Können Gefäße (im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte), die mit „π“ gekennzeichnet sind, als ortsfeste Druckgeräte verwendet werden, ohne dass sie mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind?
Fallen Gasflaschen, die zur Verwendung in ortsfesten Feuerlöschanlagen in Verkehr gebracht werden, unter die Druckgeräterichtlinie (DGRL) oder die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)?
Fällt ein Behälter (Tank) für Flüssiggas (LPG) oder komprimiertes Erdgas (CNG), der in einen motorbetriebenen Gabelstapler fest (dauerhaft) eingebaut ist, unter die DGRL?
Wie ist die Ausnahme in der DGRL in Artikel 1 Absatz 2 s) in Bezug auf Geräte zu verstehen, für die die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter gelten?