Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-22

„Andere Kriterien“ bezieht sich auf weitere Kriterien, die z. B. von der Art, den Abmessungen, der Erzeugnisart und der Festigkeitsklasse des Stahls oder von den Betriebsbedingungen abhängen, und die berücksichtigt werden müssen, um seine Zähigkeit und Duktilität nachzuweisen. „Andere Werte“ bezieht sich auf diese anderen Kriterien, die zu anspruchsvolleren Werten für die Bruchdehnung oder die […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-23

Die Hauptfunktion einer Dichtung ist es, die Dichtigkeit sicherzustellen. Der für die Dichtung verwendete Werkstoff braucht nur die einschlägigen Anforderungen des Anhangs I, Nr. 4.1, 4.2 a) und des ersten Abschnitts von Nr. 4.3 zu erfüllen.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-24

Ja, für die im Entwurf des Gerätes verwendeten Werkstoffeigenschaften z. B. Streckgrenze und Kerbschlageigenschaften, sind diejenigen Eigenschaften der Spezifikation zugrunde zu legen, die vom Werkstoffhersteller bescheinigt werden. Anmerkung 1Das bedeutet nicht, dass die Spezifikationswerte in die Bescheinigung eingetragen werden müssen. Es reicht aus, dass in der Bescheinigung des Werkstoffherstellers auf die Spezifikation Bezug genommen wird, […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-25

Endlos geschweißte Rohre, d. h. Rohre, die aus Coils als Ausgangsmaterial im Rahmen eines automatischen Verfahrens hergestellt werden, und die in der Regel nach dem Schweißvorgang wärmebehandelt werden, gelten im Sinne der Zertifizierungsverfahren als Werkstoffe, vorausgesetzt, dass sowohl die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Nr. 4 „Werkstoffe“ als auch die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-26

Eine europäische Werkstoffzulassung kann für eine besondere oder neuartige Werkstoffgüte, die nicht von einer gemäß Druckgeräterichtlinie (DGRL) harmonisierten europäischen Werkstoffnorm erfasst wird, erteilt werden. Diese Werkstoffgüte muss eine Spezifikation aufweisen, die mit besonderen chemischen Eigenschaften verbunden ist und/oder die dem Werkstoff besondere mechanische Eigenschaften oder Merkmale wie Korrosionsbeständigkeit verleiht. Diese mechanischen Eigenschaften oder Merkmale müssen […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-27

Der Gerätehersteller muss in der Lage sein zu bestätigen, dass das Zertifikat über das Qualitätssicherungssystem des Werkstoffherstellers den Anforderungen des dritten Abschnitts von Nr. 4.3 des Anhangs I entspricht (Gültigkeit und Geltungsbereich der Bescheinigung, Umfang und Grenzen der Zertifizierung, Niederlassung der zuständigen Stelle als juristische Person innerhalb der Europäischen Union, Akkreditierung). Der Gerätehersteller sollte die […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-28

Der in Anhang I, Nr. 7.5 geforderte Wert von 27 Joule bezieht sich auf Proben mit einem Querschnitt von 10 mm x 10 mm und einen Kerbschlagbiegeversuch KV nach EN ISO 148-1:2010, Metallische Werkstoffe – Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy – Teil 1: Prüfverfahren. Wenn eine Probe mit einer Standardgröße von 10 mm x 10 mm nicht […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-29

Nein, nur in den nachstehend beschriebenen Sonderfällen: Der Druckgerätehersteller trägt die volle Verantwortung für alle zusätzlich durchgeführten Prüfungen. Bei einem Zertifikat, das von Werkstoffhersteller mit zertifiziertes Qualitätssicherungssystem, ausgestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es die Konformität mit den Anforderungen bestätigt. Dies gilt jedoch nur für den im Zertifikat bzw. in der Prüfbescheinigung angegebenen Umfang. Für […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-30

Nein, auch wenn die mechanischen Prüfungen in einer Prüfbescheinigung nach EN 10204 erfasst sind, in der das prüfende Unternehmen als Werkstoffhersteller genannt wird. BegründungNach Anhang I Nr. 4.3 der DGRL ist der Werkstoffhersteller verpflichtet, die Einhaltung einer Spezifikation zu bestätigen. Unternehmen, die nicht am Prozess der Werkstoffherstellung beteiligt sind, können nicht als als Werkstoffhersteller gelten.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-01

Nein, in Übereinstimmung mit und unter der Verantwortung der notifizierten Stelle oder einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle, können einige praktische Aufgaben betreffend die Zulassung von Arbeitsverfahren zur Ausführung der dauerhaften Werkstoffverbindung und von Personal von einer zuständigen Person des Herstellers gemäß einem Qualitätssystem durchgeführt werden. Anmerkung 1Die notifizierte Stelle oder anerkannte unabhängige Prüfstelle muss zumindest zeitweise […]