Diese Ausnahme ist im Zusammenhang des Anwendungsbereichs der DGRL zu betrachten, der sich auf Entwurf, Herstellung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten bezieht.
Die Ausnahme findet nur Anwendung, wenn die angeführten Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter Anforderungen für die Auslegung, den Bau und die Konformitätsbewertung der betreffenden Geräte beinhalten.
Anmerkung
Im Zusammenhang mit den angeführten Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter bezieht sich der Begriff Konstruktion traditionell auf Entwurf und Herstellung.