Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-13

Ja. BegründungVakuumhüllen, deren maximal zulässigen Druck 0,5 bar nicht überschreitet, sind keine unabhängigen Druckräume im Sinne der Richtlinie. Als Bauteile, die an druckhaltende Teile angebracht sind, sind sie jedoch Teile des Druckgeräts. Deshalb müssen negative Auswirkungen der Vakuumhülle und der Isolierung auf die drucktragenden Wandungen berücksichtigt und vermieden werden.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-12

Anmerkung In Anwendung der Definition von „Volumen“ aus Artikel 2 Ziff. 10 ist das Volumen der Maschinenteile vom zu berücksichtigenden Volumen abzuziehen, nicht jedoch das Volumen des enthaltenen Öls.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-10

Flaschen für Atemschutzgeräte fallen in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie, z. B.: Die folgenden Flaschen für Atemschutzgeräte fallen nicht in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie: Je nach den Transportverhältnissen können auch die Vorschriften von ADR / RID / IMDG / ICAO Anwendung finden. Wenn der Hersteller beabsichtigt, die Flaschen sowohl für Atemschutzgeräte als auch für den Transport […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-09

Einzelne Leitungsbauteile, wie z. B. ein Rohr oder Rohrsystem, Rohrformteil, Ausrüstungsteile, Kompensatoren, Schläuche oder sonstige druckhaltenden Bauteile sind keine „Rohrleitungen“. Ein einzelnes Rohr oder ein Rohrsystem für eine besondere Anwendung kann jedoch als „Rohrleitung“ klassifiziert werden, falls alle entsprechenden Fertigungsvorgänge wie z. B. Biegen, Formen, Flanschen und Wärmebehandlung beendet worden sind. Einige Leitungsbauteile (z. B. […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-08

Gemäß der Definition (s. Artikel 2 Ziff. 5) sind „druckhaltende Ausrüstungsteile“ Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen – d. h., das Gerät verfügt nicht nur über die Funktion „druckhaltend“, sondern auch über eine zusätzliche Funktion. Das druckhaltende Ausrüstungsteil kann z. B. durch Verschrauben, Hart- oder Weichlöten oder Schweißen mit anderen Druckgeräten verbunden […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-06

Ein Druckmesser lässt sich möglicherweise als Schutzvorrichtung im Sinne von Anhang I, Nr. 2. / Anhang I Nr. 2.10 b) betrachten. Die Richtlinie berücksichtigt diese Ausrüstungsteile, sie stellen jedoch keine Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion im Sinne des Artikel 2, Ziff. 4 dar. Sie sind druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne des Artikels 2 Ziff. 5, die unter die […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-05

Behälter, auf die in Arti-kel 4 verwiesen wird(Volumen ≤ 0,1 L) Tabelle inAnhang II Kategorie(Volumen ≤ 0,1 L) Abs.1.(a) (i) erster An-strich 1 Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 200 bar beträgt, findet Artikel 4 Abs. 3 Anwendung, anderenfalls siehe Begrün-dung Nummer 3 Abs.1.(a) (i) zweiter An-strich 2 Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 1000 […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-03

Die im 2. Unterabsatz (der Abweichung) des Artikels 4 Absatz 2 genannten Baugruppen müssen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Nr.e 2.10, 2.11. 3.4, 5 a) und 5 d) des Anhangs I der Richtlinie erfüllen, selbst wenn alle einzelnen Druckgeräte, aus denen sich die Baugruppe zusammensetzt, unter Artikel 4 Abs. 3 fallen. BegründungDies war die Absicht der […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-04

Die Baugruppe soll mindestens den Kessel enthalten, einschließlich aller druckhaltenden Bauteile ab dem Speisewasserzulauf (einschließlich Speisewasserventil) bis hin zu und einschließlich des Dampf- bzw. Heißwasserauslasses (einschließlich des Dampf- bzw. Heißwasserauslassventils, oder, wenn kein solches Ventil vorhanden ist, der ersten Umfangsschweißnaht oder des Flansches in Richtung des Austrittssammlers). Dies umfasst alle Vorwärmer, Zwischenüberhitzer und Verbindungsleitungen, bei […]