Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-38

Ja. Begründung Anmerkung 1Die Stelle, für die der Druck PS angegeben wird, muss maßgebend für den maximalen Druck sein, dem die Rohrleitung ausgesetzt sein wird. Anmerkung 2Für die Einstufung gilt Anhang II Diagramm 7, wenn es sich bei dem Inhalt um CO₂ oder ein Inertgas handelt. Bei Sprinklersystemen gilt Diagramm 7 für Trockenleitungen und Diagramm 9 […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-39

Ja. BegründungIn Artikel 13 werden zwar die Kategorien für Druckgeräte festgelegt, aber die gleichen Kategorien werden in Bezug auf Baugruppen in Artikel 14 angewandt und verwendet. Die Richtlinie legt in Artikel 14 Abs. 2 und Abs. 6 b) eindeutig eine Kategorie für jede Baugruppe fest und schreibt vor, dass die entsprechenden Konformitätsbewertungsmodule gemäß Artikel 14 […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-40

Der Begriff druckbeaufschlagtes Gehäuse bezieht sich auf eine Umhüllung, in der ein unter Druck stehendes Fluid (PS > 0,5) enthalten ist oder transportiert wird (Volumen V > 0). Deshalb ist ein Produkt, dessen einzige druckbeaufschlagte Oberfläche ein Flansch oder ein angeschraubtes Formstück ist, kein druckhaltendes Ausrüstungsteil, sondern ein Bauteil eines Druckgerätes nach der Druckgeräterichtlinie (DGRL), […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-41

Ja, ein solcher LPG- oder CNG-Behälter fällt in den Anwendungsbereich der DGRL und muss entsprechend seinem maximal zulässigen Druck und Volumen bewertet werden. BegründungEin motorbetriebener Gabelstapler ist kein Kraftfahrzeug im Sinne der Richtlinie des Rates 2007/46/EU, sodass die Ausnahmebestimmung in Artikel 1 Abs. 2 e) keine Anwendung findet. Anmerkung 1Ortsbewegliche Gasflaschen, die auch für Gabelstapler […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-42

Ja. BegründungAuch wenn diese Abblaseleitungen nur kurzfristig unter Druck stehen und ein solches Rohr am Auslassende offen ist, erfüllt es die Definition einer Rohrleitung gemäß Artikel 2 Ziff. 3. Anmerkung 1Ein in der Abblaseleitung installierter Schalldämpfer ist gemäß Artikel 1 Abs. 2 p) von dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Anmerkung 2Die Stelle, an der der […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-43

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind Ausrüstungsteile, die Druckgeräte vor dem Überschreiten der zulässigen Grenzen schützen sollen (Druck, Temperatur, Wasserstandhöhe …). Inwieweit das Ausrüstungsteil oder eine Kombination von Ausrüstungsteilen geeignet ist, bestimmt sich auf der Grundlage der besonderen Eigenschaften des Geräts oder der Baugruppe, wie zum Beispiel: Siehe auch Leitlinie A-20.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-44

Ja, Atemschutzgeräte gelten als Baugruppe im Sinne des DGRL, deren Einzelteile einer Konformitätsbewertung anhand ihres individuellen Auslegungsdrucks und anderer Merkmale unterzogen werden müssen. Für die Baugruppe ist eine Gesamtkonformitätsbewertung durchzuführen. BegründungAtemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, die als solche unter die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 fallen. Dies schließt sie jedoch nicht vom Anwendungsbereich der DGRL aus, die sich […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-46

Nach Artikel 1 Abs. 2 e) sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen „Geräte, die zum Betrieb von Fahrzeugen vorgesehen sind, welche durch die folgenden Richtlinien und ihre Anhänge definiert sind: Beispielsweise fallen folgende Teile, die direkt zum Betrieb der Fahrzeuge beitragen, unter diese Ausschlussbestimmung: Behälter, wie z. B. Behälter für Bremsenergiesysteme (die aber unter die […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-47

Nein. BegründungEin Rohrbündelwärmetauscher ist ein Behälter mit zwei Kammern (Leitlinie B-19); es ist nicht erlaubt, eine Kammer eines Behälters getrennt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Ein Bündel ist ein Bauteil eines Wärmetauschers und kein Druckgerät. Siehe auch die Leitlinien A-03, A-22, D-09 und G-19

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-48

Ja, wenn der maximal zulässige Druck PS, dem sie ausgesetzt sein können, über 0,5 bar liegt, fallen Flammsperren und Flammendurchschlagsicherungen in den Geltungsbereich der DGRL und sollten im Allgemeinen als druckhaltende Ausrüstungsteile betrachtet werden. Solche Flammsperren fallen im Allgemeinen auch unter die ATEX Richtlinie; in diesem Falle sind sie vom Geltungsbereich der DGRL ausgeschlossen, wenn […]