Druckhaltende Ausrüstungsteile werden gemäß Anhang II der Druckgeräterichtlinie nach steigendem Gefahrenpotenzial in Kategorien eingeteilt. Die Kategorie wird nach dem unten aufgeführten Verfahren bestimmt. Die ermittelte Kategorie legt die zulässigen Konformitätsbewertungsverfahren fest.
Druckhaltende Ausrüstungsteile mit nur geringem Risiko werden keiner Kategorie zugeordnet. Für sie gilt die gute Ingenieurpraxis (SEP) nach Artikel 3 Absatz 4 der DGRL.
siehe Fachbeitrag: Was bedeutet „Gute Ingenieurpraxis (SEP)“ gemäß Druckgeräterichtlinie?
Definition von druckhaltende Ausrüstungsteile
Druckhaltende Ausrüstungsteile sind Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion und die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, wie beispielsweise Ventile, Dehnungsstücke, Filter usw. Druckhaltende Ausrüstungsteile können für Druckgeräte wie Behälter, Rohrleitungen und befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte bestimmte sein, einschließlich der Fälle, in denen solche Geräte in eine Baugruppe integriert sind.
Anmerkung 1:
Kondensatabscheider gelten im Allgemeinen als druckhaltendes Ausrüstungsteil und werden gegebenenfalls mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht. Ein Kondensatabscheider, der speziell als Teil einer bestimmten Rohrleitung konstruiert und hergestellt wurde, kann jedoch als Teil der gesamten Rohrleitung bewertet werden und unterliegt in diesem Fall keiner individuellen CE-Kennzeichnung.
Anmerkung 2:
Schalldämpfer, die einem Gegendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind (z. B. Auslassschalldämpfer eines Druckerhöhers/Druckverstärkers), fallen als druckhaltendes Ausrüstungsteil unter der Druckgeräterichtlinie.
Ablaufdiagramm zur Kategorieeinstufung für ein druckhaltendes Ausrüstungsteil

Verfahren zur Bestimmung der Kategorie für druckhaltende Ausrüstungsteile
Die druckhaltendes Ausrüstungsteile werden nach folgenden Kriterien klassifiziert:
- die Art des Fluids (Gas oder Flüssigkeit),
- den Fluidgruppen, für die sie vorgesehen sind,
- ihrem maximal zulässigen Druck PS [bar],
- ihrem Volumen V [l] oder ihrer Nennweite DN1, je nach Fall,
1 Ist in den Normen kein DN angegeben, ist davon auszugehen, dass DN dem Innendurchmesser in Millimetern bei kreisförmigen Produkten oder dem Durchmesser in Millimetern des äquivalenten Durchflussquerschnitts bei nicht kreisförmigen Produkten entspricht. Bei Druckarmaturen gilt diese Annahme unabhängig vom Durchmesser des Anschlusses (der üblicherweise durch DN angegeben wird).
Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite als relevant angesehen, ist das druckhaltende Ausrüstungsteile in die höchste Kategorie einzustufen.
Zur Bestimmung der Konformitätsbewertungskategorie ist die entsprechende Tabelle für Behälter (Diagramme 1, 2, 3 und 4) oder Rohrleitungen (Diagramme 6, 7, 8 und 9) unter Beachtung der folgenden Schritte zu verwenden:
- Gehen Sie zu Diagramm 1, 2, 3 oder 4 und bestimmen Sie die Kategorie anhand des Volumens (Kategorie X im Flussdiagramm)
- Gehen Sie zu Diagramm 6, 7, 8 oder 9 und bestimmen Sie die Kategorie anhand des DN (Kategorie Y im Flussdiagramm)
- Vergleichen Sie die Kategorien X und Y; die höhere der beiden Kategorien ist für die Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens maßgeblich;
Weiterführende Informationen
Fachbeitrag: Was bedeuten „druckbeaufschlagte Gehäuse“?