werden durch den Arbeitgeber bereitgestellt und von den Beschäftigten bei der Arbeit benutzt (Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV). Aufgrund der druckbedingten Gefahren sind tragbare Feuerlöscher überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV und unterliegen damit den besonderen Betriebsvorschriften des Anhang 3 BetrSichV. Welche Anforderungen an die sichere Bereitstellung, Erhaltung der Funktionsfähigkeit und die sichere Benutzung gestellt werden, darüber informiert ein Fachbeitrag.
[Fachbeitrag]
Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen global geregelt
Bei der Kategorieinstufung von Druckgeräten nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG bzw. bei der Ermittlung der Prüffristen nach der BetrSichV für Druckanlagen sind die entsprechenden Gefährlichkeitsmerkmale der eingesetzten Fluide zu berücksichtigen. Die hierfür geltende Rechtsgrundlage ist die Einstufung nach der europäischen Stoffrichtlinie 67/548/EWG. Diese Richtlinie wird durch eine neue Europäische Verordnung(GHS Verordnung) abgelöst. Die Europäische Kommission beabsichtigt die Einstufung und die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an das internationale System GHS (Globally Harmonised System of classification and labelling of chemicals) anzugleichen. Damit werden die bisherigen Bestimmungen zur Einstufungen nach der Richtlinie 67/548/EWG und Richtlinie 1999/45/EG ersetzt. Einhergehend werden auch die bisherigen Kennzeichnungsbestimmungen durch die rotumrandeten Gefahrenpiktogramme, die Signalwörter, die Gefahrenhinweise und die Sicherheitshinweise des GHS übernommen.
[Fachbeitrag]
Der Begriff "Anlage" im Fokus der Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat den Begriff "Anlage" einen besonderen Stellenwert gegeben. Die bisherige Komponentenbetrachtung, die in der Regel nur Teile einer Gesamtanlage erfasste, wurde durch eine ganzheitliche Systembetrachtung abgelöst. Die Betriebssicherheitsverordnung enthält selbst kaum Hinweise zum Umfang von Anlagen und wie die Betriebsvorschriften konkret angewendet werden sollen. Kernpunkt ist die Berücksichtigung mehrerer Funktionseinheiten die gegenseitig in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb von dieser Wechselwirkung bestimmt wird. Umfänge verschiedener Anlagen werden dargestellt.
[Fachbeitrag]
Prüfung vor Wieder-Inbetriebnahme von Anlagen-Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Instandsetzung
Teile von Geräte, Schutzsystem, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, von denen der Explosionsschutz abhängt, dürfen gem. § 14 Abs. 6 nach einer Instandsetzung erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem ein zugelassene Überwachungsstelle festgestellt hat, dass sie den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen entsprechen und dies nach § 19 BetrsichV bescheinigt haben bzw. durch ein Prüfzeichen bestätigt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das instandgesetzte Anlagenteil durch den Betreiber selber oder durch Dritte instandgesetzt wurde. Der Betreiber kann für diese Prüfung auch eine befähigte Person eines Unternehmens beauftragen, die von der zuständigen Behörde anerkannt ist. Neben den persönlichen/fachlichen Voraussetzungen der befähigten Person hat der Instandsetzungsbetrieb weitere Auflagen zu erfüllen, damit die befähigte Person die Anerkennung für die festgelegten Prüfaufgaben erhält
[Fachbeitrag]
Sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen
Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen ist eine sicherheitstechnische Bewertung durchzuführen mit dem Ziel, die Prüffristen (unter Beachtung der festgelegten Höchstprüffristen) für wiederkehrende Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Für diese vom Betreiber der Anlage durchzuführende Maßnahme gibt die BetrSichV keine konkreten Hinweise. Spätestens bis zum 31.12.2007 ist diese sicherheitstechnische Bewertung auch für die "Altanlagen" verbindlich. In einem Fachbeitrag werden Fragen wie "Welche Faktoren sind zu berücksichtigen?", "Welche Dokumente können für die sicherheitstechnische Bewertung herangezogen werden?", "Wann ist sie durchzuführen?" "Welche Form ist anzuwenden? Wer muss sie durchführen? Wann kann sie entfallen? und andere Fragen werden in einem Fachbeitrag erläutert.
[Fachbeitrag]
Anforderungen an Flanschdichtungen im Sinne der TA Luft 2002
Mit der Novellierung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), die zum 1.10.2002 in Kraft getreten ist, wurden die Rahmenbedingungen für Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen organischen Stoffen drastisch verschärft. In einem Fachbeitrag wird dargestellt, welche Anforderungen insbesondere an die Dichtungen gestellt werden und mit welche Nachweismethoden die Anforderungen der TA Luft erfüllt werden können. Außerdem erhält der Fachbeitrag eine umfassende Übersicht über das komplette Regelwerk der Dichtungen (Auslegung, Maße, Lieferbedingungen, Qualitätsanforderungen, Werkstoffe usw.)
[Fachbeitrag]
Kategorieeinstufung von Druckgeräten
Praktisches Tool für die Bestimmung der Kategorie
Für die Bestimmung der Kategorie gibt es ein praktisches Tool, bei der durch einfache Eingabefelder (max zul. Betriebsdruck PS, Volumen bzw. Nennweite, max. zul. Betriebstemperatur, Fluidgruppe, Fluidart) die Kategorie ermittelt wird. Das Formular kann ausgedruckt und als Nachweis im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens verwendet werden.
Außerdem sind einige Besonderheiten bei der Einstufung zu berücksichtigen, die in einem Fachbeitrag erläutert werden.
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Die Verwendung von ASME-Werkstoffen für den Druckgerätebau in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie
ASME Werkstoffe können auch für den Druckgerätebau verwendet werden. Jedoch hat der Druckgerätehersteller einige Besonderheiten zu bachten, damit die Werkstoffanforderungen, wie sie in Anhang I der Druckgeräterichtlinie spezifiziert sind, erfüllt werden. So können z. B. fehlende Nachweise der Kerbschlagzähigkeit oder Nachweise über die Streckgrenze bei bestimmten Temperaturen bei der Bestellung berücksichtigt werden und durch ergänzende Prüfungen erbracht werden.
[Fachbeitrag].
Zertifizierungsnorm EN 729 für schweißtechnische Betriebe ist durch die internationale Norm DIN ISO 3834 abgelöst
Durch die internationale Ausgabe der Zertifizierungsnorm EN ISO 3834 Teil1 bis Teil 5 wird die seit 12 Jahren vorhandene Normenreihe EN 729 ablösen. Die EN 729 legt sowohl im geregelten Bereich (Druckbehälterbau, Stahlbau, Schienenfahrzeugbau und Rohrleitungsbau) als auch im ungeregelten Bereich die Qualitätsanforderungen in unterschiedlichen Qualitätsstufen fest. Bisher wurden allerdings von einer großen Anzahl Zertifizierungsstellen viele Zertifikate ausgestellt, obwohl nur wenige Zertifizierungsstellen ihre erforderliche Kompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgeweisen haben.
[Fachbeitrag]