Ja,
wenn die Europäische Werkstoffzulassung im Vergleich zu der Norm oder der Vorschrift keine zusätzlichen technischen Vorschriften enthält. Die Prüfbescheinigung muss die Anforderungen von Anhang I Nr. 4.3 erfüllen.
(siehe auch Leitlinie G-05).
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Antwort:
Ja,
wenn die Europäische Werkstoffzulassung im Vergleich zu der Norm oder der Vorschrift keine zusätzlichen technischen Vorschriften enthält. Die Prüfbescheinigung muss die Anforderungen von Anhang I Nr. 4.3 erfüllen.
(siehe auch Leitlinie G-05).