Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-08
Diese Art von Behälter wird gemäß Anhang II, Diagramm 4 klassifiziert, vorausgesetzt, dass das Gas kontinuierlich entfernt wird. Beispiele für solche Behälter sind die in Privathaushalten anzutreffenden Warmwasserbehälter, wo sich die eintretende Luft oben sammelt und normalerweise durch den Betrieb abgebaut wird.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-09
Der maximal zulässige Druck (PS) des Behälters und das Gesamtvolumen des Behälters müssen gemäß Artikel 13 Abs. 2 verwendet werden.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-10
Artikel 13 Abs. 2 besagt, dass die Einstufung nach dem Fluid erfolgen soll, das die höhere Kategorie erfordert. Das Gesamtvolumen (V) des Behälters entsprechend der Definition von Artikel 2 Ziff. 10 und nicht das von den einzelnen Fluiden zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich belegte Volumen, soll für die Bestimmung der Konformitätsbewertungskategorie verwendet werden. Siehe auch […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-11
Artikel 14 Abs. 3 besagt, dass der Hersteller sich für ein Verfahren entscheiden kann, das für eine höhere Kategorie vorgesehen ist, sofern es eine solche gibt. Aus den Worten „sofern es eine solche gibt“ geht klar hervor, dass es in Fällen, bei denen ein Druckgerät in Kategorie IV eingestuft wurde, kein Modul einer höheren Kategorie […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-12
(b) ist zutreffend. AnmerkungDer Hersteller muss sicherstellen, dass das Gerät so robust ist, dass es mit einer eventuellen Resthitze nach Aktivierung des Begrenzers fertig wird. Siehe auch Leitlinie B-05.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-13
siehe Ablaufdiagramm:
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-14
Artikel 4 Abs. 1 a) (i) und Anhang II Diagramm 2 gelten für Behälter, und somit sind die Anforderungen für den Löschmittelbehälter (die Flasche) des tragbaren Feuerlöschers relevant. Die sonstigen Teile des tragbaren Feuerlöschers, die Druckgeräte sind, werden nach Artikel 4 eingestuft und nach den entsprechenden Diagrammen bewertet. AnmerkungBei einem tragbaren Feuerlöscher handelt es sich […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-15
Nein. Nach Artikel 4 Abs. 1 b) müssen alle Schnellkochtöpfe die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen und das CE-Kennzeichen tragen. Die Festlegung der Kategorie der Schnellkochtöpfe hinsichtlich der grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Artikel 13 Abs. 1 erfolgt nach Diagramm 5 von Anhang II, d. h.: Die einzigen Unterschiede bei den grundlegenden Sicherheitsanforderungen aufgrund der Kategorie sind […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-16
Im Allgemeinen sind Druckregler druckhaltende Ausrüstungsteile. Nur für den Fall, bei dem sie die Definition eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion erfüllen, und somit eine spezifische Sicherheitsfunktion haben, sind sie als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion anzusehen und müssen die Anforderungen des Anhangs I Nr. 2.11 erfüllen. Wird ein Druckregler in eine Baugruppe eingebaut, in der der Auslegungsdruck des […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-17
Ausschlaggebender Faktor sollte die Charakteristik des druckhaltenden Ausrüstungsteils sein. In einigen Fällen werden sowohl Volumen als auch DN als geeignet betrachtet. In diesen Fällen muss das druckhaltende Ausrüstungsteil in die höchste Kategorie eingestuft werden. Bei Armaturen ist normalerweise DN als besser geeignet anzusehen. BegründungEs ist anzumerken, dass einige Sprachfassungen in diesem Nr. unklar sind. Siehe […]