Die Druckgeräterichtlinie-Leitlinien sind keine rechtsverbindliche Auslegung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Der rechtsverbindliche Text bleibt der der Druckgeräterichtlinie. Die Druckgeräte-Leitlinien dienen jedoch als Referenz für die einheitliche Anwendung der Druckgeräterichtlinie.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie
I-21
FRAGE:
Artikel 5 Abs. 3 der Druckgeräterichtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, zu verlangen, dass die in Anhang I Nr. 3.3 und 3.4 genannten Angaben zu Druckgeräten in der/den Amtssprache(n) des Landes vorliegen, in dem die Druckgeräte und Baugruppen an den Endbenutzer übergehen.
Bedeutet dies, dass in einem solchen Fall die Aufgabe der Übersetzung dem Hersteller
Welche Aspekte dürfen bei der Prüfung vor Inbetriebnahme nach innerstaatlichem Recht nicht bewertet werden, wenn diese Produkte in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie (DGRL) fallen?
Welche zusätzlichen Anforderungen an Auslegung, Fertigung und Bewertung von Druckgeräten und Baugruppen, die in den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie (DGRL) fallen und explosionsgefährliche / entzündbare Fluide enthalten, sind im innerstaatlichen Recht zusätzlich zu den Anforderungen der DGRL zulässig?