Home » EU-Binnenmarkt » Seite 2
Das EAM Verfahren für eine europäische Werkstoffzulassung ist in Art. 15 der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU festgelegt. Nachstehend der Originaltext zur Europäischen Werkstoffzulassung aus der DGRL: [mehr …]
Bei einem EU-Import von Druckgeräten aus einem Drittstaat (außerhalb des EU-Binnenmarkts) muss der Einführer sicherstellen, dass der Hersteller aus einem Drittstaat das Verfahren zur [mehr …]
Die CE-Kennzeichnung als Konformitätszeichen steht auf dem europäischen Binnenmarkt für freien Warenverkehr von sicheren Produkten. Die europäischen harmonisierten Produktvorschriften über das Inverkehrbringen von neuen [mehr …]
Der „Hersteller“ ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder [mehr …]
Der Status „Notifizierte Stelle“ ist ein Begriff aus dem EU-Recht und steht in der Europäischen Union ansässigen Konformitätsbewertungsstellen zur Verfügung, wenn Sie durch ein [mehr …]
Der Wirtschaftsakteur „Händler“ ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme [mehr …]