Der Begriff druckbeaufschlagtes Gehäuse bezieht sich auf eine Umhüllung, in der ein unter Druck stehendes Fluid (PS > 0,5) enthalten ist oder transportiert wird (Volumen V > 0).
Deshalb ist ein Produkt, dessen einzige druckbeaufschlagte Oberfläche ein Flansch oder ein angeschraubtes Formstück ist, kein druckhaltendes Ausrüstungsteil, sondern ein Bauteil eines Druckgerätes nach der Druckgeräterichtlinie (DGRL), wenn es an einem solchen Gerät angebracht wird.
Typische Beispiele für Bauteile, die keine druckhaltenden Ausrüstungsteile sind:
- Niveauschalter,
- bündig eingebauter Drucktransmitter und
- Schutzrohre.
Anmerkung
Dies ist nicht auf solche Ausrüstungsteile anzuwenden, die als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion verwendet werden.