(b) ist zutreffend.
Anmerkung
Der Hersteller muss sicherstellen, dass das Gerät so robust ist, dass es mit einer eventuellen Resthitze nach Aktivierung des Begrenzers fertig wird.
Siehe auch Leitlinie B-05.
Home » DGRL-Leitlinien » Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-12
Antwort:
(b) ist zutreffend.
Anmerkung
Der Hersteller muss sicherstellen, dass das Gerät so robust ist, dass es mit einer eventuellen Resthitze nach Aktivierung des Begrenzers fertig wird.
Siehe auch Leitlinie B-05.