Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-32
Nein, nach der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziff. 4 ist ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion dazu bestimmt, dass es Druckgeräte gegen das Überschreiten der maximal zulässigen Grenzen schützt. Anmerkung 1Mit diesen Geräten sind jedoch wichtige Sicherheitsfragen verbunden, die von der grundlegenden Sicherheitsanforderung des Anhangs I Nr. 2.3 der DGRL erfasst werden. Der Hersteller muss sich im […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-30
Diese Einstufung muss soweit verfügbar die Gruppe des Fluides und die Gruppe des Feststoffes und die Gruppe des Gemisches berücksichtigen. Wenn die Gruppe der Gemische auf der Basis ihrer Klassifizierung nach der CLP-Verordnung bestimmt werden kann, bekannt ist, wird diese Gruppe für die Einstufung verwendet. Wenn dies nicht der Fall ist, basiert die Einstufung auf […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-29
Ja, wenn das Vakuum-Entlastungsventil dafür konzipiert ist, an ein Druckgerät angebracht zu werden, bei dem unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen ein Kollaps möglich ist. Das Ventil ist ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion im Sinne der Definition in Artikel 2 Ziff. 4 und ist als solches zu bewerten. Siehe auch Leitlinie A-43. AnmerkungAls Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion sind […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-28
Für eine solche Rohrleitung soll die maximale Nennweite (DN) als Ausgangspunkt für die Einstufung Anwendung finden. AnmerkungDer Begriff „Rohrleitung“ in der o. a. Verwendung bezeichnet ein Druckgerät und keine „Baugruppe“ wie in Artikel 2 Nr. 6 definiert.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-26
Er wird gemäß Anhang II Diagramm 2 eingestuft. BegründungArtikel 2 Ziff. 12 definiert Fluide als Gase, Flüssigkeiten und Dämpfe als reine Phase und deren Gemische. Fluide können auch eine Suspension von Feststoffen enthalten (siehe Leitlinie A-24). Artikel 13 erwähnt in Verbindung mit Artikel 4 Gase, Flüssigkeiten und Dämpfe lediglich zu Einstufungszwecken. AnmerkungDie Eigenschaften des Feststoffs sollten […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-25
Nein. Die Einstufung eines Druckgeräts wird von den folgenden Faktoren bestimmt: Diese Faktoren bestimmen, welches der in Anhang II aufgeführten Diagramme Anwendung findet. In dem entsprechenden Diagramm wird die Kategorie des Geräts durch den maximal zulässigen Druck und das Volumen für Behälter oder den maximal zulässigen Druck und den DN für Rohrleitungen bestimmt. Die maßgeblichen […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-23
Dieses Druckgerät ist als Wärmetauscher zu betrachten, der überhitztes oder heißes Wasser (mit oder ohne Zusätze) enthält. Die Gefahr der Überhitzung besteht nur dann nicht, wenn der Solarkollektor als Ganzes so ausgelegt ist, dass er den höchstmöglichen Temperaturen standhält (Stillstandsbedingungen gehören zum normalen Betrieb) (siehe Leitlinie B-22). Somit hat die Einstufung unter Verwendung von Diagramm 2 […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-22
Überhitzung im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 b) bedeutet ein Überschreiten der Auslegungstemperaturen, beispielsweise beim Versagen eines Sicherheitssystems oder infolge eines Bedienungsfehlers. Überhitzung ist eine Gefahr, die nicht mit einem Sicherheitssystem beseitigt werden kann, aber das Risiko kann minimiert werden. Wenn jedoch die Auslegungstemperatur so gewählt wurde, dass die höchste Temperatur unter allen vorhersehbaren […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-21
In diesem Zusammenhang ist ein instabiles Gas ein Gas, das sich entweder langsam oder explosiv zersetzt. Im ersteren Fall erfolgt die Zersetzungsreaktion normalerweise homogen über das Gesamtvolumen. Im zweiten Fall breitet sich die Zersetzungsreaktion – nachdem sie lokal durch eine Zündquelle ausgelöst wurde – in einer selbsttragenden Reaktionsfront sehr schnell durch das gesamte mit dem […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-19
Sie gelten als zwei Kammern ein- und desselben Behälters. Die technischen Anforderungen und das durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren sind folgendermaßen geregelt: Jede Kammer wird entsprechend den Bestimmungen von Artikel 4 Abs. 1 a) und Artikel 13 Abs. 1 eingestuft. Damit liegen die technischen Anforderungen für jede Kammer fest. Das auf den gesamten Behälter anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich […]