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Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Indikator (aber kein Beweis) für die Konformität eines Druckgerätes mit den EU-Rechtsvorschriften und ermöglicht den freien Verkehr von Druckgeräten innerhalb des EU-Binnenmarktes (EWR), unabhängig davon,
Die Konformitätsbewertung von neuen ortsbeweglichen Druckgeräten ist gemäß § 11 ODV nach den Verfahren durchzuführen wie sie in den Bau- und Prüfvorschriften des ADR/RID Regelwerks für die Beförderung von gefährlichen
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349)Zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147) geändert. Die ODV setzt die Europäischen Richtlinie
Das EAM Verfahren für eine europäische Werkstoffzulassung ist in Art. 15 der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU festgelegt. Nachstehend der Originaltext zur Europäischen Werkstoffzulassung aus der DGRL: Artikel 15 (1) Die europäische Werkstoffzulassung
Die CE-Kennzeichnung als Konformitätszeichen steht auf dem europäischen Binnenmarkt für freien Warenverkehr von sicheren Produkten. Die europäischen harmonisierten Produktvorschriften über das Inverkehrbringen von neuen sicheren Produkten auf dem EU-Binnenmarkt umfassen
Der „Hersteller“ ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen