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Praktische Hilfen und Fachbeiträge
- Druckgeräte und Anlagenbau -
Weitere "Praktische Hilfen und Fachbeiträge" im Premiumbereich

10.08.2022: Wichtige harmonisierte Normen zur Druckgeräterichtlinie verlieren ihren Status
Normen in den bereichen Industriearmaturen, Schweißverfahren, Geräte für Kälteanlagen und Wärmepumpen, Großwasserraumkessel, metallische industrielle Rohrleitungen, Kupfer und Kupferlegierungen, Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile sowie Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck sind zum 10. Aug. 2022 aus der Liste der "Harmonisierten Normen" gestrichen..
[ zur Übersicht der harmonisierten Normen>> Änderung 2 vom 10.2.2021]

13.10.2021 + 21.12.2021: Aktualisierung der harmonisierten Normen zur Druckgeräterichtlinie
Aufgrund des technischen Fortschritts sind viele harmonisierte Normen neu veröffentlicht und sind damit sofort anwendbar (lösen mit sofortiger Wirkung die Konformitätsvermutung aus). Gleichzeitig wurden viele Normen aus der Liste der harmonisierten Normen gestrichen und mit einem festgelegten Datum erlischt deren Konformitätsvermutung. Die neuen Normen sind in der EU-Konformitätserklärung anzugeben.
[ zur Gesamtübersicht der harmonisierten Normen]

16.7.2021: Neuordnung der Vorschriften zur Produktsicherheit
Mit dem Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind die überwachungsbedürftigen Anlagen in einem neuen Anlagenüberwachungsgesetz (ÜAnlG) ausgelöst worden. Außerdem wurden in dem neuen ProdSG die Regelung der Marktüberwachung an die EU-Marktüberwachungsverordnung angepasst.
[Fachbeitrag]

Die beiden Regelwerke EN 13445 und AD 2000 Merkblätter im Vergleich
An einem fiktiven unbefeuerten Druckbehälter wurden die Bemessung durch Anwendung der beiden Regelwerke verglichen. Dabei wurden neben dem Mantel auch gewölbte Böden und Stutzenausschnitte verglichen. Die Berechnungen wurden an unterschiedlichen Werkstoffen durchgeführt.
Die Ergebnisse sind zum Teil überaschend unterschiedlich.

[Fachbeitrag]

Die Verwendung von ASME-Werkstoffen für den Druckgerätebau in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie
ASME Werkstoffe können auch für den Druckgerätebau verwendet werden. Jedoch hat der Druckgerätehersteller einige Besonderheiten zu bachten, damit die Werkstoffanforderungen, wie sie in Anhang I der Druckgeräterichtlinie spezifiziert sind, erfüllt werden. So können z. B. fehlende Nachweise der Kerbschlagzähigkeit oder Nachweise über die Streckgrenze bei bestimmten Temperaturen bei der Bestellung berücksichtigt werden und durch ergänzende Prüfungen erbracht werden.
[Fachbeitrag].

16.6.2020: Werkstoffe für Druckgeräte
Bei der Konzeption des Druckgerätes hat der Druckgerätehersteller in alleiniger Verantwortung geeignete Werkstoffe auszuwählen. Dabei hat er im Rahmen der Gefahren- und Risikoanalyse die vorgesehene bestimmungsgemäße Verwendung und die vorgesehene Lebensdauer zu berücksichtigen.

[Fachbeitrag]

30.9.2019/20.4.2020: Aktualisierung der harmonisierten Normen zur Druckgeräterichtlinie
Aufgrund des technischen Fortschritts sind viele harmonisierte Normen neu veröffentlicht und sind damit sofort anwendbar (lösen mit sofortiger Wirkung die Konformitätsvermutung aus). Gleichzeitig wurden viele Normen aus der Liste der harmonisierten Normen gestrichen und mit einem festgelegten Datum erlischt deren Konformitätsvermutung. Die neuen Normen sind in der EU-Konformitätserklärung anzugeben.
[ Übersicht der neuen und zurückgenommenen Normen]

Druckbehälterstähle bei Sauergasanwendung
Das Auftreten von wasserstoffinduzierter Rissbildung (HIC) beim Einsatz von Stählen im sogenannten Sauergasbetrieb ist das Ergebnis einer elektrochemischen Korrosionsreaktion zwischen einer sauren Flüssigkeit und der Stahloberfläche. Atomarer Wasserstoff wird in einer sauren und feuchten Umgebung aus Schwefelwasserstoff (H2S) entwickelt und rekombiniert an Gitterdefekten und Grenzflächen, wie z.B. nichtmetallischen Einschlüssen, Seigerungen oder Mikroporen, zu molekularem Wasserstoff (H2). Dieser Wasserstoff kann dann Risse im Material verursachen. Sauergasbeständige Stähle haben einen hohen Reinheitsgrad und eine homogene Mikrostruktur und bieten somit weniger Angriffspunkte für den Wasserstoff. Möglich wird dies durch die Verwendung spezifischer Verarbeitungswege in Kombination mit sorgfältig abgestimmten Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Die Bleche werden im normalgeglühten Zustand ausgeliefert. Weitere Wärmebehandlungen z. B. nach dem Umformen oder nach dem Schweißen sind i.d.R. erforderlich.

Die HIC-Beständigkeit der Stähle wird im HIC-Test gemäß NACE TM 0284 oder EN 10229 nachgewiesen. Die Prüfung kann mit Testlösung A oder B durchgeführt werden.
Drei oder mehr Proben (abhängig von der Blechdicke) mit definierten Abmessungen werden für 96 h in eine mit Schwefelwasserstoff gesättigte Lösung getaucht. Im Allgemeinen wird der Test mit der Test Lösung A durchgeführt: Die Testlösung A enthält 5 % Natriumchlorid mit 0,5 % Essigsäure. Sie hat einen pH-Wert von 2,6 - 2,8 vor der Sättigung mit Schwefelwasserstoff und einen pH-Wert von 4,0 am Ende der Prüfung.
Die Testlösung B besteht aus künstlichem Meerwasser. Sie hat einen pH-Wert von 8,1 - 8,3 vor der Sättigung mit Schwefelwasserstoff und einem pH-Wert von 4,8 - 5,4 am Ende der Prüfung.

Rissbewertung gemäß NACE TM 0284 und EN 10229: Nach Beendigung des Eintauchens werden die Proben auf metallographische Rissbewertung an 3 Abschnitten jeder Probe durchführen. Die Rissabmessungen werden in proportional zu den Querschnittsabmessungen und werden durch CLR (Risslängenverhältnis), CTR (Rissdickenverhältnis) und CSR-Werte (Rissflächenverhältnis). Das endgültige Testergebnis und die Akzeptanzkriterien sind die jeweiligen Mittelwerte aus drei Einzelproben von CLR-, CTR- und CSR-Werte.

Der Nachweis der Beständigkeit gegen wasserstoffinduzierte Risse muss in der Regel bei der Bestellung angegeben werden z. B. bei Stählen nach EN 10028-3.

 

Die Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU wurden um weitere 5 Leitlinien ergänzt.
Die Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie wurden um die Leitlinie B-33, C-14, E-10, H-04 und die LeitlinieH-10 ergänzt.

Es gibt jetzt Antworten zu nachstehenden Fragen:
Leitlinie B-33:
Wenn eine Sicherheitsausrüstung aus einer Sicherheitskette besteht, die ihrerseits "Druckgeräte" (z. B. ein Ventil oder eine Flasche) enthält, in welche Kategorie sind diese "Druckgeräte" einzuordnen?t

Leitlinie C-14:
In dieser Leitlinie geht es um die Frage, welche Art des Baumusters muss der Hersteller des Behälters zur Verfügung stellen, wenn ein anderer Hersteller (der den Heißwasserboiler als Baugruppe zusammenfügt) die Baugruppe mit Baumuster B (Entwurfsmuster) anwendet.

Leitlinie E-10:
Anhang I Abschnitt 2.2.1 letzter Gedankenstrich besagt, daß die Zersetzung instabiler Fluide bei den Belastungen, die bei der Auslegung von Druckgeräten zu berücksichtigen sind, berücksichtigt werden muß. Ist damit gemeint die explosive Zersetzung instabiler Fluide?

Leitlinie H-04:
Die dritte Vorbemerkung zu Anhang I der DGRL verlangt, dass der Hersteller "... die Gefahren und Risiken analysieren muss, um diejenigen zu ermitteln, die aufgrund des Drucks auf seine Geräte zutreffen". Wie soll dies durchgeführt und dokumentiert werden?

Leitlinie H-20:
Wie verhalten sich die neu eingeführten Anforderungen zur "Analyse der Gefahren und Risiken" und zur "Bewertung des Risikos/der Risiken" gemäß der DGRL 2014/68/EU zu der Forderung nach einer Gefahrenanalyse gemäß DGRL 97/23/EG??

[zu den Leitlinien]

Seminare rund um den Explosionsschutz
Dem Explosionsschutz kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Viele Mitarbeiter in großen Konzernen und den KMUs sehen sich vor Probleme gestellt, die sie selbst nicht mehr lösen können. Was darf man denn jetzt machen und was nicht? Was muss man tun und was sollte man besser lassen? Wie sieht denn überhaupt die rechtliche Lage aus? Welche Gesetze gibt es? Wie weit reicht die ATEX-Richtlinie? Das Haus der Technik bietet daher eine ganze Reihe von Seminaren und Fortbildungen zum Explosionsschutz an und bündelt seine Aktivitäten ab sofort unter http://www.exschutz.info

 

Mit dem Ausgabedatum Mai 2019 sind 6 weitere AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- HP1 "Auslegung und Gestaltung"
- HP 5/2 Arbeitsprüfung an Schweißnähten, Prüfung des Grundwerkstoffes nach Wärmebehandlung nach dem Schweißen"
- HP7/2 "Ferritische Stähle"
- HP 8/1 "Prüfung von Pressteilen aus Stahl sowie Aluminium und Aluminiumlegierungen"
- S1 "Vereinfachte Berechnung auf Wechselbeanspruchung"
- S 3/7 " Berücksichtigung von Wärmespannungen bei Wärmeaustauschern mit festen Rohrplatten"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Mit dem Ausgabedatum August 2018 sind 2 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- G 2 "Zusammenstellung allerim AD 2000 Regelwerk zitierten Normen"
- HP 512 "Schlussprüfung und Druckprüfung"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Mit dem Ausgabedatum Mai 2017 sind 5 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- HP 801 Nr. 18 "Besondere Druckbehälter - Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern"
- HP 801 Nr. 25 "Besondere Druckbehälter - Flüssiggaslagerbehälteranlagen"

- S 3/1 "Allgemeiner Standsicherheitsnachweis für Druckbehälter - Behälter auf Stahlzargen "

- S 6 "Zeitstandbeanspruchung für Stähle"
- W 1 "Flacherzeugnisse aus unlegierten und legierten Stählen"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Harmonisierte Normen zur Druckgeräterichtlinie wurden an den technischen Fortschritt angepasst
Mit der Veröffentlichung aktualisierter Normen im EU-Amtsblatt sind eine Reihe von bereits harmonisierter Normen abgelöst worden. Für einige Normen gibt es eine Übergangsfrist. Mit einem festgelgten Datum verliert die bereits veröffentlichte harmonisierte Norm Ihre Vermutungswirkung, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie zu erfüllen. Eine Zusammenstellung der aktualisierten harmonisierten Normen sind in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Mit dem Ausgabedatum Oktober 2017 sind 6 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- G 2 "Zusammenstellung aller im AD 2000 Regelwerk zitierten Normen"
-
HP 0 "Allgemeine Grundsätze für Auslegung, Herstellung und damit verbundene Prüfungen"
- HP 801 Nr. 26 "Druckbehälter für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen unter -10°C"

- HP 801 Nr. 27 "Druckbehälter für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand"

- HP 801 Nr. 29 "Rotierende dampfbheizte Druckbehälter"
- HP 801 Nr. 39 "Druckbehältervon Isostatpressen"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Die Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU wurden um weitere 2 Leitlinien ergänzt.
Die Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie wurden um die Leitlinie B-25 und die Leitlinie F-19 ergänzt. Es gibt jetzt Antworten zu nachstehenden Fragen:
Leitlinie B-25:
Ist es möglich, Druckgeräte einer Kategorie zuzuordnen, die höher ist als die Kategorie, die sich aus der Anwendung der Tabellen in Anhang II ergibt

Leitlinie F-19:
In Anhang I Kapitel 3.1.2 der Grundlegenden Sicherheitsanforderungen ist festgelegt, dass die Eigenschaften von Schweißverbindungen den für die zu verbindenden Werkstoffe festgelegten Mindesteigenschaften entsprechen müssen, es sei denn, dass andere relevante Kennwerte bei der Auslegung nicht ausdrücklich berücksichtigt werden. Gelten diese Anforderungen auch für die Kerbschlagzähigkeit?

[zu den Leitlinien]

 

Mit dem Ausgabedatum Juni 2017 sind 6 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- B 8 "Flansche"
-
HP 2/1 "Verfahrensprüfung für Schweißungen"
- HP 801 Nr. 14 "Druckbehälter in Kälteanlagen und
Wärmepumpenanlagen
- W 9 "Flansche asu Stahl"

- Z 1 "Leitfaden zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen der DGRL"
- Z 2 "Leitfaden für die systematische Durchführung der Risikoanalyse"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Anpassungen der Leitlinien an die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU sind nahezu abgeschlossen.
Die notwendigen Anpassungen der bisherigen Leitlinien an die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU sind nahezu abgeschlossen. Aktuell liegen 210 angepasste Leitlinien vor. Die Gliederung in die bisher bekannten 10 Fachgliederungen wurden beibehalten, allerdings hat man jetzt die Buchstaben A bis J gewählt statt die Nummern 1 bis 10. Die fortlaufende Nr. wurde beibehalten. Z. B. heisst die Leitlinie 1/5 jetzt Leitlinie A-05. Alle Leitlinien liegen bisher nur in der englischen Sprache vor.
Alle 210 veröffentlichte Leitlinien sind übersichtlich in einer Tabelle dargestellt. Auch im Richtlinientext sind die entsprechenden Links eingearbeitet, so dass man direkt die entsprechende Leitlinie aufrufen kann.


[zu den Leitlinien]
[zum Richtlinientext]

Fallen Flammdurchschlagsicherungen in Explosionsschutzanlagen auch im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU?
In einem Fachbeitrag werden die Grenzen und Vorraussetzungen erläutert, wann die DGRL zusätzlich neben der ATEX-Produktrichtlinie anzuwenden ist. Außerdem werden Hinweise gegeben über entsprechende Vorgehensweise, wenn beide Richtlinien anzuwenden sind.
...mehr

Mit dem Ausgabedatum September 2016 sind 7 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- B 5 "Ebene Böden und Platten nebst Verankerungen"
- B 7 "Schrauben"
- G 2 "Zusammenstellung aller im AD 2000 Regelwerk zitierten Normen

- HP 100R "Bauvorschriften - Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen"

- S 3/0 "Allgemeiner Standsicherheitsnachweis für Druckbehälter; Grundsätze"
- S 6 "Zeitstandbeanspruchung"
- W 2 "Austenitische und austenitische-ferritische Stähle"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Neue Druckgeräterichtlinie seit 20. Juli 2016
Mit der neuen Richtlinie wurden bestimmte Schwachpunkte und Unheitlichkeiten bei der Umsetzung und Durchführung der bisherigen Driuckgeräterichtlinie 97/23/EG beseitigt. Darüber hinaus wurden Änderungen und Anpassungen durch den neuen Europäischen Rechtsrahmem (New LegislativeFramework - NLF) erforderlich. Ein weiterer Grund sind die neuen Einstufungskriterien für Fluide gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) die die bisherige Richtlinie 67/548/EWG seit dem1. Juni 2015 abgelöst hat.

Ein Fachbeitrag informiert über die Änderungen.
[Fachbeitrag]

Mit dem Ausgabedatum Mai 2016 sind 8 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- HP 4 "Prüfaufsicht und Prüfer"
- HP 30 "Druckprüfungen"
- HP 801 Nr. 34 "Ammoniaklagerbehälteranlagen"

- W 0 "Allgmeine Grundsätze für Werkstoffe"
- W 6/1 "Aluminium und Aluminiumlegierungen"
- W 8 "Plattierte Bleche"

- W 10 "Werkstoffe für tiefe Temperaturen"
- Z 1"Leifaden zur Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen der DGRL"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Neue Rechtsvorschriften für einfache Druckbehälter
Einfache DruckbehälterDie Richtlinie 2014/29/EU löst die Richtlinie 2009/105/EG über einfache Druckbehälter ab, die durch die Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt - 6. ProdSV) umgesetzt ist. Sie trat am 20. April 2016 in Kraft.
Durch die Anpassung an den New Legislative Framework (insbesondere an den Beschluss Nr. 768/2008/EG) hat die Richtlinie 2014/29/EU einen deutlich erweiterten Regelungsumfang erhalten, so dass zu ihrer Umsetzung erhebliche Änderungen und eine umfangreiche rechtssystematische Überarbeitung der 6. ProdSV erforderlich war. Ziel der Neufassung der Richtlinie 2009/105/EG über einfache Druckbehälter war ihre Anpassung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.

[Fachbeitrag]

Mit dem Ausgabedatum Nov. 2015 sind drei AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- A 4 "Gehäuse von Ausrüstungsteilen"
- W 3/1 "Gusseisen mit Lamellengrphit (Grauguss), unlegiert und niedriglegiert"
- W 3/2 "Gusseisen mit Kugelgraphit, unlegiert und niedriglegiert"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Einstufung von Stoffen und Gemischen seit 1.6.2015 auf neuer Rechtsgrundlage
EuropaDie bisherigen Rechtsvorschriften für die Einstufung von Gemischen wurde zum 1.6 2015 nach einer mehrjährigen Übergangszeit entgültig durch die neue CLP-Verordnung abgelöst. Für Stoffe war die Übergangszeit der bisherigen Richtlinie 67/548/EWG bereits abgelaufen. Aufgrund der Ablösung der Stoffrichtlinie 67/548/EWG durch die CLP-Verordnung zum 1.6.2015, ist bereits Artikel 13 der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU zum 1.6.2015 in Kraft getreten.
Ein Fachbeitrag informiert über die Übergangsfristen.
[Fachbeitrag]

Mit dem Ausgabedatum April 2015 sind sieben AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- A 2 "Sicherheitsventile"
- B 7 "Schrauben"
- B 8 "Flansche"

- HP 5/3 "Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen"
- HP 5/3 Anlage 1 "Verfahrenstechnische Mindestanforderungen für die zerstörungsfreien Prüfverfahren"
- HP 7/3 "Wärmebehandlung - Austenitische Stähle
- HP 7/4 "Wärmebehandlung - Aluminium und Aluminiumlegierungen

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Mit dem Ausgabedatum November 2014 sind sieben AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- B0 "Berechnung von Druckbehältern"
- B5 "Ebene Böden und Platten nebst Verankerungen"
- HP 3 "Schweißaufsicht, Schweißer"

- HP 4 "Prüfaufsicht und Prüfer für zerstörungsfreie Prüfungen"
- HP 7/1"Wärmebehandlung - Allgmeine Grundsätze"
- HP 8/2 "Prüfung von Schüssen aus Stahl"
- W 7 "Schrauben und Muttern aus Stahll"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Hydropneumatische Druckspeicher
Hydrospeicher werden in olhüdraulischen Anlagen eingesetzt. Die Aufgabe ist die Speicherung der Energie, um Volumenströmen zu kompensieren bei kurzfristigen hohen Volumenbedarf oder starken Volumenschwankungen sowie zur Pulsationdämpfung. Hydrospeicher werden je nach Trennglied zwischen Blasenspeicher, Membranspeicher und als Kolbenspeicher aufgeteilt Die Gasseite des Hydrospeichers wird für den Einsatz mit dem erforderlichen Gasdruck vorgespannt. Wird auf der Flüssigkeitsseite das System mit zunehmenden Druck baufschlagt, stellt sich durch die Beweglichkeit des Trenngliedes und durch die Kompression auch im Gas der gleiche Druck ein, so dass Gasdruck und Flüssigkeitsdruck im Gleichgewicht sind und die Flüssigkeit im Speicher aufgenommen worden ist. Sobald der Hydraulikdruck sinkt, expandiert das verdichtete Gas wieder und drückt die Flüssigkeit zurück in den Hydraulikkreislauf
Hydropneumatische Speicher nach EN 14359 sind Druckgeräte im Sinne der Druckgeräterichtlinie und unterliegen gemäß der Betriebsicherheitsverordnung den wiederkehrenden Prüfungen.
In einer 10-seitigen DGUV Informationsschrift des Fachbereichs Holz und Metall wird ausführlich über Hydrospeicher informiert: Aufbau und Funktionsweise, Einteilung der Hydrospeicher nach DGRL, Inverkehrbringen, Verwendung in Maschinen und der Betrieb von Hydrspeicher informiert.

zur Informationsschrift

Wann sind nach der Druckgeräterichtlinie Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 EN 10204 erforderlich?.
Die Druckgeräterichtlinie enthält in Anhang I Abschnitt 4.3 nur allgemein formulierte Anforderungen hinsichtlich der Bescheinigungen, die der Werkstoffhersteller beizustellen hat. Wann im konkreten Fall ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 gefordert wird, wird in einem Fachbeitrag erläutert.
[Fachbeitrag]

Mit dem Ausgabedatum Juni 2014 sind sechs AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- G1 "AD 2000 Regelwerk - Aufbau, Anwendung, Verfahrensrichtlinien"
- HP 1 "Auslegung und Gestaltung"
- HP 30 "Durchführung der Druckprüfungen"

- N 1 "Druckbehälter aus textilglasverstärkten duroplastischen Kunststoffen (GFK)"
- S 6"Zeitstandbeanspruchung für Stähle"
- W12 "Nahtlose Hohlkörper aus unlegierten Stählen für Druckbehältermäntel"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Neue Klassifikationen für QS-Systeme im Stahlbaubereich
Mit der neuen Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 werden im Stahlbaubereich neue Klassifikationen für die QS-Systeme eingeführt. Die neuen Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4 nach den harmoniserten Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherigen Klassen nach der DIN 18800-7 ab. Gemäß der Bauprodukteverordnung muss hierfür das Konformitätsbewertungsverfahren "System 2+" angewendet werden. Die werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 der Herstellerbetriebe bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlbau- und Aluminiumkonstruktionen.
[Fachbeitrag]

Flanschnorm EN 1092-1:2007 mit Änderung A1:2013
Diese Europäische Norm über eine einzelne Flanschreihe legt Anforderungen fest für runde Stahlflansche mit den PN-Stufen PN 2,5 bis PN 400 und den Nennweiten DN 10 bis DN 4000. Diese Norm legt die Flanschtypen und ihre Dichtflächenformen, Maße, Toleranzen, Gewinde, Schrauben-größen, Oberflächenbeschaffenheit der Dichtflächen der Flanschverbindung, Kennzeichnung, Werkstoffe, Druck/Temperatur-Zuordnungen und ungefähre Flanschgewichte fest. Für die Anwendung dieser Europäischen Norm umfassen „Flansche“ auch Bördel und Bunde. Diese Norm gilt für Flansche, die nach den in Tabelle 1 beschriebenen Verfahren hergestellt werden. Rohrverbindungen ohne Dichtungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Mit der Änderung A1:2013 wurden zahlreiche Korrekturen und redaktionelle Änderungen vorgenommen: Einleitung, Unterabschnitte 4.2 k), 4.2 Beispiel 1, 5.1.1, 5.1.2 Tabelle 1, 5.6.1, 5.6.6, 5.7.2 Tabelle 2, 5.7.2.3, 5.8 Tabelle 3, 5.10.1 e) und g), 5.10.2 v), 5.12.2 d) und e), Tabelle 7, Bild 4, Tabellen 8 und 9, Tabellen 10 - 17, Tabellen 10, 12, 13, 14, 15, 22 und 23, die Anhänge A, C, D, F, G und H.
Die geänderte Norm ist bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht und löst seit 21.1.2014 die bisherige Norm EN 1092-1:2007 als harmonisierte Norm ab.

Zukünftige Fluidgruppeneinstufungen nach der DGRL
Die neue geplante Druckgeräterichtlinie sieht bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen für die jeweiligen Fluidgruppen neue Bestimmungen vor, die sich auch aufgrund des neuen Einstufungssystems nach der CLP-Verordnung für gefährliche Stoffe und Gemische ergeben. Die Einstufungssysteme nach der CLP-Verordnung und der bisherigen Richtlinie 67/548/EWG ähneln einander, aber einigen Stoffen kann es zu anderen Einstufungen kommen. Die neue DGRL sieht jetzt insgesamt 17 Einstufungskriterien vor.
Ein Fachbeitrag informiert über die Änderungen.
[Fachbeitrag]

Mit dem Ausgabedatum August 2013 sind 3 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- A 4 "Gehäuse von Ausrüstungsteilen"
- G 2 "Zusammenstellung aller im AD 200-Regelwerk zitierten Normen"
- W 3/3 "Austenitisches Gusseisen mit Lamellengraphit"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Mit dem Ausgabedatum Februar 2013 sind 5 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst worden.
Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:

- HP 0 "Allgmeine Grundsätze für Auslegung, Herstellung und damit verbundene Prüfungen"
- HP 8/1 "Prüfung von Pressteilen aus Stahl sowie Aluminium und Aluminiumlegierungen"
- S 3/0 "Allgmeiner Standsicherheitsnachweis für Druckbehälter - Grundsätze"

- S 6 "Zeitstandbeanspruchung"
- W 4
"Rohre aus unlegierten und legierten Stählen"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Neue Norm zur Qualifizierung und Zertifizierung von Personal zur zerstörungsfreien Prüfung
Die EN 473 zur Qualifizierung und Zertifizierung von Personal für zerstörungsfreie Prüfungen wird durch die neue internationale Norm EN ISO 9712 abgelöst. Welche Änderungen gegenüber der bisherigen Norm EN 473 vorgenommen wurde, werden in einem Fachbeitrag dargestellt.
[Fachbeitrag]

Über 180 EN-Normen gelten jetzt auf dem Gebiet des Druckgerätewesens als "harmonisiert"
Mit der letzten Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sind weitere neue harmonisierte Normen hinzugekommen. Mit dieser Veröffentlichung haben jetzt über 180 Normen den Status "harmonisiert" und bei deren Anwendung kann der Hersteller davon ausgehen, dass die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG erfüllt sind. Mit der neuen Veröffentlichung sind auch viele bisher veröffentlichten Normen durch aktualisierte Normen ersetzt worden oder ergänzende Teile veröffentlicht worden.
[Normverzeichnis]

Bauaufsichtliche Umsetzung der EN 1090-1 (Herstellerzertifizierung bzw. Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle)
BauprodukteverordnungDie EN 1090-1 regelt im Wesentlichen das Konformitätsbewertungsverfahren, die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl (Stahlbau) und Aluminium, die als Bauprodukt in Verkehr gebracht werden. Die EN 1090-1 ist eine harmonisierte Norm nach der Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG (ab 1.7.2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 abgelöst) und sollte bereits zum 1.7.2012 die bisherige nationale Norm EN 18800-7 ablösen (aufgrund eines Beschlusses des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen wurde die Koexistenzphase mit der DIN 18800-7 auf den 1.7.2014 verschoben (der wesentliche Grund war die notwendige neue Zertifizierung der Hersteller nach der neuen Norm EN 1090-1, die zum 1.7.2012 hätte erfolgen sollen, was von den notifizierten Stellen aber nicht zu bewältigen war). Die EN 1090-1 wurde unter der lfd. Nr. 5.62 in den Teil II der Technischen Baubestimmung aufgenommen und von den einzelnen Bundesländer zum 1.7.2012 bauaufsichtlich eingeführt. Gleichzeitig wurde zum 1.7.2012 die Eurocodes z. B. Eurocode 3 (Stahltragwerke) sowie die Ausführungsnorm EN 1090-2 bauaufsichtlich eingeführt und die entsprechenden nationalen Normen zurückgezogen. Damit ist das neue europäische Regelwerk für den Stahlbau auch in Deutschland zum 1.7.2012 verbindlich anzuwenden.

Schraubenwerkstoffe im Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie
Bei der Auswahl der Werkstoffkombination von Schrauben und Muttern muss der Anwendungsbereich des Druckgerätes berücksichtigt werden, für die die Schrauben eingesetzt werden. Dies umfasst alle Betriebsbedingungen wie
- max. zulässiger Betriebsdruck PS
- zul. min./max. Betriebstemperatur TS
- Festigkeitskennwerte bei Betriebstemperatur
- Art des Fluids
- Korrosionsgefährdungen
- Werkstoff und Art der verwendeten Dichtung.
Ein Fachbeitrag informiert über mögliche Schrauben/Muttern-Werkstoffkombinationen sowohl für höhere Temperatureinsätze als auch für den Tieftemperaturbereich und hilft bei deren Auswahl.

[Fachbeitrag]

Lean Duplex-Werkstoffe Druckgeräte
Die erste Europäische Werkstoffzulassung (EAM) für Lean Duplex-Stähle wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Das Werkstoffzulassung Nr. 045-01:2012/01 der benannten Stelle TÜV Nord Systems GmbH & Co.KG wurde für den Werkstoff EAM-X2CrMnNiN21-5-1 für Flachprodukte (Bleche, Bänder) erteilt. Lean Duplex-Werkstoffe zeichnen sich durch ihre hohe Festigkeit und ihre gute Korrosionsbeständigkeit aus, die aufgrund des geringen Nickelgehalts eine witschaftliche Alternative zu austenitischen Werkstoffen darstellen können. Bei Werkstoffen für die Herstellung von Druckgeräten, für die eine europäische Werkstoffzulassung erteilt wurde, wird davon ausgegangen, dass sie mit den maßgeblichen grundlegeden Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 97/23/EG übereinstimmen. Mehr in einem Fachbeitrag.

[Fachbeitrag]

Neue Technische Baubestimmungen für Stahltragwerke (Stahlbau)
BauprodukteverordnungDie bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes als Technische Baubestimmungen wird vermutlich zum 1.7.2012 vorgenommen. Für den Bereich der Stahltragwerke (Stahlbau) wird die bisherige DIN 18800 durch den Eurocode 3 und der EN 1090 abgelöst. Zusammen mit der z. T in Kraft getretenen Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 ergeben sich sowohl für die Konformitätsbewertungstellen als auch für die Hersteller neue Anforderungen. Ein Fachbeitrag informiert über das Vorschriftenwerk sowie über die Einführungs- und Übergangsbestimmungen.
[Fachbeitrag]

Anforderungen an Betriebsanleitungen für Druckgeräte
Betriebsanleitungen sind Informationen des Herstellers an den Benutzer zur sachgerechten und bestimmungsgemäßen Verwendung und zum sicherern Betreiben. Betriebsanleitungen müssen beim Inverkehrbringen zur Verfügung gestellt werden.
Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG enthält hierzu einige konkrete Vorschriften. Darüber hinaus enthalten einige Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie ergänzende Vorgaben zum Inhalt, Sprachfassung und die Prüfung im Rahmen der Konformitätsbewertung. Außerdem enthält der Fachbeitrag weitere nützliche Informationen zur Erstellung einer rechtssicheren Betriebsanleitung.

[Fachbeitrag]

Änderung der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
Im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des Produktsicherheitsrechts wurde auch die Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) geändert. Die Änderungen wurden notwwendig aufgrund notwendiger Anpassungen durch europäisches Recht, insbesondere Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), dass das bisherige Geräte- und Produktesicherheitsgesetz (GPSG) zum 1. Dezember 2011 ablöste.

Vorschriften für Flaschen von Atemschutzgeräten
Die Druckluftflaschen von Atemschutzgeräten (UN-Nummer 1002) wie sie z. B. von Feuerwehr benutzt werden, werden in der Regel an unterschiedlichen Einsatzorten eingesetzt und unterliegen somit den transportrechtlichen Vorschriften für Gefahrgut. Für das Inverkehrbringen ortsbeweglicher Druckgeräte gilt normalerweise für derartige Druckgasflaschen die Europäische Richtlinie 2010/35/EU. Gemäß dieser Richtlinie werden jedoch Flaschen für Atemschutzgeräte explizit von dieser Richtlinie ausgeschlossen, d. h. für das Inverkehrbringen gilt die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Sofern die Flaschen für Arbeits- und Rettungszwecke verwendet werden, unterliegen sie der BetrSichV. Welche Prüfungen konkret jeweils gefordert sind, darüber informiert ein Fachbeitrag.
[Fachbeitrag]

Neue Klassifikationen für QS-Systeme im Stahlbaubereich
Mit der neuen Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 werden im Stahlbaubereich neue Klassifikationen für die QS-Systeme eingeführt. Die neuen Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4 nach den harmoniserten Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherigen Klassen nach der DIN 18800-7 ab. Gemäß der Bauprodukteverordnung muss hierfür das Konformitätsbewertungsverfahren "System 2+" angewendet werden. Die werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 der Herstellerbetriebe bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Stahlbau- und Aluminiumkonstruktionen.
[Fachbeitrag]

Qualifikation, Aufgabe und Verantwortung der Prüfaufsicht für zerstörungsfreie Prüfungen
EuropaDie zerstörungsfreien Prüfungen von Werkstoffen und Schweißnähten werden im Rahmen von Qualitätsprüfungen nach den entsprechenden Regelwerken wie z. B.  EN 13445 oder AD 2000-Merkblatt durchgeführt. Dabei werden sowohl eigenes Prüfpersonal bei Herstellern als auch Prüfpersonal von ISO 17025 zertifizierten Prüflaboren im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages eingesetzt. Zum Prüfpersonal gehören neben den Prüfern auch die Prüfaufsicht. Dem Prüfaufsichtspersonal werden in den unterschiedlichen Normen und Regelwerken entsprechende Aufgaben und Verantwortungsbereiche zugewiesen. Dabei werden unterschiedliche Begriffe wie Aufsicht, Prüfaufsicht oder Aufsichtspersonal verwendet. Ein Fachbeitrag informiert über die Qualifikation, Aufgaben und Verantwortung in den unterschiedlichen Regelwerken.
[Fachbeitrag]

Ermittlung des Prüfdruckes PT für Rohrleitungen nach EN 13480
Die Festigkeitsprüfung ist nach den Bestimmungen der DGRL durch eine hydrostatische Druckprüfung durchzuführen. Insbesondere bei der Auslegung für höhere Betriebstemperaturen ist der Prüfdruck PT unter Berücksichtiigung der temperaturabhängigen Werkstoffkennwerte zu berechnen. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, dass bei keinem Werkstoffe unter Prüfbedingungen die Ausnutzung der Berechnungsspannung über 95% liegt. In einem Fachbeitrag werden an Beispielen erläutert, wie der Prüfdruck an einer Rohrleitung mit unterschiedliche Werkstoffen bestimmt wird.
[Fachbeitrag]

Dichtungskennwerte für Berechnungen von Flanschverbindungen
EuropaFür die Bestätigung der sicheren Funktion einer Flanschverbindung sind Dichtheitsnachweise und Festigkeitsnachweise durchzuführen. Bei Dichtheitsnachweisen muss der Nachweis erbracht werden, dass die Konstruktion aus dem System Flansch, Dichtung und Schraube sicherstellt, dass die zulässigen Leckagen sowohl im Einbauzustand als auch während des Betriebes nicht überschritten werden. Mit dem neuen Europäischen Regelwerk zur Berechnung von Flanschverbindungen EN 1591 ist ein Dichtheitsnachweis möglich, setzt aber voraus, dass verlässliche Dichtungskennwerte vorliegen. Ein Fachbeitrag informiert über die Auswahl geeigneter Dichtungen, welche relevanten Dichtungskennwerte in entsprechendenden Regelwerke verwendet werden und beschreibt die Kennwerte hinsichtlich der Bedeutung.
[Fachbeitrag]

Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2010/105/EG über einfache Druckbehälter
Die Richtlinie 2009/105/EG über einfache Druckbehälter sieht für einfache Druckbehälter je nach Gefahrenpotential unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren vor. Bei höherem Gefahrenpotential (ausgedrückt durch das Druckliter-Produkt) ist auch eine Benannte Stelle eingeschaltet. In einem Fachbeitrag werden die vier Konformitätsbewertungsverfahren nach dieser Richtlinie vorgestellt.
Fachbeitrag

Beurteilung der technischen Dichtheit von Flanschverbindungen
Dieser Fachbeitrag enthält nützliche Informationen wird über die Berteilung der "technischen Dichtheit" von Flanschverbindungen für flüssige und gsasförmige Medien wie sie z. B. für emissionsbegrenzende Anforderungen nach der TA Luft festgelegt sind. U. a. wird der Begriff der technischen Dichtheit erläutert. Darüber hinaus enthält der Beitrag Informationen über eine neue VDI-Richtlinie und welche Dichtheitsklassen für für die Erfüllung der TA Luft erforderlich sind.
Fachbeitrag

Nationale RegelweRrke wurden von ISO auf Konformität mit der ISO 16528-1 überprüft
Mit der ISO Normreihe ISO 16528 wurde ein allgemeiner Standard für allgemeine konstruktive Anforderungen an drucktragenden Bauteilen geschaffen, z. B. für Druckbehälter und Dampfkessel (ähnlich wie die grundlegenden Anforderungen in Anhang I der Druckgeräterichtlinie). Dabei wurden die wesentlichen Versagensarten und Beanspruchungen berücksichtigt, wie sie für derartige Produkte vorkommen. Eine Überprüfung der nationalen Regelwerke durch die ISO/TC 011 auf Konformität mit der ISO 16528-1 wurde durchgeführt. Ein Fachbeitrag informiert, welche nationalen Regelwerke überprüft wurden und wie die Ergebnisse bei der praktischen Arbeit genutzt werden können.
Fachbeitrag

Neue intern. Norm ISO 148-1 für den Kerbschlagbiegeversuch
Die internationale Norm EN ISO 148-1:2009 "Metallische Werkstoffe - Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy - Teil 1: Prüfverfahren löst die bisherige EN 10045-1:1991 ab. Die neue Norm gilt sowohl für Kerbschlagbiegeversuche nach Charpy V (V-Kerbe) als auch für Charpy-U (U-Kerbe). Die neue Norm setzt voraus, dass die Pendelschlagwerke nach der ISO 148-2 ausgestellt und geprüft sind. Die Norm wurde ergänzt um 5 Anhänge. In einem Fachbeitrag werden die wesentlichen Änderungen erläutert und die Erweiterungen vorgestellt.
Fachbeitrag

Mit dem Ausgabedatum Februar 2010 sind 6 AD 2000-Merkblätter überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst worden.

Dabei handelt es sich um die AD 2000-Merkblätter:


- B 9 "Ausschnitte in Zylindern, Kegeln und Kugeln"
- B13 "
Einwandige Balgkompensatoren"
- HP 5/3 "
Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen"
- HP 8/3 "Herstellung und Prüfung von Formstücken aus unlegierten und legierten Stählen"
- S 3/5 "Allg. Standsicherheitsnachweis - Behälter mit Ringlagerung"
- S 6 "Zeitstandbeanspruchung"

Eine Zusammenstellung aller aktuellen AD 2000-Merkblätter und was sich im Wesentlichen in den aktualisierten AD 2000-Merkblätter gegenüber der bisherigen Ausgabe geändert hat, ist in einer Übersicht dargestellt.
[Übersicht]

Neuer Werkstoff für 700°C-Kraftwerke
In den Forschungslaboren der ThyssenKrupp VDM ist speziell für diesen Einsatzbereich ein bestehender Werkstoff mit deutlich verbesserten Eigenschaften weiterentwickelt worden. Der "Alloy 617 B occ" (optimised chemical composition) - entspricht bei ThyssenKrupp VDM dem Nicrofer 5520 occ - zeichnet sich durch hohe Festigkeit und Verformbarkeit (Duktilität) bei gleichzeitig guter Schweißbarkeit aus. In den Kraftwerken der kommenden Generation könnte er in Rohren, Ventilen und Verbindungsteilen sowie als Blech verwendet werden. Seine besonderen Eigenschaften erhält der Alloy 617 B occ aus drei Gründen: Er wird im Vakuum er- und umgeschmolzen, wodurch die Aufnahme unerwünschter Stoffe aus der Luft vermieden wird. Dann enthält der Werkstoff eine minimale Menge des Elements Bor, dessen Gehalt genau definiert und optimal eingestellt werden muss. Zum dritten werden die Gehalte an Molybdän und Kohlenstoff optimiert, um bei gleichbleibender Festigkeit die Schweißbarkeit zu verbessern.
Fachbeitrag

Änderung A3 der EN 13445-5:2009 zur Gasdruckprüfung
Nachdem die Normenreihe EN 13445 mit der Ausgabe 2009 gerade aktualisiert wurde, geht die Weiterentwicklung des europäischen Regelwerks über unbefeuerte Druckbehälter weiter. Der neue Normentwurf EN 13445-5:2009/A3 enthält Änderungen zur peumatischen Druckprüfung (Gasdruckprüfung). Entsprechende Änderungen sind im Abschnitt 10.2.3.4.2 der EN 13445-5:2009 "Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 5: Inspektion und Prüfung" vorgesehen. Informationen in einem Fachbeitrag.
Fachbeitrag

Inverkehrbringen von Hydrospeichern
Hydrospeicher sind hydraulische Komponenten und dienen z. B. zum Speichern von Energie und der Kompensation von Voumenströmen in hydraulischen Anlagen von Maschinen. Sie sind Druckgeräte i. S. der Druckgeräterichtlinie und unterliegen in bestimmten Fällen den Prüfungspflichen nach BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlagen. In bestimmten Fällen fallen sie jedoch aus dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie heraus z. B. wenn sie höchstens in die Kategorie I der DGRL eingestuft werden können. Ein Imformationsblatt nr. 46 des FA MFS der BG Metall gibt hierzu Informationen.
Informationsblatt

Warmfester Feinkornbaustahl für Dampftrommeln
Die Dillinger Hütte hat die Reihe der warmfesten DIWA-Stähle um den DIWA 353 erweitert. Dieser Stahl basiert auf die genormte Stahlgüte 13MnNiMo5-4 (1.8807) und ist nach VdTÜV-Werkstoffblatt 384 bis Temperaturen von 400 °C einsetzbar. Die Bleche werden vom Hersteller in Dicken von 6 mm bis 150 mm hergestellt. Der im normalisierten und vergüteten Zustand gelieferte Stahl ist gut schweißgeeignet und auch in den Z-Güten Z15, Z25 sowie Z35 nach EN 10164 lieferbar. Gemäß Datenblatt ist die Mindeststreckgrenze bei 400 °C noch bei 309 N/mm2. Mehr Informationen zum Stahl im Datenblatt des Herstellers.
Datenblatt

Ausgabe 2002 der EN 13445 "Unbefeuerte Druckbehälter" seit 1.1.2010 ohne Vermutungswirkung
Die neue Ausgabe 2009 der EN 13445 über "Unbefeuerte Druckbehälter" wurde am 18.12.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit verlor die Ausgabe 2002 mit allen bisherigen Änderungen und Ergänzungen am 1.1.2010 ihre Vermutungswirkung. d. h. ab diesem Zeitpunkt kann man nicht mehr davon ausgehen, dass bei Anwendung der Ausgabe 2002, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG erfüllt werden. Wendet der Hersteller sie trotzdem an, muss der Hersteller auf andere Art und Weise nachweisen, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der DGRL erfüllt wurden.
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Neue Europäische Richtlinie über das Inverkehrbringen von Gasverbrauchseinrichtungen
Die bisherige Richtlinine 90/396/EWG über das Inverkehrbringen von Gasverbrauchseinrichtungen wird durch die Richtlinie 2009/142/EG ersetzt. Nachdem die bisherige Richtlinie 90/396/EWG schon mehrfach geändert wurde, hat man sich entschlossen, aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit alle Änderungen in einer kodifizierten Fassung zu veröffentlichen. Damit verbunden sind keine neuen Regelungen. Sie trat am 05. Januar 2010 in Kraft. Die Richtlinie findet Anwendung bei unter Serie hergestellten Gsasverbrauchsgeräten, die zum Kochen, Heizen, Warmwasserbereitung sowie zum Kühlen-, und Beleuchtungs- oder Waschzwecke mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur (ggf. nicht mehr als 105 °C) betrieben werden.
[Download]

Die europäische Normenreihe EN 13445 über unbefeuerte Druckgeräte ist in einer neuen Ausgabe 2009 veröffentlicht.
Die erstmalig im Jahre 2002 veröffentlichte Normenreihe EN 13445 ist in einer Ausgabe 2009 erschienen. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen veröffentlicht worden, die jetzt in der neuen Ausgabe 2009 berücksichtigt werden. Darüber hinaus enthält jeder Teil der neuen Ausgabe einen Anhang Y, der den Nutzer über die Einzelheiten der wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Ausgabe informiert. Die europäische Normenorganisation CEN hat die neue Ausgabe bereits im Juli allen CEN-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Mit dem Ausgabedatum Februar 2010 ist die DIN EN 13445 -Reihe" veröffentlicht.
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Neue Europäische Richtlinie über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern
Die bisherige Richtlinine 87/404/EWG über das Inverkehrbringen einfacher Druckbehälter wird durch die Richtlinie 2009/105/EG ersetzt. Nachdem die bisherige Richtlinie 87/404/EG schon mehrfach geändert wurde, hat man sich entschlossen, aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit alle Änderungen in einer kodifizierten Fassung zu veröffentlichen. Damit verbunden sind keine neuen Regelungen. Sie trat am 28. Oktober 2009 in Kraft. Die Richtlinie findet Anwendung bei unter Serie hergestellte einfache Druckbehälter, wie sie z. B. für Luft-Kompressorenanlagen verwendet werden (PS max. 30 bar und das Druckliter-Produkt max. 10000 bar*Liter).
[Download]

Änderung der EN 10253-4 über Formstück zum Einschweißen
Die erst im Jahre 2008 veröffentlichte Norm EN 10254-4 "Formstücke zum Eisnchweißen - Teil 4: Austenitische und austenitisch-ferritische (Duplex-)Stähle mit besonderen Anforderungen" wurde in einigen Abschnitten geändert und die Änderungen wurde als EN 10253-4:2008/AC:2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist die Konformitätsvermutung mit der Druckgeräterichtlinie seit 19.9.2009 nur mit diesen Änderungen gegeben.
Änderungen in der Norm gab es im Abschnitt 4, 6.1.1.2, 11.2.5, 12.2..2 sowie beim Bild B.3.
Fachbeitrag"Formstücke für den Apparate- und Anlagenbau"

Schweißtechnische Normen im Rahmen der Druckgeräterichtlinie
Die Liste aller mandatierten schweißtechnischen Normen im Rahmen der Druckgeräterichtlinie wurde aktualisiert. Die Liste enthält ca. 200 schweißtechnische Normen, die durch ein Mandat der Europ. Kommission zustande gekommen sind. Einige der Normen sind bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht und haben den Status "harmonisiert" und lösen damit die Vermutungswirkung mit den Anforderungen der DGRL aus.
[Normenliste]

Werkstoff-Kennwerte für höhere Temperaturen
Ein praktisches Tool ermittelt die temperaturabhängigen Werkstoffkennwerte wie Streckgrenze, 0,2-Dehngrenze bzw. 1,0-Dehngrenze, lineare Wärmeausdehnung, das E-Modul sowie die Wärmeleitfähigkeit bis Temperauren von 600°C. Durch die Eingabe von 4 unterschiedlichen Werkstoffen ist ein direkter Vergleich der ermittelten Werkstoffkennwerte möglich. Es stehen sowohl ferritische als auch austenitische Werkstoffe zur Auswahl.
[Tool]

Die Norm EN 3-9:2006 wird wegen gravierender Mängel nicht als "harmonisierte Norm" anerkannt.
Die europäische Norm EN 3-9:2006 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 9: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die Druckfestigkeit von Kohlendioxid-Feuerlöschern" wird wegen gravierender Mängel nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und löst damit keine Vermutungswirkung der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen an die DGRL aus. In einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Februar 2009 hat die EU-Kommission die Mängel benannt:
- das Fehlen konkreter technischer Angaben zu Werkstoffen
- das Fehlen spezifischer Vorschriften zur Bemessung
- das Fehler detailierter Vorgaben zur Gewährleistung eines sicheren Füllens und Entleerens
- falsche Angaben zur Verwendung der Berstscheiben
- keine ausreichende Informationen zur Bemessung und Fertigung hinsichtlich der Baugruppe
- keine ausreichende Vorgaben zur Kennzeichnung der wesentlichen zulässigen oberen/unteren Grenzwerten
- die Norm ist insgesamt im Inhalt und Aufbau unklar formuliert hinsichtlich der Bemessung der Baugruppen und einzelner Komponenten Aktualisierung des AD 2000-Regelwerks

Prüfungen nach BetrSichV an tragbare Feuerlöscher
Tragbare Feuerlöscher, wie sie in Betriebsstätten zur Anwendung kommen, werden durch den Arbeitgeber bereitgestellt und von den Beschäftigten bei der Arbeit benutzt (Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV). Aufgrund der druckbedingten Gefahren sind tragbare Feuerlöscher überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV und unterliegen damit den besonderen Betriebsvorschriften des Anhang 3 BetrSichV. Welche Anforderungen an die sichere Bereitstellung, Erhaltung der Funktionsfähigkeit und die sichere Benutzung gestellt werden, darüber informiert ein Fachbeitrag.
[Fachbeitrag]

Ist der Werkstoff C22.8 für Flansche nach EN 1092-1 noch zulässig?
Die Einführung des europäischen Regelwerks EN 1092-1 über Stahlflansche läuft zwar schleppend, dennoch wird die Ablösung der bisherigen zahlreichen DIN-Flanschnormen nicht mehr aufzuhalten sein. Einhergehend wurden auch die bisherigen Werkstoffe durch neue EN-Werkstoffe ersetzt. Der bisher häufig verwendete Werkstoff C22.8 wurde in der EN 1092-1 nicht übernommen. Ein Fachbeiträg informiert über die Ersatzwerkstoffe und zeigt Möglichkeiten und auf, wie der C22.8 auch für Druckgeräte nach den Kategorien I bis IV verwendet werden kann.
[Fachbeitrag]

Revision des New Approach soll Schwachstellen beseitigen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 hat die Europ. Kommission ein umfangreiches Maßnahmepaket festgelegt, dass die Produktsicherheit erhöht und das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung verbessert.
Im Wesentlichen werden damit nachstehende Ziele verfolgt:
1. die Qualität und Arbeit der Konformitätsbewertungsstellen verbessern
2. die Marktüberwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften verbessern
3. die Bedeutung der CE-Kenneichnung verbessern
4. die Einheitlichkeit des Rechtsrahmens verbessern
Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Ein Fachbeitrag informiert über die neuen Bestimmungen.
[Fachbeitrag]

Die EN 3-8:2006 über tragbare Feuerlöscher wird trotz der Kritik durch die EU-Kommission in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die europäische Norm EN 3-8:2006 "Tragbare Feuerlöscher - Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit, mechanische Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem maxialen zulässen Druck kleiner gleich 30 bar" wurde bisher im Amtsblatt der EU noch nicht veröffentlich, da Schweden einen förmlichen Einwand nach Art. 6 der DGRL erhoben hat. In einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Februar 2009 hat die EU-Kommission die Bedenken der schwedischen Normenorganisation zum Teil bestätigt und festgestellt, dass in einzelnen Abschnitten die Formulierungen der EN 3-8:2006 verbesserungsbedürftig sind, damit durch deren Einhaltung die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinie über Druckgeräte 97/23/EG begründet werden kann.
Im Wesentlichen wurde beanstandet,
dass im Abschnitt 7.2.2 der Norm keine angemessene und ausreichend korrekte Formulierungen für Normverweise enthält ( in der Norm heißt es " ....andere anerkannte Formulierungen [...] ebenfalls zulassig sind" und, dass der Abschnitt 7.3.1 verbesserungsbedürftig ist hinsichtlich der Regelungen über die Rückverfolgbarkeit von Werkstoffen.
Die Europäischen Kommission hat die CEN beauftragt, innerhalb von 3 Jahren eine überarbeitete Fassung der Norm EN 3-8:2006 vorzulegen.
Trotz der Beanstandungen an dieser Norm wäre es nach Ansicht der Europäischen Kommission unverhältnismäßig, deswegen die Veröffentlichung im Amtsblatt weiter zu verweigern. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt war am 4.4.2009.

Die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie und der Regelwerke an die "Dichtheit" von Druckgeräten
Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG fordert in Anhang I, dass die Druckgeräte so auszulegen und herzustellen sind, dass die im Rahmen der Gefahrenanalyse ermittelten druckbedingten Gefahren dabei berücksichtigt werden. Bei dieser Analyse sind die nach vernünftigen Ermessen vorhersehbaren Betriebsbedingungen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass durch Undichtheiten/Leckagen keine Gefahr ausgehen darf. In einem Fachbeitrag werden die konkreten Anforderungen der DGRL und der einschlägigen Regelwerke erläutert und wie der Hersteller diese erfüllen kann.
[Fachbeitrag]

Wie ermittelt man die Berechnungstemperatur bei der Auslegung von Druckgeräten?
Druckgeräte sind so auszulegen, dass die beabsichtigte Verwendung und anderen nach vernünftigen Ermessen vorhersehbaren Betriebsbedingungen (Stillstände, Störfälle) angemessen berücksichtigt werden. Aus sicherheitstechnischen Erwägungen müssen die beim Betrieb tatsächlich auftretenden Betriebsbedingungen und daraus resultierenden Gefährdungspotentiale berücksichtigt werden. Dazu gehören auch die korrekte Ermittlung der Berechnungstemperaturen bei der Auslegung des Druckgerätes bzw. der drucktragenden Teile. Eine Fachbeitrag informiert über die Besonderheiten wie z. B. nicht beheizte/beheizte Bauteile, isolierte Rohrleitungen und welche Zuschläge bzw. Abschläge gegenüber der Fluidtemperatur zu berücksichtigen sind.
[Fachbeitrag]

Gruppeneinteilung für Schweißschutzgase überarbeitet
Die bisherige Norm EN 439 für die Gruppemeinteilung wurde durch die internationale Norm EN ISO 14175 ersetzt. So wie in der bisherige Norm werden für die Gruppeneinteilung nachfolgenden Gas-Komponenten berücksichtigt: CO2, O2, Ar, He, H2 und N2. Das Konzept der Gruppeneinteilung wurden im Wesentlichen in der neuen internationale Norm EN ISO 14175:2008 beibehalten.

In der neuen EN ISO 14175 sind einige Gruppen neu hinzugenommen: N, O und Z.

Ein Fachbeitrag informiert über die wesentlichen Änderungen
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[Fachbeitrag]

Nahtlose Rohre aus austentischen und austenitisch-ferritischen Werkstoffen nach EN 10216-5 für Rohrleitungen - Auswahl der Prüfkategorie
Die neue Norm über nahtlose Rohre nach der EN 10216-5 ist bereits im Dez. 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit den Status "harmonisiert". Wie die ersetzten Normen DIN 17458 und DIN 17459 sind auch in der neuen Norm 2 Prüfkategorien enthalten, die sich hinsichtlich der Prüfanforderungen und des Prüfumfangs unterscheiden. Der Rohrleitungshersteller muss die Prüfkategorie bei der Bestellung angeben.

Ein Fachbeitrag informiert über die Auswahl der Prüfkategorien bei Anwendung unterschiedlicher Regelwerke für Rohrleitungen wie AD 2000/HP 100 R und EN 13480
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[Fachbeitrag]

Neues Normenwerk über Formstücke für den Apparate- und Anlagenbau
Nach jahrelangen Bemühungen sind die für den Apparate- und Anlagenbau wichtigen Teile 2 und 4 der Normenreihe EN 10253 über "Formstücke zum Einschweißen" fertiggestellt worden. Beide Normteile sind für Formteile mit "besonderen Prüfanfordungen" vorgesehen. Damit steht jetzt für den Apparate- und Anlagenbau ein umfassendes Normewerk für druckhaltende Formstücke zur Verfügung. Die komplette Normenreihe (Teil 1 bis 4) umfasst sowohl die unlegierte und legierten ferritische Stähle als auch die nichtrostenden austenitischen und austenitisch-ferritischen (Duplex-) Stähle jeweils mit und ohne besondere Prüfanforderungen. Beide Teile sind bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht und lösen somit die Konformitätsvermutung mit der DGRL aus.
Ein Fachbeitrag enthält weitere Informationen über das komplette Normenwerk
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[Fachbeitrag]

Prüfdruckberechnung
Die Festigkeitsprüfung ist nach den Bestimmungen der DGRL durch eine hydrostatische Druckprüfung durchzuführen. Insbesondere bei der Auslegung für höhere Betriebstemperaturen ist der Prüfdruck PT unter Berücksichtiigung der temperaturabhängigen Werkstoffkennwerte zu berechnen. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, dass bei keinem Werkstoffe unter Prüfbedingungen die Ausnutzung der Berechnungsspannung über 95% liegt. Über ein datenbankbasierendes Berechnungstool kann für unterschiedliche Werkstoffe bzw. Werkstoffdicken der Prüfdruck ermittelt werden.
[PT Calculator]

Druck/Temperatur-Zuordnung (p/T-Rating) für Nenndruckstufen PN
Entsprechend der Definition für PN ist bei der Referenztemperatur RT der max. zul. Druck PS der entsprechenden PN-Stufe zugeordnet. In der EN 1092-1 ist die Referenztemperatur von -10°C bis einschließlich 50 °C festgelegt. Höhere Betriebstemperaturen sind zulässig, wenn der max. zul. Betriebstsdruck entsprechend reduziert wird. Für die Berechnung des max. zul. Betriebsdruckes müssen die geringeren Materialkennwerte (Mindeststreckgrenze bzw. Zeitstandfestigkeit) bei höheren Betriebstemperaturen berücksichtigt werden.
[...mehr]

Forschungsprojekt KOMET 650 für die Erprobung von hochwarmfesten Werkstoffen im Feldversuch bis Temperaturen von 650 °C
Ziel des Verbundforschungsprogramm KOMET 650 war u. a. die Materialerprobung unterschiedlicher Werkstoffe für Überhitzerrohre und Rohrleitungen über ca. 30.000 Stunden bei Dampftemperaturen bis 650 °C.
Auch für höchste Prozessparameter ist die Entwicklung hochwarmfester, korrosionsresistenter Werkstoffe für Komponenten des Dampferzeugers, der Dampfturbine und der Rohrleitung unabdingbar. Das schließt die Verifizierung ihrer Festigkeitseigenschaften, die Etablierung von Verarbeitungsverfahren, insbesondere der Schweiß- und Mischverbindungen, ein. Dies ist nur durch die realitätsnahe Erprobung von Komponenten aus den neuen Werkstoffen möglich.

[...mehr].

Geeignetes Hilfsmittel bei der Auswahl und Bewertung von geeigneten Werkstoffen im Hinblick deren Beständigkeit gegenüber Flüssigkeiten
Mit der neuen Ausgabe (April 2007) der Norm DIN 6601 "Beständigkeit der Werkstoffe von Behältern (Tanks) aus Stahl gegenüber Flüssigkeiten (Positiv-Flüssigkeitsliste)" liegt ein umfassendes Werk vor, dass bei der Auswahl und Bewertung von Werkstoffen hinsichtlich der Beständigkeit gegenüber Flüssigkeiten sehr hilfreich ist. Diese aktualisierte Norm ersetzt die Ausgabe Okt. 1991 und wurde um rund weitere 1500 Flüssigkeiten ergänzt. Außerdem wurden im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung die bisherigen Werkstoffnormen an die aktuellen Werkstoffnormen angepasst. Der Werkstoff 1.4439 wurde zusätzlich in die Bewertungsliste aufgenommen. Der Anwendungsbereich dieser Norm liegt sowohl bei den drucklos betriebenen Behältern/Tanks unter atmpsphärischen Bedingungen als auch bei Behälter/Tanks, die unter innerem Überdruck stehen. Die einer umfangreichen Tabelle werden die unterschiedlichsten Flüssigkeiten in einer Positiv-Flüssigkeitsliste aufgeführt. Diese Norm dürfte sowohl für Hersteller als auch für die Betreiber eine wertvolle Hilfe sein, wenn geeignete Werkstoffe und den gegebenen Betriebsbedinungen ausgesucht werden müssen.

Nachweise über Prüfergebnisse durch Prüfbescheinigungen nach EN 10204
Welche Nachweise sind für Druckgeräteteile erforderlich?
Mit der Neuausgabe der Norm EN 10204:2004 reduzieren sich die Arten der Prüfbescheinigungen auf nunmehr vier. Inhalt der Prüfbescheinigungen sind in den vom Besteller angegebenen technischen Lieferbedingung enthalten. Welche Prüfbescheinigungen sind für Druckgeräteteile als Nachweise bereitzustellen?

[Fachbeitrag]

Anforderungen an Flanschdichtungen im Sinne der TA Luft 2002
EuropaMit der Novellierung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), die zum 1.10.2002 in Kraft getreten ist, wurden die Rahmenbedingungen für Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen organischen Stoffen drastisch verschärft. In einem Fachbeitrag wird dargestellt, welche Anforderungen insbesondere an die Dichtungen gestellt werden und mit welche Nachweismethoden die Anforderungen der TA Luft erfüllt werden können. Außerdem erhält der Fachbeitrag eine umfassende Übersicht über das komplette Regelwerk der Dichtungen (Auslegung, Maße, Lieferbedingungen, Qualitätsanforderungen, Werkstoffe usw.)
[Fachbeitrag]

Kategorieeinstufung von Druckgeräten
Praktisches Tool für die Bestimmung der Kategorie
Für die Bestimmung der Kategorie gibt es ein praktisches Tool, bei der durch einfache Eingabefelder (max zul. Betriebsdruck PS, Volumen bzw. Nennweite, max. zul. Betriebstemperatur, Fluidgruppe, Fluidart) die Kategorie ermittelt wird. Das Formular kann ausgedruckt und als Nachweis im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens verwendet werden.
Außerdem sind einige Besonderheiten bei der Einstufung zu berücksichtigen, die in einem Fachbeitrag erläutert werden.

[...mehr]

Zertifizierungsnorm EN 729 für schweißtechnische Betriebe ist durch die internationale Norm DIN ISO 3834 abgelöst
EuropaDurch die internationale Ausgabe der Zertifizierungsnorm EN ISO 3834 Teil1 bis Teil 5 wird die seit 12 Jahren vorhandene Normenreihe EN 729 ablösen. Die EN 729 legt sowohl im geregelten Bereich (Druckbehälterbau, Stahlbau, Schienenfahrzeugbau und Rohrleitungsbau) als auch im ungeregelten Bereich die Qualitätsanforderungen in unterschiedlichen Qualitätsstufen fest. Bisher wurden allerdings von einer großen Anzahl Zertifizierungsstellen viele Zertifikate ausgestellt, obwohl nur wenige Zertifizierungsstellen ihre erforderliche Kompetenz durch ein Akkreditierungsverfahren nachgeweisen haben.
[Fachbeitrag]

Benannte Stellen - Hersteller kann wählen
Nach einer aktuellen Liste der gemeldeten Stellen für den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 97/23/EG) sind insgesamt in Deutschland 24 benannte Stellen aufgeführt. Der Umfang ihrer Kompetenz (Module, Werkstoffzulassung, Arbeitsverfahren, Personalzertifizierung) ist unterschiedlich und ist der Liste zu entnehmen. Einige sind nur für bestimmte Produkte akkreditiert wie z. B. Kochtöpfe, Feuerlöscher und Atemschutzgeräte. Einige der bisher benannten Stellen haben mittlerweile ihre Akkreditierung nicht mehr verlängert.
Hersteller können benannte Stellen ihrer Wahl mit bestimmte Aufgaben im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens bauftragen. Weitere Informationen zu Mindestkriterien, Akkreditierung, Notifizierungsverfahren, Vergabe von Unteraufträgen, Aufgaben bei der Konformitätsbewertungsverfahren, Informationsverfahren usw. finden sie hier in einem umfassenden Artikel.
[Aktuelle Liste]

Forschungsbericht zu Auswahl von Flachdichtungen bei Hochtemperatureinsatz
EuropaIn einem neuen Forschungsbericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz wird das Leckverhalten von 9 Flachdichtungstypen im Hochtemperatureinsatz (250 °C) untersucht. Ziel war es, Erkenntnisse auf dem Gebiet der Dichtungsanwendung zu erweitern. Insbesondere sollten dem Anwender aufgrund der oft fehlenden und unvollständigen Angaben zu Leckageverhalten durch den Dichtungshersteller, die notwwendigen Entscheidungshilfen gegeben werden. Als Basis wurde hierfür eine typische Flanschverbindung in Form eines Mannloches (DN 600) gewählt. Das Ergebnis der Untersuchung zeigte zum Beispiel, dass trotz unterschiedlicher Herstellerangeben zu deren Einsatzgrenzen, keine signifikant großen Unterschiede im Leckageverhalten festzustellen waren und (aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten) die teueren Dichtungen nicht unbedingt ein besseres Leckageverhalten zeigten. Der Bericht kann hier als Volltext angesehen werden.

Was sind druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne der Druckgeräterichtlinie?
Druckhaltende Ausrüstungsteile erhaltene im Gegensatz zu Komponenten ein CE-Kennzeichnen. Ein Fachbeitrag gibt Auskunft über die Vorrausssetzungen, die druckhaltende Ausrüstungsteile erfüllen müssen, damit sie als solche in Verkehr gebracht werden können.
[Fachbeitrag]



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